Entscheidungsvorlage - FB 52/0103/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:
St. Laurentius Bruderschaft Laurensberg e.V. 1 elektronische Auswerteanlage 2.500,00 €
AFC Aachen Vampires e.V. 1 Airgym Airtrack Bahn 774,43 €
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die St. Laurentius Schützenbruderschaft Laurensberg e.V. mit rd. 400 Mitgliedern in verschiedenen Abteilungen hat ein eigenes Schützenhaus in Laurensberg mit 6 Luftgewehrschießständen und einem Kleinkaliber-Außenschießstand. Die Schießsportabteilung der Schützenbruderschaft war in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Um wettbewerbsfähig mit anderen Aachener Vereinen zu bleiben und auch weiterhin Wettbewerbe durchführen zu können, ist es notwendig, dass das veraltete Equipment der Schießanlage (Scheibenzuganlage) u. a. zur Auswertung der Schießergebnisse gegen Auswertegeräte nach heutigem technischen Standard ausgetauscht werden muss. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 23.650,00 €. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €.
Der AFV Aachen Vampires e.V. benötigt für seine Cheerleader Abteilung zur Verbesserung der Trainingssituation in der Turnhalle Düppelstraße eine Airtrack Bahn. Ein Airtrack ist eine mit Luft gefüllte Bahn aus Doppelwandgewebe (DWF) zum Turnen, Toben, Tumbling oder einfach nur Spaß haben. Über Ventile befüllt man das Airtrack mit Luft und die Fäden des DWF halten die Form der Airtrackbahn. Damit können Sprünge etc. gefahrlos trainiert werden.
Der Gesamtbetrag für die Beschaffung der Airtrack Bahn inkl. Gebläse und Transportbrett beträgt laut Angebot der Firma inmotion sports 3.097,70 €. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 774,43 €.
Der Haushaltsansatz 2018 für die Anschaffung von Sportgeräten beträgt 10.000,00 €. Bisher wurden für acht Anträge ein Betrag in Höhe von 9.106,44 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die zwei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 3.274,43 € erforderlich, so dass dann die Gesamtsumme aller geförderten Anträge 12.380,87 € beträgt.
Der Fehlbetrag in Höhe von 2.380,87 € wird gedeckt durch
1.500,00 € bei PSP 53180000 PSK 4-080202-901-7, Förderung von besonderen
Sportveranstaltungen
334,45 € bei PSP 53180000 PSK 4-080202-801-6, Zuschuss zur Unterhaltung von vereinseigenen
Sportanlagen
546,42 € bei PSP 52540000 PSK 1-080102-800-6, Unterhaltung von BgA.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 € | 11.751,09 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen 10.000,-- € zur Verfügung. Durch die beiden in dieser Sitzung zur Entscheidung vorgelegten Anträge entsteht ein Bedarf von insgesamt 12.380,87 €. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.380,87 € wird gedeckt durch
1.500,00 € bei PSP 53180000 PSK 4-080202-901-7, Förderung von besonderen Sportveranstaltungen
334,45 € bei PSP 53180000 PSK 4-080202-801-6, Zuschuss zur Unterhaltung von vereinseigenen
Sportanlagen
546,42 € bei PSP 52540000 PSK 1-080102-800-6, Unterhaltung von BgA
