23.09.2025 - 9 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende fragt die Ausschussangehörenden, ob es zu dem eingebrachten Tagesordnungspunkt Beratungsbedarf gibt.

Er merkt an, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits in mehreren Ausschüssen sowie dem Rat eingebracht worden ist und im Rat bereits der Entscheidungsbeschluss gefasst wurde.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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Beschluss:

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Kultur und Theater, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Senior*innenrat, der Mobilitätsausschuss, der Betriebsausschuss Volkshochschule (VHS), der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der Kinder- und Jugendausschuss, die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung, der Planungsausschuss, der Sportausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nehmen die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

  •           gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,
  •           ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und
  •           das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt „Öffentliche Mitteilungen“ nicht auf der Tagesordnung steht und hält fest, dass keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung vorliegen

 

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schaadt, schließt um 18:47 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit im Sitzungsraum fest.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage