05.06.2025 - 10 Zugangsvoraussetzungen des Zukunftsfonds

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fischer erkundigt sich, warum Einzelprojekte über 2.000 Euro jeweils vom Ausschuss beschlossen werden müssten. Die Notwendigkeit hierfür erschließe sich ihm nicht und er bittet darum, dass die Fraktionen diese Grenze noch einmal intern diskutieren sollten.

 

Frau Griepentrog berichtet, dass diese Vorgehensweise historisch gewachsen sei. Es sei ein politischer Antrag notwendig, falls dies geändert werden soll.

 

Herr Grundmann erklärt, dass der Zukunftsfonds stets auf Einzelfälle ausgelegt sei. Er diene in erster Linie der Bezuschussung von Klassenfahrten oder der Teilnahme eines Kindes an Projekten. Daher gebe es eine finanzielle Grenze für die Inanspruchnahme.

 

Herr Becker erläutert, dass es erfreulich sei, dass es ein dichtes Netz aus verschiedenen Angeboten gebe, welche durch den Zukunftsfonds abgedeckt würden. Daher sollte geschaut werden, welche finanzielle Grenze an dieser Stelle praktikabel und sinnvoll sei. Dennoch sei der Zukunftsfonds seiner Meinung nach noch immer nicht an allen Schulen bekannt. Dies müsse dringend verbessert werden.

 

Herr Brötz berichtet, dass es am 27.06.25 eine Konferenz der Grundschulleitungen gebe, dort werde er das Thema noch einmal platzieren.

 

Herr Menzel bestätigt, dass es gut wäre, die Bekanntheit des Fonds zu steigern und dazu auch die Schulsekretärinnen einzubinden, die häufig eine Verteilfunktion für Informationen an die Schulen wahrnähmen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen des FB 45 zur Kenntnis und beschließt, die überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage