12.06.2025 - 4 Sachstandsbericht Gesundheitsbericht 2024 — Ges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) führt einleitend aus, dass mit dem vorliegenden Bericht die Berichtsreihe der vergangenen Jahre fortgesetzt werde. Der diesjährige Bericht lege den inhaltlichen Schwerpunkt auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), wie auch in der anschließend folgenden Präsentation deutlich werde.
Die Gesundheitsquote pendle sich aktuell wieder auf einem normalen Niveau ein, das nicht von Sondereffekten beeinflusst sei - eine aus seiner Sicht positive Entwicklung.
Er ordnet ein, dass sich die relevanten Kennzahlen, wie etwa die Gesundheitsquote oder die Unfallquote, weitgehend im Bereich der Vergleichswerte des Städtetages bewegten. Es lägen somit keine auffälligen Abweichungen nach oben oder unten vor.
Gleichzeitig verweise er auf bestehende Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl von Langzeiterkrankungen. Diese sei in der Stadtverwaltung seit längerer Zeit vergleichsweise hoch. Ursächlich hierfür seien unter anderem krankheitsanfällige Tätigkeitsbereiche, vor allem im gewerblichen Bereich wie in der Müllabfuhr oder der Stadtreinigung. In diesen Bereichen komme es durchaus zu Langzeiterkrankungen infolge körperlicher Belastungen oder Unfälle.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sei ein zentrales Instrument zur Bewältigung dieser Situation. Aktuell sei durchschnittlich jede*r fünfte Beschäftigte in der Verwaltung BEM-berechtigt. Dies sei dann der Fall, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als 42 Krankheitstage aufgetreten seien, was rund 1.000 Mitarbeitende betreffe.
Mit Blick auf diese Zahlen unterstreicht Herr Dr. Kremer (Dezernat V) die besondere Bedeutung des BEM und weist darauf hin, dass Frau Spiegelberg (FB 11/220) sowie Frau Päßler (FB 17/201), welche beide für diesen Bereich verantwortlich sind, im Anschluss die Präsentation übernehmen und über die Funktionsweise sowie die Abläufe des BEM berichten würden.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erläutert, dass es sich um den vierten Gesundheitsbericht handele, der diesmal den systemischen Ansatz im Umgang mit Gesundheit betone („Gesundheit systematisch angehen“). Sie verweist auf den „Wegweiser“, eine Broschüre mit allen Beratungs- und Sozialangeboten der Stadtverwaltung, die auch Beschäftigten ohne Intranetzugang zur Verfügung stehe.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) bedankt sich im Anschluss an die Präsentation bei Frau Spiegelberg (FB 11/220) und Frau Päßler (FB 17/201) für die Vorstellung des Berichts und eröffnet die anschließende Diskussions- und Fragerunde.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bedankt sich herzlich für den diesjährigen Bericht sowie den Vortrag.
Sie merkt an, dass sie noch einige Rückfragen habe und verweist auf die Gefährdungsbeurteilung im Bereich der psychischen Belastungen, die ihrer Einschätzung nach noch relativ neu sei.
Frau Päßler (FB 17/201) bestätigt, dass mit der Umsetzung seit dem Jahr 2017 begonnen worden sei. Im Jahr 2023 seien acht Fälle berücksichtigt worden, im Jahr 2024 drei.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) nimmt Bezug auf die im Vortrag genannten Zahlen und äußert Unklarheiten. Insgesamt seien im Jahr 2023 rund 153 Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt worden, im Jahr 2024 bereits 262. Sie fragt, wie diese Zahlen mit dem ebenfalls dargestellten Anstieg psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz in Einklang zu bringen seien.
Frau Päßler (FB 17/201) erläutert, dass sich Gefährdungsbeurteilungen an klassischen Faktoren orientierten und von den Fachkräften für Arbeitssicherheit vorgenommen würden. Diese gingen in die Fachbereiche, führten Gespräche, dokumentierten Beobachtungen, füllten Checklisten aus und nähmen Begehungen vor. Bei den genannten Zahlen handele es sich um die Anzahl der Kontakte im Rahmen dieser Prozesse, die dem Tätigkeitsbericht der Arbeitssicherheit entnommen seien. Hinter einer einzelnen Gefährdungsbeurteilung verberge sich in der Regel eine Reihe von Terminen, durchschnittlich vier bis fünf, bis diese abgeschlossen sei. Daher könnten die Zahlen eine gewisse Unschärfe enthalten. Bezüglich der psychischen Gefährdungsbeurteilung hebt sie hervor, dass dieser Bereich noch recht neu sei. Man befinde sich weiterhin in einer Erprobungsphase, und der Prozess gestalte sich langwierig, da zunächst belastende Faktoren identifiziert und Gespräche mit den Führungskräften geführt werden müssten.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) ergänzt, dass sich ihrer Einschätzung nach, die eigentliche Fragestellung auf den Zusammenhang zwischen Gefährdungsbeurteilungen und psychischen Erkrankungen beziehe. Sie betont, dass eine direkte Korrelation nicht bestehe.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung würden Arbeitsbedingungen erfasst, die sich potenziell auf das psychische Wohlbefinden auswirken könnten. Daraus lasse sich jedoch keinesfalls der Umkehrschluss ziehen, dass ungünstige Arbeitsbedingungen automatisch zu psychischen Erkrankungen führten.
