28.02.2020 - 3 Fortschreibung des Datenbestandes zu den Kommun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Wahlausschuss
- Datum:
- Fr., 28.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Stühlen, Fachbereich Verwaltungsleitung, legt dar, dass die seitens der Stadt Aachen fortgeschriebenen Zahlen als Rechnungsgrundlage für die Regionswahlbezirke akzeptiert worden seien.
Der Vorsitzende legt die Schwierigkeiten bei den Berechnungen auf städteregionaler Ebene dar, die möglicherweise zu einer – zumindest für einen Betroffenen – unzufriedenstellende Lösung führen könne.
Stadtdirektorin Grehling ergänzt, dass derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft würden, um Überschreitungen der Grenzen, wie sie im Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW festgelegt worden seien, zu vermeiden.
Die Kommunalwahlbezirksgrößen im Bereich Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich seien zwar auf Kommunalwahlbezirksebene innerhalb der seitens des Gerichtes vorgegebenen zahlenmäßigen Grenzen, nichtsdestotrotz sei ihre Zusammenfassung zu Regionswahlbezirken schwierig.
Letzten Ende gelte es, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten, die sich verfassungsrechtlich begründen ließe.
Der Vorsitzende sagt noch einmal zu, dass man seitens der Verwaltung die Mitglieder des Wahlausschusses und der Ratsfraktionen umgehend informieren werde, sobald man über die seitens der StädteRegion erarbeitete Lösung in Kenntnis sei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
90,8 kB
|