Kenntnisnahme - FB 61/0243/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Radschnellweg Euregio; Vorstellung der Ergebnisse aus der 1. Stufe der Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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02.09.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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09.09.2015
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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10.09.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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16.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
In der Zeit vom 08. bis zum 29.06.2015 wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie die erste Stufe der Bürgerbeteiligung durchgeführt (vgl. Vorlage für die Juni-Sitzungen). Dabei konnten Bürger/innen über das Internet sowie persönlich und per Post Vorschläge, Anregungen oder Bedenken insbesondere zur Trassenführung des Radschnellwegs äußern bzw. alternative Routen vorschlagen. In jedem der betroffenen Ortsteile wurde an folgenden Terminen eine einführende Informationsveranstaltung angeboten:
- Montag, 8. JuniSchloss Schönau, Aachen-Richterich
- Dienstag, 9. Juni Städteregionshaus, Aachen-Mitte
- Mittwoch, 10. JuniSchulzentrum Herzogenrath
- Donnerstag, 11. JuniAltes Rathaus Kohlscheid
Über die ersten Ergebnisse wird nachfolgend informiert.
Im genannten Zeitraum haben Bürger 86 Vorschläge zur Routenführung des geplanten Radschnellwegs Euregio eingereicht. Darüber hinaus wurden zahlreiche Kommentare zu den Vorschlägen und zum Projekt abgegeben. Alle Vorschläge und Kommentare können weiterhin über die Internetseite www.radschnellweg-euregio.de eingesehen werden.
Nachfolgend wird ein Überblick für die einzelnen Abschnitte gegeben:
- Zwischen Aachen und Richterich gibt es Vorschläge, den Radschnellweg über bestehende Straßen wie die Süsterfeldstraße oder die Henricistraße, über den geplanten Campus am Westbahnhof und neben der bestehenden Bahnlinie, über die Soers oder über den ehemaligen Bahndamm in nördlicher Verlängerung der Rütscher Straße zu führen. Die Nutzung des alten Bahndamms wird in einigen Kommentaren kritisch gesehen, weil eine Beeinträchtigung des Weißen Wegs, der Kleingartenanlage Rütsch und der Grillwiese an den Studententürmen an der Rütscher Straße befürchtet wird.
- Weiter in Richtung Kohlscheid wird z.B. eine Führung entlang der Roermonder Straße, der Aus-/Neubau von Wegen durch die Feldflur östlich davon oder eine Führung westlich der Bahnlinie vorgeschlagen.
- In der Ortslage Kohlscheid konzentrieren sich die Vorschläge auf die Führung an der Roermonder Straße, auf der Banker-Feld-Straße oder über die ehemalige Bahntrasse (u.a. Zellerstraße - Alte Bahn).
- Die Weiterführung nach Herzogenrath können sich die Teilnehmer über die Nieuwstraat oder westlich entlang der bestehenden Bahnlinie vorstellen. Einige Vorschläge sehen eine Kombination beider Varianten vor. Die Führung entlang der Bahnlinie sehen einige Kommentare kritisch, weil eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets Wurmtal befürchtet wird. Andere halten den Einfluss auf das Wurmtal für gering und betonen die geringe Steigung von Herzogenrath nach Kohlscheid.
- Von Richterich bis zur niederländischen Grenze bei Locht (Anschluss nach Heerlen) orientieren sich die vorgeschlagenen Routenführungen entweder an der Horbacher Straße (L 159) oder an westlich bzw. östlich davon verlaufenden Wirtschaftswegen, teilweise mit Umgehung der Ortslage Horbach.
Die eingereichten Vorschläge und Kommentare werden zurzeit für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs ausgewertet. Hinzu kommen Streckenvarianten, die das beauftragte Planungsbüro selbst entworfen hat. Zurzeit werden die verschiedenen Varianten anhand eines Bewertungsschemas durch das Ingenieurbüro bewertet.
Der vorliegende Sachstandsbericht wird ebenfalls in den politischen Gremien der Städteregion und der Stadt Herzogenrath gegeben.
Zum Abschluss der Bewertung werden die besten Streckenvarianten für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung aufbereitet. Diese umfasst folgende Bürgerworkshops (jeweils um 19 Uhr):
| Aachen-Laurensberg / Aachen-Richterich, Schulzentrum Laurensberg, Hander Weg 89 |
| Aachen-Mitte, Haus Löwenstein, Markt 39 |
| Herzogenrath-Kohlscheid, Altes Rathaus, Kaiserstraße 50 |
| Herzogenrath-Mitte, Rathaus, Rathausplatz 1 |
In diesen Workshops werden mit den Bürgern die verschiedenen ausgewählten Varianten der Linienführung diskutiert. Parallel werden die Varianten auch im „Runden Tisch Radverkehr“ der Stadt Herzogenrath und der „AG Radverkehr“ der Stadt Aachen behandelt.
Nach einer abschließenden Auswertung wird eine weiter zu bearbeitende Vorzugsvariante für die Linienführung vorgeschlagen und den politischen Gremien aller Projektpartner zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Festlegung der Vorzugsvariante wird die Machbarkeitsstudie hierfür weitergeführt (Vorplanung) und fertig gestellt. Ein Abschluss der Studie und deren Vorstellung in den politischen Gremien wird dann nach der jetzigen Planung voraussichtlich im Sommer 2016 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Eigenanteil der Stadt Aachen an den Kosten der Machbarkeitsstudie standen im Jahr 2014 20.000 € beim PSP-Element 4-120201-928-2 52910000 zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 16.516,93 € wurde hieraus an die Städteregion beglichen.
Aufgrund der – auch von den politischen Gremien aller Partner eingeforderten – umfangreichen Bürgerbeteiligung in zwei Stufen, die nicht in vollem Umfang in der Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie im Frühsommer 2014 enthalten war, wird sich ein Nachtrag für den Auftrag ergeben. Die Städteregion Aachen wird für die Nachtragsleistungen einen Kostenänderungsantrag für die Förderung stellen, so dass auch hier für die Stadt Aachen – im Falle der angestrebten Förderung – nur der städtische Eigenanteil (Bei 80 % Förderung verbleibt für die drei Partner 20 % Eigenanteil. Von diesen 20 % übernimmt die Stadt Aachen 25 %, so dass sie etwa 5 % der anfallenden Nachtragskosten übernehmen muss.) zu leisten sein wird. Sollte der Fördergeber dem Kostenänderungsantrag nicht oder nur teilweise zustimmen, könnte sich der Anteil der Stadt Aachen auf bis zu 25 % der gesamten Mehrkosten erhöhen.
Die genaue Höhe des Nachtrags steht derzeit noch nicht fest und wird baldmöglichst bekannt gegeben. Die benötigten Mittel müssen dann außerplanmäßig bereitgestellt und durch Einsparungen in andern Produkten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gedeckt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen (siehe Bemerkungen unter „finanzielle Auswirkungen“ im Fließtext) PSP-Element 4-120201-928-2 52910000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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