03.04.2025 - 7 Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfäng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes fasst der Vorsitzende, Herr Deumens, die Historie zur Thematik der Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammen. Demnach habe sich der Rat der Stadt Aachen zwar in seiner Sitzung am 09.10.2024 bereits mehrheitlich gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen, allerdings sei dies damit vor Inkrafttreten der Verordnung erfolgt. Auf Basis der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetztes wurde am 07.01.2025 die Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 02.01.2025 (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) erlassen. Diese Verordnung beinhalte eine Opt-Out-Regelung, die es den Gemeinden ermögliche, die Einführung einer Bezahlkarte abzulehnen. Da der Ratsbeschluss vom 09.10.2024 vor Inkrafttreten der Verordnung gefasst worden sei, entspreche er nicht den formellen Anforderungen im Sinne des § 4 Bezahlkartenverordnung. Insofern sei ein erneuter Beschluss erforderlich.

 

Herr Tillmanns bedauert, dass diese Thematik erneut auf der Tagesordnung steht. Nach Auffassung der CDU-Fraktion bestehe die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Entscheidungen in den Gemeinden der StädteRegion Aachen ein „Flickenteppich“ hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte entstünde. Ein solcher Flickenteppich solle seiner Meinung nach möglichst verhindert werden. Daher befürworte die CDU-Fraktion weiterhin die Einführung der Bezahlkarte, z. B. als Instrument zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität. Er halte die Bezahlkarte auch nicht für stigmatisierend.

 

Frau van der Meulen erklärt, dass die Bezahlkarte nach Auffassung ihrer Fraktion eine Einschränkung der finanziellen Freiheit der betroffenen Personen darstellen würde. In unterschiedlichen Lebenssituation sei eine Barzahlung unumgänglich. Zudem habe jeder Mensch das gesetzlich Recht auf ein Konto bei einer Bank. Eine solche Bezahlkarte führe daher zur Ausgrenzung betroffener Personen aus dem gesellschaftlichen Leben. Dies stelle das Gegenteil von Integration und Inklusion dar.

 

Frau Braun schließt sich ihrer Vorrednerin an. Sie kritisiert die Begründung der Befürworter*innen der Bezahlkarte, dass hierdurch die Bekämpfung von Schleusern erfolgen könne. Hierzu gebe es keine verlässlichen Zahlen. Zudem fehle ihr die Vorstellung, dass nach Abzug der Miete sowie der weiteren Kosten, z.B. für Nahrungsmittel, noch Geld übrig bleiben würde, um dieses ins Ausland zu transferieren.  Darüber hinaus solle eine Überweisung mittels Bezahlkarte nur an bestimmte IBANs möglich sein. Mit der Prüfung und Kontrolle von sog. White- und Blacklist entstünde ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand sowie eine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen. Zudem könne man nur miteinander eine gute solidarische Gesellschaft gründen und Integration fördern.

 

Frau Koentges stimmt zu, dass die Bezahlkarte ein limitierendes und diskriminierendes Mittel darstelle. Sie spreche sich daher für die Opt-Out-Regelung aus. Zudem hätten sich ihrem Kenntnisstand nach bereits viele weitere Großstädte gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen.

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt teilt mit, dass sie Mitglied im Vorstand des Städtetags NRW sei und nie zuvor gesetzliche Regelungen mehr diskutiert worden seien, wie diejenigen, zur Einführung der Bezahlkarte. Die Einführung der Software für die Bezahlkarte habe bisher bereits circa 16 Millionen Euro gekostet. Dieses Geld hätte an anderer Stelle deutlich besser für integrative Zwecke in den Kommunen investiert werden können. Zudem seien die Kommunen die Leidtragenden, die die neuen Regelungen gegenüber den betroffenen Menschen vor Ort kommunizieren müssen. Grundsätzlich sei die Thematik in Aachen mit den Sparkassengirokontos bereits heute gut gelöst. Frau Bürgermeisterin Scheidt prognostiziert, dass im Falle der Einführung der Bezahlkarte sog. Tauschringe entstehen würden, die den betroffenen Personen beim Umtausch von Einkaufsgutscheinen der Supermarktketten in Bargeld behilflich sind, wie z. B. heute schon in München.

 

Herr Szagunn weist darauf hin, dass die Genese des Gesetzes auf zwei Punkte abziele; auf die Reduzierung des Schleusertums sowie auf den Bürokratieabbau in Kommunen. Dennoch stelle die Bezahlkarte seiner Meinung nach das Gegenteil eines Bürokratieabbaus dar.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, rückwirkend ab dem 07.01.2025 (Inkrafttreten) von der Opt-Out Regelung des § 4 Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW Gebrauch zu machen und die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage