10.09.2025 - 5 Verschiedene Verkehrsregelungen in Haaren, Beib...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 10.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hamblock, Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen (FB 68).
Herr Hamblock führt an, dass die Brücke in der Akazienstraße in einem sanierungsbedürftigen Zustand sei. Spätestens Ende diesen Jahres sollen die mobilen Absperrbaken durch eine feste Absperrung ersetzt werden. Fahrradfahrer würden weiterhin die Brücke passieren können, da ein 1,5 m breiter Durchgang erhalten bleibt.
Weiterhin führt Herr Hamblock an, dass sich in dem Bereich in dem Stich, in dem die Glascontainer stehen, zwischen 7:45 Uhr und 08:15 Uhr kritische Situationen ergeben, wenn sich die Eltern dort „festfahren“. Eine Lösung hierfür sei noch ausstehend.
Den Bereich der Akazienstraße zwischen den Straßen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße identifiziert Herr Hamblock als stark befahrenen und beparkten Schulweg. Es wird überlegt, ob dort alternierendes Parken möglich ist, um hierdurch eine Geschwindigkeitsdrosselung zu fördern. Weitere Überlegungen hierzu stehen noch aus. Die Autobahn GmbH hat zugesichert, dass die mobilen Verkehrszeichen an den beiden Einmündungen bis zum 31.12.2025 stehen bleiben können.
Die rechtliche Prüfung der Mühlenstraße als Einbahnstraße sei dahingegen negativ ausgefallen. Eine Einbahnstraße ist ein relativer starker Eingriff in den allgemeinen Straßenverkehr. Die Mühlenstraße ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet, bereits Teil der Tempo-30-Zone und auch schon mit alternierenden Parken angelegt.
Im Zuge der A544 Verkehrsumleitung konnte man seitens der Straßenverkehrsbehörde in der Mühlenstraße ohne eine Gefahrenlage agieren. Allerdings sei mit der bestehenden Datenlage und der nicht bestehenden abstrakten Gefahr ein weiterer Eingriff in den Straßenverkehr aktuell nicht möglich.
Herr Hamblock schlägt vor, den Beschluss so zu erweitern, dass ein Gesamtviertelverkehrskonzept erstellt wird, in welchem dann auch dieser Bereich nochmal neu mitgedacht werden kann.
Der frühzeitige Abbau des Anwohnerschutzkonzeptes sei aus seiner Sicht ärgerlich gewesen. Der Rückbau der Maßnahme war seitens FB 68 erst zum Tag der vollständigen Freigabe der A544 angeordnet. Aufgrund des frühzeitigen Abbaus hat sich der FB 68 die Situation drei Tage vor Ort persönlich angeschaut.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker führt an, dass ein Gesamtkonzept bereits vor 3–4 Jahren schon beantragt wurde. Herr Hecker erkundigt sich, ob es diesbezüglich einen neuen Sachstand gäbe, und fragt nach, ob es eine Möglichkeit gibt, in der Tonbrennerstraße einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker befürwortet die Verstetigung der Netzunterbrechung an der Brücke, allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Autos auch tatsächlich nicht mehr durchkommen. Es sei mehrmals festgestellt worden, dass die Autos aufgrund der Absperrung über den Bordstein ausweichen.
Herr Hamblock erläutert, dass die Absperrung so massiv sein wird, dass ein Passieren von Autos nicht mehr möglich sein wird. Einen verkehrsberuhigten Bereich für die Tonbrennerstraße würde er im Gesamtkonzept nicht als die richtige Lösung für die Problematik ansehen. Hierfür wäre ein niveaugleicher Ausbau notwendig. Teile des Verkehrskonzeptes und der Maßnahme sind bereits in mehreren Varianten in der Prüfung. Er schlägt darüber hinaus ein Gesamtkonzept über alle Straßen vor, um dann auch einfacher Maßnahmen (wie z.B. Einbahnstraßenregelungen) konzeptionell anordnen zu können.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker fragt nach, wann mit einem Zwischenstand gerechnet werden kann.
Herr Hamblock erklärt, dass die Bearbeitung nicht von seiner Abteilung durchgeführt wird, er sich jedoch im eigenen Fachbereich erkundigt.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg führt an, dass Familien mit Kindern die Mühlenstraße nutzen, um in den dort liegenden Park zu gelangen, oder wie zuvor erwähnt die Mühlenstraße als Schulweg nutzen. Es hat sich gezeigt, dass Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße gut von den Menschen angenommen wurde. Der Verkehr in der Mühlenstraße wird jetzt wieder zunehmen. Autos fahren sich regelmäßig fest, Autofahrer warten nicht mehr, sondern weichen über die Bürgersteige aus. Hinzu kommt, dass von der Hüls kommend mit erhöhter Geschwindigkeit – aufgrund nicht vorhandener Bremsschwellen - in die Mühlenstraße abgebogen wird. Die Mühlenstraße sei als Einbahnstraße geeignet. Die Querung der Straße sei schwierig, wenn der Verkehr von beiden Seiten kommt. Sie appelliert an die Verwaltung, die bestehende Einbahnstraßenregelung nicht aufzuheben und diese notfalls als provisorische Maßnahme bestehen zu lassen.
Herr Hamblock erklärt erneut, dass es ihm derzeit rechtlich nicht möglich, diese Maßnahme zu verstetigen. Eine Verlängerung in Form eines Verkehrsversuches ist nicht möglich.
Herr Bezirksvertreter Küppers fragt, ob ein Testlauf der Einbahnstraßenreglung möglich sei. Er ist darüber verärgert, dass immer etwas passieren müsse, bevor verkehrssichernde Maßnahmen angeordnet werden können. Er regt an, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass ein Gesamtkonzept für diesen Bereich gewünscht ist.
Herr Bezirksvertreter Einzmann ergänzt, dass mit dem Anwohnerschutzkonzept das Befahren von Schleichwegen verhindert werden sollte. Durch die Rücknahme der Maßnahmen wird die Nutzung von Schleichwegen wieder ermöglicht. Herr Bezirksvertreter Einzmann regt weiterhin an, in der Akazienstraße eine Messtafel anzubringen, um zu überprüfen, wie oft und wie schnell dort gefahren wird.
Herr Hamblock erläutert, dass die Messtafel als Beweis nicht ausreicht, da diese nicht geeicht ist. Entsprechendes Equipment hätte man aber im FB 68 zur Verfügung. Straßen sind Allgemeingut und wenn jemand einen Schleichweg fahren möchte, kann man ihm das nicht so ohne weiteres Verwehren.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang schließt sich Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg an. Der Antrag ist aus ihrer Sicht sinnvoll. Des Weiteren bedankt sie sich für die Erklärung des Konzeptes. Sie erkundigt sich, ob bis zum 31.12.2025 eine Erstellung eines Gesamtkonzeptes möglich ist. Herr Hamblock verneint die Frage.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg erfragt, wie die Zeitscheine ist und ob gegebenenfalls Bremsschwellen in der Einmündung zur Mühlenstraße eingerichtet werden könnten.
Herr Hamblock kann keine Zeitschiene benennen, da das Konzept von den Verkehrsplanern - und somit nicht von seiner Abteilung - erstellt werden muss.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang begrüßt eine Änderung des aktuellen Beschlussvorschlags.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Bereich der Brücke in der Akazienstraße zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße gesperrt wird und eine Netzunterbrechung erfolgt. Ebenso ist das Teilstück der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße als Einbahnstraße mit dem Zusatz Radverkehr frei in FR Haarbachtalstraße auszuweisen.
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich ein Gesamtkonzept für den betroffenen Bereich vorzulegen und in der Bezirksvertretung vorzustellen
Anlagen zur Vorlage
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