02.12.2009 - 2 Fragestunde für Einwohner/innen

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Beratung

Öffentlicher Teil

zu 1

Eröffnung der Sitzung

 

Der Vorsitzende begrüsste die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.

 

 

 

zu 2

Fragestunde für Einwohner/innen

 

Mündlich wurde die Frage von Frau Ambadar gestellt,  wie es um die Bleiberechtsregelungen der geduldeten Flüchtling steht.

Herr Schabram erklärt hierzu, dass der Gesetzgeber eine sogenannte  Altfallregelung für langjährig Geduldete  geschaffen hatte. Sie bekamen ein Aufenthaltsrecht,  wenn sie sich seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik aufhalten und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2009. Es ist bis jetzt noch kein diesbezügliches Gesetz verabschiedet worden. Es müssen endlich dauerhafte Regelungen gefunden werden, damit Flüchtlinge nicht weiterhin über Jahre mit dem unsicheren Aufenthaltsstatus einer Duldung in der Bundesrepublik leben.