Entscheidungsvorlage - FB 45/0034/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIhier Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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13.11.2014
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 01.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte besteht seit 2004 als Einzelunternehmen. Die Betriebsform der Kindertagesstätte wurde jetzt gewechselt. Am 02.10.2010 wurde der Verein "Kleine Sonne e. V." beim Amtsgericht Aachen als Verein angemeldet und ist neuer Träger der Kindertagesstätte "Kleine Sonne".
Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.
In der Einrichtung stehen zehn Vollzeitplätze für Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren werktags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung der Kinder erfolgt vorrangig durch eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin. Zusätzliche Unterstützung wird durch eine Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, eine Erzieherin in der Ausbildung sowie eine Pädagogik-Studentin geleistet.
Der Verein "Kleine Sonne e. V." möchte mit seiner Kindertagesstätte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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