18.09.2020 - 4 Feststellung des endgültigen Ergebnisses der In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, merkt an, dass in einigen Fällen Migrantinnen und Migranten nicht haben wählen können, weil sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden seien, obwohl zur Integrationsratswahl 2014 deren Einbürgerungsurkunden vorgelegt worden seien.

 

Sofern diese noch in Papierform archiviert seien, bitte er darum, die Urkunden nachträglich erfassen zu lassen, damit bei der Integrationsratswahl 2025 die automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgen könne.

 

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Beschluss:

Aufgrund des § 27 Abs. 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss einstimmig das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen vom 13.09.2020 gemäß der Anlage fest.

 

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und verliest die Verhandlung.

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Anlagen