Kenntnisnahme - FB 45/0175/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion - Gemeinsames Lernen an den Städt. Gymnasien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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08.12.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert.
Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen:
- Couven-Gymnasium,
- Kaiser-Karls-Gymnasium,
- Anne-Frank-Gymnasium und
- Geschwister-Scholl Gymnasium.
Unabhängig davon, dass alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind, wird dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet.
Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt und in der Folge die Zuweisung von personellen Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet.
Hiermit ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die
Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken kann.
2. Empfehlung der Verwaltung
Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen sollten darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien
- Couven-Gymnasium,
- Kaiser-Karls-Gymnasium,
- Anne-Frank-Gymnasium und
- Geschwister-Scholl Gymnasium
für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen zu benennen.
An diesen Schulen sind grundständige Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf vorhanden.
Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall sukzessive zu entwickeln.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||