Kenntnisnahme - FB 45/0046/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden.

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche geführt.

 

a)      Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

       GGS Am Höfling

       Montessori-Grundschule Eilendorf

       Montessori-Grundschule Reumontstraße

b)      Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

       GGS Am Höfling

       Montessori-Grundschule Eilendorf

c)       Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

       GGS Gut Kullen

 

Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.

Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:

 

  • Barrierefreie Zugänge

         Rampen und Aufzüge

         elektrische Türöffner

         Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren

         Leitsysteme

         Schallschutzmaßnahmen

  • behindertengerechte Toilettenanlagen
  • Pflegeraum
  • Therapieraum

 

Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und Kostenschätzungen erarbeiten.

 

Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu beobachten.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegen der endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung entschieden werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

derzeit keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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