18.09.2020 - 3 Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wa...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Nach §§ 34 und 46a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 74 Kommunalwahlordnung in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss einstimmig das Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen der Stadt Aachen vom 13.09.2020 gemäß der beiliegenden Anlage fest.

 

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und verliest die Verhandlung.

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Anlagen