31.07.2020 - 1 Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Bei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er verpflichtet die Beisitzer*innen ebenso wie die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.