Entscheidungsvorlage - FB 11/0052/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010301, 010302, 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101, 021301 021401 und 050102 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne der oben genannten Produkte sowie die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2015 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und über die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 wurde am 22.10.2014 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten. Die Veränderungsnachweisungen werden baldmöglichst nachgereicht.

 

Ebenfalls beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2015 – 2018 (sog. Personalkostenverbund). Die finanziellen Veränderungen für Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie für bereits beschlossene Mehrbedarfe sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den Konten 50110000 (Dienstbezüge Beamte), 50120000 (Entgelte tariflich Beschäftigte) und 50510000 (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen) abgebildet. Die produkt- und kontenscharfe Verteilung wird unmittelbar für den Haushalt 2015 erfolgen.

 

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.

 

 

zu Anlage 1: Personalkostenverbund 2015 – 2018

 

  • Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2015 - 2018

Grundsätzlich werden für die Jahre 2015 bis 2018 die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Der Steigerungssatz für die Personal- und Versorgungsaufwendungen beläuft sich hiernach grundsätzlich auf jährlich 1 Prozent in den Jahren 2015 bis 2018. Bei den Beschäftigtenentgelten sowie den Arbeitgeberanteilen für Sozialversicherung und Zusatzversorgung  in 2015 wird jedoch die laut Tarifvertragsabschluss 2014 / 2015 maßgebliche prozentuale Erhöhung berücksichtigt. 

 

Demnach erhalten die Beschäftigten ab 01.03.2014 eine lineare 3%ige Erhöhung, mindestens aber 90 Euro, und ab 01.03.2015 eine weitere Erhöhung um 2,4 Prozent. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Mehraufwände für das Jahr 2015 wurden gänzlich eingeplant.

 

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die Kommunalbeamten orientieren sich im Wesentlichen an den für die Arbeitnehmer der Länder verhandelten Tarifabschluss (TV-L). Die Mindestlaufzeit hierfür ist auf den 31. Dezember 2014 festgesetzt, so dass die Verhandlungen frühestens  Anfang des Jahres 2015 beginnen werden. Es bleibt dann abzuwarten, ob das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamten des Landes NRW und der NRW-Kommunen übertragen wird. Im November 2014 wurde das Gesetz für die Besoldungsanpassung

2013 / 2014 für die Besoldungsgruppen ab A 11 vom Landtag verabschiedet. Die sich durch die nachträgliche Anpassung resultierende Erhöhung der Basiswerte ist bei der Kalkulation der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 2015 bereits berücksichtigt worden.

 

Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass auch künftige Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sowie Tariferhöhungen oberhalb der 1%-Grenze liegen werden. Es ist somit durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen, dass diese höheren Besoldungs- und Tarifabschlüsse ausgeglichen werden.

 

Darüber hinaus führen Besoldungserhöhungen im Jahr der Anpassung auch zu steigenden Pensionszuführungen, weil aufgrund der Erhöhung eine Nachfinanzierung erforderlich wird, um die Pensionsrückstellung anzugleichen. 

 

 

  • Personalmehrbedarfe 2015 - 2018

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die bereits durch politische Beschlüsse anerkannten Mehrbedarfe für Stelleneinrichtungen sind im Personalkostenverbund berücksichtigt. Ebenfalls sind für Bedarfe, die sich aufgrund der notwendigen personellen Verstärkung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem derzeitigen Stand ergeben, die finanziellen Ressourcen eingeplant worden.

 

 

  • Sonstige Beschäftigte

Die Personalaufwendungen der Konten 50190000 (Sonstige Beschäftigte), z.B. für drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten (in einer Größenordnung von rd.

4,2 Mio. in 2015) obliegen der Beschlussfassung der einzelnen Fachausschüsse.

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Anlagen

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