01.04.2009 - 4 Bericht der ARGE

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Raschke, Geschäftsführer der ARGE, berichtete über die Entwicklung SGB II mit dem besonderen Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl   der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt in der Stadt Aachen 8.897 Personen,  darunter fallen 951 Jugendliche unter 25 Jahren.

 

Für die Zahl der Arbeitslosen gibt es in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstmalig auch Zahlen für Kunden mit Migrationshintergrund. Der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Arbeitslosen beträgt rund 37,9 % = 3739 Personen.

 

Der Anteil der ausländischen  Leistungsempfänger nach dem SGB II  in der ARGE der Stadt Aachen liegt insgesamt bei 6.956 = 29 %.

 

Der Anteil der Ausländer ohne Berufsabschluss an der Gesamtzahl der arbeitslosen Kunden ohne Berufsabschluss in der ARGE Stadt Aachen liegt  bei 2.604, rund 35 % ,  wovon 25 % jugendliche Ausländer unter 25 Jahren sind.

 

Der Anteil der Ausländer ohne Schulabschluss an der Gesamtzahl der arbeitslosen SGB II Kunden ohne Schulabschluss liegt bei 1.169,   rund 46 %, Dieser Anteil ist bei den jugendlichen Ausländern unter 25 Jahren vergleichsweise niedrig mit 41, rund 28 %.

 

Neben den Maßnahmen,  die für alle arbeitslosen Kunden der ARGE in der Stadt Aachen angeboten werden, bietet die ARGE folgende Maßnahmen ausschließlich für Migranten an

 

Dekra Integrationswerkstatt ( Erwerb des Führerscheines Klasse CE )

Migrantenbus ( Sprachkurs für schwerbehinderte Migranten

 

Im Monat Februar / 2009 waren in Maßnahmen, speziell für Ausländer.

108 Kunden in Beschäftigung begleitende Maßnahmen (Sprachkurs / EDV )

186 Kunden in Beschäftigung schaffende Maßnahmen (Berufsvorbereitungen für Jugende

116 Kunden  in Chancen auf 1. Arbeitsmarkt verbessern  (Programme wie 50 Plus)

 

Frau Gioncoli Tironi stellte die Frage,  wie sieht es mit  Maßnahmen  bei den ausländischen Akademikern, Studienabbrechern,  Migranten aus,  dass ihre Diplome nicht anerkannt werden?

Herr Rasche gibt an,  dass die Fortbildungsangebote des Arbeitsamtes für die Zielgruppe weiterhin fortbestehen.

 

Herr Ulugs Anfrage bezügl. der Situation,  wenn ein Ehepartner verstirbt und die Wohnung deutlich in der Grundmiete zu teuer ist , muss der Hinterbliebene aus der Wohnung ausziehen?

Bei einer unangemessenen Höhe der Aufwendungen, meist weil die Wohnung zu groß ist, sind die Kosten solange zu berücksichtigen, wie es dem Hilfeempfänger nicht möglich und zumutbar ist, diese (z.B. durch Umzug) zu senken. In der Regel erfolgt die Kostenübernahme aber in diesen Fällen längstens für 6 Monate. Danach werden nur noch die angemessenen Kosten übernommen, die Miete also nur noch teilweise gezahlt.

 

Frau Kreutzer  betonte die gute Kooperation mit der ARGE und ist froh über die erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Der Migrationsrat nimmt die Ausführungen der ARGE  zur Kenntnis.

 

 

Eine Statistik der ARGE für Leistungsempfänger SGB II ,  mit Migrationshintergrund liegt der Niederschrift bei.

 

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