09.05.2007 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Migrationsrat
- Datum:
- Mi., 09.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Ulug wies auf eine Unstimmigkeit im Tagesordnungspunkt 6 auf Seite 10 der Niederschrift hin. Die dort genannten Stundenumfänge seien von ihm nicht genannt worden und würden auch nicht zutreffen. Herr Mahr sicherte eine Prüfung und ggf Korrektur der Niederschrift zu.


Nach Prüfung des Sachverhaltes wird die Niederschrift vom 21.03.2007, Seite 10 Absatz 4 wie folgt geändert:
Die Frage von Herrn Ulug, in welchem Umfang Studenten arbeiten dürften, wurde von Herrn Fagot beantwortet. Nach dem alten Ausländerrecht durften Studenten außerhalb der Hochschule 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten. Eine Tätigkeit an der Hochschule durfte über diesen Rahmen hinausgehen. Diese Regelung wurde auch so in den § 16 Abs 3 des seit dem 01.01.2005 geltenden Zuwanderungsgesetzes übernommen.

Die Regelung, dass Studenten mit einer Ausnahmegenehmigung der Ausländerbehörde zusätzlich bis zu 16 Stunden in der Woche eine Arbeit aufnehmen konnten, wurde ab 01.01.2005 aufgehoben. Lediglich in den Fällen, in denen eine solche Ausnahmegenehmigung bereits vorher erteilt wurde und die noch Gültigkeit habe, sei eine zusätzliche Tätigkeit möglich.