23.09.2025 - 5 Berichterstattung über die Beleuchtungssanierun...

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Beratung

Herr Dipl. Ing. Robert Schmidt, Abteilungsleitung Technisches Gebäudemanagement - Instandhaltung -, trägt zum Tagesordnungspunkt „Beleuchtungssanierung Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße“ vor.

 

Sein Vortrag gliedert sich in

  1. Hintergrund der Sanierung
  2. Grundlagenermittlung
  3. Sanierungsprojekt Beleuchtung VGL
  4. Auswirkungen auf den Stromverbrauch
  5. Ausblick

 

Hintergrund der Beleuchtungssanierung ist das Ausphasen von Leuchtmitteln per Verordnung durch das EU-Parlament durch „Single-Lighting-Regulation“ (SLR); SLR steht für die neue Ökodesignverordnung (EU) 2019/2020.

Ziele der europäischen Kommission sind das stufenweises Ausphasen von Leuchtmitteln, die Verbesserung beim Umweltschutz, die Verbesserung beim Verbraucherschutz sowie die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produkte.

 

Herr Schmidt erläutert das Vorgehen bei der Beleuchtungssanierung im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße, das mit der Grundlagenermittlung des Sanierungsbedarfs nach Umfang und Art sowie mit den besonderen bei der Maßnahmenumsetzung zu beachtenden Maßgaben begann.

Er erklärt weiterhin, dass die Maßnahme förderungswürdig war, ein Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt wurde und beschreibt nachfolgend die zu berücksichtigenden Förderkriterien.

 

Herr Schmidt schildert ausführlich die Konzepterstellung der Beleuchtungssanierung und benennt die Maßgaben, die hinsichtlich der Nachhaltigkeit zu Grunde gelegt wurden (z.B. alle Einzelteile der neuen Leuchte sind austauschbar, Leuchte ist recycelbar, Reduzierung der CO²-Emissionen - Beitrag für „Klimaneutrales Aachen 2030“ -, Stromeinsparung -> Kosteneinsparung).

Er erläutert, dass die Regelung „Casambi“ eingesetzt wird; dies eine Lichtsteuerung ist, die ganz einfach in jedes bestehende (analoge) Setup eingebunden werden kann, ohne neue Verkabelung oder teure Hardware.

 

Herr Schmidt erläutert weiter, dass die Regelung folgende Maßgaben berücksichtigt:

Tageslichtsensor

Mit Tageslichtsensoren wird die maximale Beleuchtungsqualität bei einem möglichst geringem Energieverbrauch erreicht

Anwesenheitssensor

Mit Bewegungssensoren ist sichergestellt, dass das Licht, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit verwendet wird (Vollautomatik)

Gruppierung

Gruppierte Leuchten können synchron gesteuert und/oder für eine individuelle Steuerung programmiert werden. Lichtszenensteuerung wäre möglich.

 

Herr Schmidt erläutert die für den Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

theoretisch ermittelte Werte:

  •           Kosten von ca. 750.000 €
  •           Fördermittel der ZUG gGmbH ca. 290.000€ (Dauer bis Antragsbewilligung ca. 9 Monate)
  •           Durchführungszeitraum 1 Jahr Umsetzung 2023-24
  •           Stromeinsparung ca. 200.000 kWh/a

 

Herr Schmidt legt dar, wann der Punkt des „turn of Invest“ erreicht werden wird:

- Einsparungen 60.000 €/a (Stromkosten von ca. 0,30€/kWh)

- Amortisationszeit von ca. 12,5 Jahre

- Amortisationszeit mit Fördermitteln ca. 7,7 Jahre

 

Im Weiteren zeigt Herr Schmidt die positiven Auswirkungen auf den Stromverbrauch im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße seit Durchführung der Sanierungsmaßnahme an Hand der Darstellung der monatlichen Stromverbrauchswerte im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße im Zeitraum 2023 bis 08/2025 auf, die sich in folgenden Jahresgesamtwerten wiederspiegeln:

 

2023: 440.222 kWh

2024: 347.498 kWh

2025: 205.530 kWh (Stand 08/2025

 

Er legt dar, dass das Absinken der Stromverbräuche auch auf die Beleuchtungssanierung zurückzuführen sind; daneben sich jedoch auch weitere, andere Faktoren wie z. b. mobiles Arbeiten, Umstellung IT-Ausstattung von Desktop auf VDI/Laptop Geräte, Flächen ohne Nutzung (Umbau 6. OG und Teilbereich 3. OG) auf dieses Absinken ausgewirkt haben.

Er stellt eine weitere positive Auswirkung heraus: einhergehend mit der Umstellung des Gebäudestromanschluss von Mittelspannung auf Niederspannung entfallen Wartungs- und Instandhaltungskosten für Trafo und Mittelspannungsanlage.

 

In einem Ausblick beschreibt Herr Schmidt das angestrebte weitere Vorgehen.

Die Sanierungskosten der Sanierungskosten für die Beleuchtung der Stadt Aachen sollen ermittelt werden, mit dem Ziel der Ermittlung von Kennzahlen der Sanierungskosten pro m² in den Objektkategorien, um so eine Kalkulationsgrundlage zu generieren.

 

Er erläutert, dass eine Kategorisierung nach Objekten – Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Sporthallen - erfolgen soll und mit den dann vorliegenden Erkenntnissen, die Notwendigkeit und den Umfang baulicher Eingriffe z.B. in Decken und Beleuchtungskonstruktionen zu konkretisieren und eine Priorisierung sowie Konzepte zur objektweisen Vorgehensweise festlegen zu können.

 

Er fasst zusammen, dass - bezogen auf alle Objektkategorien - voraussichtliche Gesamtkosten für die Stadt Aachen in Höhe von ca. 22 Mio € zu beziffern sind.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag und bewertet die gute Amortisationszeit von 7,7 Jahren sehr positiv.

 

Es liegen weitere Wortmeldungen vor.

 

Ratsfrau Brinner findet das Projekt gut und sollte aus ihrer Sicht aufgrund der positiven Auswirkungen ausgeweitet werden.

Sie fragt nach, ob es diese Maßnahmen im Haushalt mit einer eigene Position abgebildet werden oder im Budgetansatz der Instandhaltungsmaßnahmen enthalten sind.

 

Herr Hauschild führt aus, dass die Mittel in den Ansätzen für Instandhaltungen enthalten sind. Er legt dar, dass es das Erfordernis gibt, dass Fördermaßnahmen im Haushalt manifestiert seine müssen.

 

Ratsfrau Brinner fragt nach, ob es auch weiterhin Förderungen für Instandhaltungsmaßnahmen dieser Art gibt.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass die Optionen von Fördermitteln stetig eruiert und geprüft werden und optional Förderanträge bei auslobenden Stellen gestellt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.