Zwar könnten solche Bedingungen einen belastenden Faktor darstellen, der neben vielen anderen, zur Entstehung psychischer Erkrankungen beitragen könne, jedoch gebe es stets eine Vielzahl weiterer Einflussgrößen.
Das Ziel müsse es daher sein, die Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen so zu gestalten, dass zusätzliche Belastungen für Mitarbeitende möglichst minimiert würden.
Der Einfluss der Organisation bleibe jedoch begrenzt, etwa durch genetische Voraussetzungen oder individuelle Lebens- und Entwicklungsgeschichten, die sich der Steuerung durch den Arbeitgeber entzögen.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bittet um eine genauere Einordnung und erkundigt sich, wer festlege, welchen psychischen Belastungen die einzelnen Bereiche ausgesetzt seien.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erläutert, dass inzwischen alle Bereiche planmäßig überprüft würden. Seit der Wiederbesetzung der zuständigen Stelle im vergangenen Sommer sei die Überprüfung deutlich beschleunigt worden. Ziel sei es, wie bei den klassischen Gefährdungsbeurteilungen, einen festen Turnus zu etablieren, in dem jeder Bereich regelmäßig alle drei bis vier Jahre berücksichtigt wird.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bedankt sich für die Ausführungen und stellt eine weitere Nachfrage in Bezug auf das BEM-Verfahren. Im Vortrag sei erwähnt worden, dass in den vergangenen zwei Jahren alle BEM-berechtigten Beschäftigten angeschrieben worden seien. Auch wenn nachvollziehbar sei, dass nicht jede Erkrankung ein Gespräch erforderlich mache, habe man sich in ihrer Fraktion dennoch gefragt, wie sich die vergleichsweise geringe Zustimmungsquote von 19,5 % weiter steigern ließe, um noch mehr betroffene Personen zu erreichen.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erläutert, dass die zuvor einmal erreichte Quote von über 30 % sich auf lediglich 179 Fälle bezogen habe. Bei einer solch kleinen Fallzahl sei es vergleichsweise einfach gewesen, diese Quote zu erzielen. In den letzten Jahren sei das Verfahren erfolgreich weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen angepasst worden.
So verfüge man mittlerweile über eine digitale Lösung, die täglich neue BEM-berechtigte Fälle berechne. Einmal pro Woche würden diese Fälle dann vom Team angeschrieben und im Rahmen einer internen Fallverteilung weiterbearbeitet.
Zugleich könne die Zustimmungsquote durchaus noch verbessert werden. Die Kapazitäten der Mitarbeitenden seien bislang allerdings begrenzt gewesen. Inzwischen sei das BEM-Team personell gestärkt worden. Vier Mitarbeitende auf drei Stellen ermöglichten inzwischen deutlich mehr, sowohl in der Fallbearbeitung als auch im konzeptionellen Ausbau.
Darüber hinaus habe man die Prozesse optimiert, die Anschreiben klarer und verständlicher formuliert und weitere interne Multiplikatoren für das BEM gewonnen. So würden neben dem Personalrat auch die Arbeitsmedizin und die Mitarbeitendenberatung (MiBa) regelmäßig auf das Verfahren hinweisen und zur Teilnahme ermutigen.
Man arbeite kontinuierlich daran, die Zugänge zum BEM weiter zu erleichtern, etwa durch neue Formate wie Kurzfilme, Postkarten oder verständlichere Anschreiben. Ziel sei es, auch jene Beschäftigten zu erreichen, die sich bislang möglicherweise vom Verfahren abgeschreckt fühlten.
Herr Lennartz (FB 11/000) ergänzt die Ausführungen mit einem Hinweis auf die Vergleichbarkeit der Zahlenlage im interkommunalen Kontext. Es sei grundsätzlich schwierig, verlässliche Vergleichszahlen zu kommunalen Themen wie beispielsweise Vakanz- oder BEM-Quoten zu erhalten.
Im Rahmen der Personalamtsleitungskonferenz (PALK) des Städtetags, einem regelmäßigen Austausch der 30 größten deutschen Großstädte, sei das Thema BEM jedoch zuletzt intensiv behandelt worden. Dort habe sich zuletzt gezeigt, dass die durchschnittliche Annahmequote in anderen Kommunen bei rund 10 % liege.
Vor diesem Hintergrund stehe man in der eigenen Stadtverwaltung vergleichsweise gut da. Ein externer Fachreferent habe in diesem Zusammenhang zudem angemerkt, dass eine langfristige Quote von über 20–30 % realistisch kaum erreichbar sei.
Gleichwohl wolle man sich auf diesem Ergebnis nicht ausruhen. Man arbeite weiterhin an konkreten Verbesserungen, müsse sich jedoch von der Vorstellung lösen, mittelfristig eine Beteiligung von 50 % oder mehr erreichen zu können.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) weist ergänzend auf die Einbindung des Gesundheitsmanagements in übergeordnete Personalfragen hin, etwa Stellenplan, Personalintensität oder Dauer von Stellenbesetzungsverfahren.
Dabei sei zu betonen, dass es innerhalb des Gesundheitsmanagements sowohl freiwillige als auch verpflichtende Aufgabenbereiche gebe. Während es bei der Mitarbeiterberatung Spielräume beim Umfang und den Personalkapazitäten gebe, handle es sich bei Gefährdungsbeurteilungen, auch psychischen, um einen gesetzlich verpflichtenden Bereich.
Gerade deshalb sei es notwendig gewesen, personell aufzustocken und das Tempo zu erhöhen. Die Verwaltung unterliege hier einer klaren gesetzlichen Pflicht, es handele sich nicht um ein freiwilliges Zusatzangebot.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) ergänzt, dass sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten. So sei man inzwischen dazu verpflichtet, Mitarbeitende unmittelbar nach Ablauf der 6-wöchigen Frist bzw. bei Erreichen der 42 Krankheitstage anzuschreiben, und nicht mehr wie zuvor lediglich im 12-Monats-Turnus.
Diese Änderung habe große Auswirkungen auf Häufigkeit und Taktung der Anschreiben und werde mit Einführung der neuen Software auch technisch zuverlässig umsetzbar sein.
Frau Dr. Michulitz (DIE GRÜNEN) bedankt sich für den Einblick und greift das genannte Stichwort „Pflicht“ auf. Es gebe durchaus ein Spannungsfeld zwischen Rechten und Pflichten im Gesundheitsmanagement. Auch wenn die Stadtverwaltung im Vergleich gut dastehe, seien 1.000 Langzeiterkrankte bei rund 6.500 Mitarbeitenden eine bemerkenswerte Zahl. Sie fragt, welche Führungsebenen konkret eingebunden würden. Ihrer Einschätzung nach seien besonders die unteren Führungsebenen entscheidend, da sie direkten Kontakt zu den Beschäftigten hätten und den Rahmen für Arbeitsfähigkeit und -atmosphäre prägten. Sie regt an, die Führungsspannen genauer zu betrachten, auch hinsichtlich ihrer Angemessenheit. Es sei interessant zu erfahren, ob hierzu bereits Daten vorlägen.
Zudem appelliert sie an eine bessere Balance von Rechten und Pflichten bei Langzeiterkrankungen. Sie spricht sich dagegen aus, immer neue Detailkriterien zu entwickeln, und plädiert stattdessen für eine übergeordnete Vision. Beschäftigte sollten ihre Mitwirkungspflicht bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess wahrnehmen.
Frau Päßler (FB 17/201) erläutert, dass die unteren Führungsebenen grundsätzlich die Gesundheitsquoten erhielten, diese Informationen aber oft bei den Fachbereichsleitungen hängen blieben. Es sei zu prüfen, ob die unteren Führungsebenen gezielter direkt adressiert werden könnten, um die Weitergabe zu verbessern. Diese Führungskräfte befänden sich in einer „Sandwichposition“, da sie Anforderungen von oben und Anliegen aus dem Team ausbalancieren müssten. In einem früheren Projekt zur psychischen Gesundheit wurde diese Ebene deshalb gezielt angesprochen und mit unterstützenden Instrumenten ausgestattet.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) ergänzt, dass das Projekt nicht nur auf freiwillige Beratungsabrufe warten wolle, sondern bei bestimmten Auffälligkeiten proaktiver und verbindlicher agieren solle. Beispielsweise werde ein Beratungsprozess angestoßen, wenn ein Fachbereich dauerhaft unter dem Durchschnitt liege, viele BEM-Fälle habe oder die psychische Gefährdungsbeurteilung belastende Faktoren zeige. In solchen Fällen solle die nächsthöhere Führungsebene eingebunden und verbindliche Maßnahmen eingeleitet werden. Die Details würden derzeit entwickelt und mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt. Ziel sei es, in belasteten Bereichen durch technische, organisatorische oder personelle Veränderungen die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) stellt dar, dass es sich um ein sehr differenziertes Feld handele. Zunächst müsse festgestellt werden, ob eine Erkrankung arbeitsplatzbezogen oder privater Natur sei. Die Zahl von rund 1.000 Langzeiterkrankten wirke auf den ersten Blick sehr hoch, jedoch sei sie im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl nicht ungewöhnlich und in vielen Fällen sei eine Teilnahme am BEM zurecht nicht erforderlich. Es gebe Situationen, in denen keine tiefergehenden Beratungsgespräche nötig seien, etwa bei offensichtlichen körperlichen Ursachen wie einem Skiunfall. Viele solcher Fälle würden aus dem BEM-Radar herausfallen, da sie nicht aus dem Dienst heraus entstünden.
Man befasse sich im Personalrat, in Ausschüssen und Gesundheitszirkeln fortlaufend mit diesen Fragestellungen und versuche, verantwortungsvoll damit umzugehen. Besonders beobachte man den Umgang mit Mitarbeitenden in befristeten Verträgen oder während der Probezeit. Dort gebe es etablierte, strengere Mechanismen, etwa eine Prüfung ab 15 Krankheitstagen.
Wenn es in anderen Fällen auf eine Kündigung hinauslaufe, befinde sich der Arbeitgeber in einer rechtlich komplexen Lage, da der arbeitsrechtliche Schutz in Deutschland besonders hoch und die Nachweispflichten enorm seien. Er verweist auf die Sieben-Stufen-Theorie und deren Modifikationen. Die Zahl der tatsächlichen Trennungen sei gering, der Aufwand dafür jedoch hoch. Die Verwaltung verfolge diese Fälle konsequent, auch aus generalpräventiven Gründen.
Entscheidend sei, dass solche Maßnahmen Wirkung zeigten, auch im Sinne der Kolleg*innen, die durch wiederholte Abwesenheiten belastet würden. Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat habe sich verbessert, auch wenn dessen Individualinteressen zu berücksichtigen seien. Dennoch bleibe es wichtig, die gesamte Belegschaft im Blick zu behalten, insbesondere jene, die durch Fehlzeiten anderer zusätzlich belastet werden.
Herr Pinzek (DIE ZUKUNFT) bedankt sich für den Vortrag. Besonders seien die Gefährdungsbeurteilung Psyche sowie die Mitarbeitendenberatung hervorzuheben, da er diese Themen für äußerst relevant und gleichzeitig herausfordernd halte, insbesondere unter den aktuellen Rahmenbedingungen.
Im Hinblick auf die Führungskräftebefragung zu den Rahmenbedingungen psychischer Gesundheit äußert er Verwunderung über die Beteiligungsquote von 46 %. Zwar sei dies im Vergleich zur Beteiligung an der zuletzt durchgeführten Mitarbeitendenbefragung ein sehr gutes Ergebnis, allerdings handele es sich hier explizit um Führungskräfte, von denen er eine höhere Teilnahmequote erwartet hätte. Daher fragt er, ob geplant sei, die Befragung künftig noch gezielter zu bewerben oder auf andere Weise eine höhere Beteiligung zu erreichen.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erklärt, dass die Verwaltung die Themen rund um psychische Gesundheit und Führung weiter intensivieren werde, insbesondere im Rahmen der Führungsreihen. Ein entsprechendes Seminar sei erneut aufgelegt worden, um unter anderem auch die Dienstvereinbarungen anzupassen. Darüber hinaus sollen künftig konkrete Ansprechpersonen aus dem Gesundheitsbereich in die Fachbereiche entsandt werden, um dort die neuen Führungskräfte im Rahmen des Onboardings gezielt zu erreichen. Rückmeldungen von Führungskräften, die bereits vor der Konzeptveröffentlichung eingeholt worden seien, zeigten deutlich, wie sinnvoll es sei, frühzeitig zu handeln, also bevor Konflikte eine Dimension erreichen, die Beschäftigte krank mache. Vollständig verhindern lasse sich das nie, aber man sei sehr bemüht, die vorhandenen Unterstützungsangebote bekannt zu machen.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) bedankt sich für den Vortrag, den sie als wirklich großartig beschreibt. Er mache deutlich, wie vielschichtig die Thematik sei, und wie schwer es falle, alle Aspekte angemessen zu beleuchten. Trotz der konstanten Quote bei den Krankenständen bleibe die Sensibilisierung auf der Ebene unterhalb der Fachbereichsleitungen ein wichtiger Ansatzpunkt, da dort ein engerer Draht zu den Mitarbeitenden bestehe.
Sie fragt, ob von den Beschäftigten, die nicht am BEM-Verfahren teilnehmen, überhaupt Rückmeldungen eingingen, oder ob sich diese Personen gar nicht meldeten. Auch stelle sich ihr die Frage, ob es ein aktives Nachtelefonieren gebe, auch wenn dies angesichts der Fallzahlen schwierig sei. Außerdem möchte sie wissen, ob es sich in Teilen um immer wieder dieselben Mitarbeitenden handle und ob es hierzu Erkenntnisse gebe, die auch intern für die Weiterentwicklung der Stadtverwaltung genutzt werden könnten.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erklärt, dass mit Einführung der neuen IT künftig noch deutlich differenziertere Auswertungen möglich seien, unter anderem auch im Hinblick auf die Gesundheitsquote. Zwar sei es nicht möglich, allen Beschäftigten telefonisch nachzugehen, die ein BEM-Angebot nicht annehmen, aber mit der nun vollständigen Personalbesetzung werde das Vorgehen insgesamt intensiver. Sobald ein BEM abgelehnt werde, erfolge die weitere Bearbeitung über den Personalservice. Die entsprechenden Schnittstellen seien jedoch klar definiert. Je besser die Stadtverwaltung bei der Auswertung von Zahlen werde und je passender die Unterstützungsangebote seien, desto eher bleibe Personal langfristig erhalten. Die Verwaltung könne dabei aber immer nur einen Teil der Verantwortung übernehmen.
Ratsfrau Moselage (FDP) würdigt die rasante Entwicklung der letzten Jahre hin zu einem hochprofessionellen Bericht und spricht der Verwaltung ausdrücklich ihre Anerkennung dafür aus. Gleichzeitig stellt sie die Frage, wie genau das präventive BEM hinsichtlich des Ablaufs ausgestaltet werden solle.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) erläutert, dass das präventive BEM bereits aktiv laufe. In der Regel gehe die Initiative dabei von der jeweiligen Führungskraft aus, die den Wunsch äußere, das Verfahren zu nutzen. Anschließend werde alles wie im regulären BEM-Prozess abgewickelt. Die betroffene Person entscheide selbst, wer in das Verfahren eingebunden werde, etwa auf Empfehlung der Mitarbeitendenberatung, des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Inzwischen sei eine zunehmende Zahl solcher Fälle zu verzeichnen.
Ratsfrau Parting (SPD) bedankt sich für den Vortrag und merkt an, dass deutlich werde, wie viel Engagement in das Thema einfließe. Sie habe jedoch zwei Rückfragen: Zum einen, ob Kinderkrankmeldungen in den Zahlen enthalten seien. Zum anderen interessiere sie, ob sich in der Altersverteilung auffällige Häufungen zeigten, insbesondere bei Eltern im mittleren Altersbereich. Viele Beschäftigte meldeten sich, so ihre Beobachtung, häufig selbst krank, obwohl eigentlich das Kind krank sei, da dies organisatorisch oft einfacher sei.
Frau Spiegelberg (FB 11/220) bestätigt, dass es in der Tat deutliche Peaks gebe, sowohl in einer mittleren Altersgruppe als auch um das 55. Lebensjahr herum. In diesem Alter spielten oft verschiedene Belastungsfaktoren eine Rolle, wie etwa die Midlife Crisis, die Menopause oder die Pflege von Angehörigen. Dank der fortschreitenden Systematisierung lasse sich dies inzwischen besser erkennen und entsprechend gezielter darauf reagieren. In diesem Bereich gebe es grundsätzlich eine große inhaltliche Offenheit. Gleichzeitig sei es jedoch wichtig, stets die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten, da man mit Steuergeldern arbeite. Die gewonnenen Erkenntnisse würden aber möglichst konsequent in konkrete Maßnahmen übersetzt.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) bedankt sich abschließend im Namen aller für den Vortrag und für den sehr gelungenen Gesundheitsbericht in schriftlicher Form.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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