Kenntnisnahme - FB 45/0204/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten -besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten- zu sichern.

 

Mit Einführung des Hygieneplans erfüllt die Stadt Aachen eine gesetzliche Pflicht, die durch Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 (IfSG) gemäß § 36 Abs. 1 Bestand hat.

Im Bereich der Hygiene gibt es viele gesetzliche Vorgaben, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionserregern zu schützen; hieraus ergeben sich unter anderem rechtliche Verantwortlichkeiten für die Träger von KiTa und OGS sowie deren Beschäftigte, insbesondere die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen. Gemäß § 36 Infektionsgesetzschutz (IfSG) sind Kindertagesstätten und Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.

 

Inhalte stellen eine Sammlung von Verfahrensanweisungen zu gesetzlichen Vorgaben, zur Infektionsprävention sowie Verfahrensanweisungen bei Auftreten übertragbarer Erkrankungen und Parasitenbefall dar mit der Zielsetzung ein gesundes Miteinander in unseren Einrichtungen zu fördern und eine entsprechende Information von Betreuungspersonen, Eltern und Kindern sicherzustellen. Darüber hinaus sollen durch Implementierung der hier enthaltenen Verfahrensanweisungen Infektionsrisiken im KiTa/ OGS-Alltag minimiert werden.

Abschließend stellt der Hygieneplan eine praktische Hilfe im KiTa/ OGs-Alltag dar, Unsicherheiten im Bereich Hygiene und Infektionsschutz beseitigen und schnelles, sachgemäßes und zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen.

 

Der vorliegende städtische Rahmen-Hygieneplan wurde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren durch Vertreterinnen des FB 45/200 und des Gesundheitsamts der StaedteRegion Aachen unter Beteiligung des Personalrats erarbeitet. In Fachfragen wurde das Gremium vom Amt für Veterinärwesen der StaedteRegion Aachen und dem AGS der Stadt Aachen unterstützt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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