19.03.2025 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 19.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr W. möchte wissen, ob der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bekannt ist, dass die Linie 44 mit Beginn der Sperrung der Horbacher Brücke nicht mehr bis zum Aachener Hauptbahnhof sondern nur noch bis Aachen Bushof fahren soll. Laut Aussage der ASEAG würde die Umleitungsstrecke zu einer verlängerten Fahrzeit führen, sodass die Linienführung gekürzt werden müsse. Er habe angeregt, die Linie 44 mindestens bis zur Haltestelle „Elisenbrunnen“ fahren zu lassen und anschließend beispielsweise über die Borngasse und Aureliussstraße oder über die Elisabethstraße und Hartmannstraße zurück zu leiten. Dies sei seitens der Verwaltung abgelehnt worden.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers erklärt, dass diese Information der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bisher nicht bekannt war und sagt zu, dass hierzu eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung angefordert wird.
Weiterhin kritisiert Herr W. die fehlenden Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Richtericher Karnevalsumzugs. In der Aachener Innenstadt seien zusätzliche Barrieren und Blockaden an allen Seitenstraßen errichtet worden, um die Sicherheit der Teilnehmenden bestmöglich zu gewährleisten. In Richterich fehlten diese und es seien auf der Horbacher Straße noch Kraftfahrzeuge durch die Zugstrecke gefahren, als der Karnevalsumzug bereits unterwegs war und diverse Besucher*innen am Straßenrand standen. Hierzu führt Frau Bezirksamtsleiterin Moritz aus, dass ein grundsätzliches Sicherheitskonzept bestehe, das vorsieht, dass am Kreisverkehr Horbacher Straße/Vetschauer Weg/Banker-Feld-Straße Sperrungen erfolgen und von Ordnern die Einhaltung sichergestellt werden muss. Es ist geplant, mit dem veranstaltenden Karnevalsverein und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung als Genehmigungsbehörde, eine Nachbesprechung durchzuführen. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen seien aus Sicht der Genehmigungsbehörde bei kleinen Umzügen nicht erforderlich.