Entscheidungsvorlage - FB 45/0033/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIhier Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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13.11.2014
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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13.11.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Studentenwerk Aachen AöR mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.07.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für seine Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten des Studentenwerks liegt eine eigene Satzung vor.
Das Studentenwerk Aachen ist seit 1971 mit der Kinderbetreuung befasst. Im Stadtgebiet unterhält das Studentenwerk aktuell vier etablierte Kindertagesstätten, in denen insgesamt 142 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Die Betreuung der Kinder erfolgt durch Fachpersonal, darüber hinaus unterstützen Hilfskräfte, wie z. B. Praktikanten, die Arbeit.
Alle Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind bereits in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen.
Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Studentenwerkes Aachen AöR im Bereich der Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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448,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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718,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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