08.01.2014 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Fachbereich Bürgeramt (FB 12) - Antrag auf Aufnahme des Bürgerservices in den Ausnahmekatalog der Wiederbesetzungssperre

hier: Mündliche Anfrage von Herrn Herforth aus der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 20.11.2014

 

Herr Raschke nimmt zunächst Stellung zur derzeitigen Personalsituation und erläutert, dass aktuell drei Vakanzen durch Dauererkrankung und eine Vakanz aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit zu verzeichnen sind. Sowohl die Besucherfrequenzen als auch die Wartesituation werden von Herrn Raschke anschaulich erörtert und dargestellt. Hierbei ist festzustellen, dass der Standort Bahnhof zwar wahrnehmbar here Arbeitsspitzen aufweist, jedoch im Jahresdurchschnitt das Besucheraufkommen auch deutlichen Schwankungen unterlegen ist (z.B. Semesterbeginn September/Oktober).

Herr Dr. Barth führt ergänzend aus, dass zunächst eine Nach- bzw. eine Gegensteuerung des vorgeschilderten Sachverhaltes über den Einsatz von Nachwuchskräften erfolgen wird. Der Bürgerservice wird nicht in den Ausnahmekatalog der Wiederbesetzungssperre aufgenommen.

 

Herr Herforth nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu seiner mündlichen Anfrage zur Kenntnis.

 

Opt-Out

hier: Sachstand bzgl. der Auswirkungen infolge des Auslaufens der Opt-Out-Zulagen-Regelung zum 31.12.2016

 

Herr Dr. Barth berichtet, dass sich die Verwaltung fortlaufend im Dialog mit dem Dienststellenpersonalrat der Feuerwehr befindet, um weiterhin allen Anforderungen, welche sich infolge des Auslaufens der Opt-Out-Zulagen-Regelung zum 31.12.2016 ergeben, gerecht zu werden. Zur Kompensation der erforderlichen Mehrbedarfe erfolgt in einem noch festzulegenden Zeitplan eine angemessene Personalausstattung. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr Dr. Barth kurz, dass seit dem 01.01.2014 der Beruf des Notfallsanitäters den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Ein verwaltungsinternes Lösungskonzept an das neue Anforderungsprofil ist in Arbeit.

 

Herr Topp merkt an, dass bei den Kollegen über die Regelung weiterhin Unmut besteht. Dies sei seiner Einschätzung nach bei einem Gespräch, welches der Oberbürgermeister mit einigen betroffenen Kollegen der Feuerwehr führte, deutlich geworden. Auch die Personalversammlung hätte diesen Eindruck verstärkt.

 

Herr Dr. Barth führt abschließend aus, dass die Mehrheit der Kollegen die Opt-Out-Zulagen-Regelung unterschrieben bzw. verlängert hat.

 

 

 

Auszahlung Mehrarbeit

hier: Fachbereich Feuerwehr (FB 37)

 

Herr Dr. Barth berichtet, dass mit der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2014 den Feuerwehrbeamten bis auf einen Rest von jeweils 24 Stunden die angefallene Mehrarbeit (ca. 33.000 Stunden) ausgezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgte unter Zugrundelegung der gültigen Dienstvereinbarung aus dem Jahr 2000, wonach die Überstunden mit dem Faktor 1,4 zu verrechnen und damit abzusenken sind. Da die Verwaltung sich an diese Dienstvereinbarung gebunden sieht, obwohl aktuelle Rechtsprechung die Faktorisierung als nicht rechtmäßig ansieht, konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht anderes gehandelt werden.

Herr Dr. Barth merkt weiter an, dass die Verwaltung den Differenzbetrag (Faktor 1,4 - 54h Woche zu

Faktor 1,0 - 48h Woche) rückwirkend nachträglich auszahlen wird.

 

r die nächste Sitzung wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage fertigen.

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.2013

hier: Modellkommune E-Government

 

Herr Dödtmann berichtet, dass die Bewerbung der Stadt Aachen zur Teilnahme an dem Pilotvorhaben „Modellkommune E-Government“ fristgerecht eingereicht wurde. Leider hat die Stadt Aachen mit ihrem Pilotantrag den Zuschlag nicht erhalten.

Der Antrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2013

hier: Einrichtung eines kostenfreien WLANs in Aachen

 

Herr Dödtmann erläutert in Form eines Zwischenberichtes, dass die SPD-Fraktion mit diesem Antrag die Verwaltung damit beauftragt „ein privates Konsortium bzw. ein einzelnes Unternehmen dafür zu gewinnen, in Aachen ein kostenfreies WLAN anzubieten. Er hebt hervor, dass die Stadt Aachen aus rechtlichen Gründen dieses nicht selber betreiben sollte, dies entspricht ebenfalls einer Empfehlung des Deutschen Städtetages.

 

Herr Dödtmann berichtet weiter, dass der angefragte Fachbereich Wirtschaftsförderung (FB 02) sich zurzeit nicht in der Lage sieht, die Federführung bei der Akquise bzw. die Leitung dieses Projektes zu übernehmen. Der Fachbereich Presse und Marketing (FB 13) hat seine Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Projekt signalisiert und bereits erste Kontakte mit dem Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) geknüpft.

In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, bei der vorgesehenen Ausschreibung der Werberechte auch das Bereitstellen eines öffentlichen WLANs mit auszuschreiben. Eine diesbezügliche Ausschreibung kann frühestens im 2. Haushaltsjahr 2014 erfolgen. Das Themenfeld abrundend hat auch die regioiT ihre Bereitschaft  zur Mitwirkung signalisiert.

 

Abschließend erläutert Herr Dödtmann, dass nach Klärung der grundsätzlichen Federführung durch die Stadt Aachen eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der regioiT, den beteiligten Fachbereichen innerhalb der Verwaltung und eventuellen Partnern eingerichtet werden soll.

 

Herr Ludwig weist daraufhin, dass zur weiteren Behandlung des Ratsantrages bitte eine Vorlage durch die Verwaltung erstellt wird. Die Verwaltung sichert die Fertigung einer entsprechenden Vorlage für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.03.2014 zu.

Der Antrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen