19.11.2024 - 5 Anpassung der Betriebssatzung des Gebäudemanage...

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Beratung

Herr Hauschild teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die Änderung der Betriebssatzung in Abstimmung mit allen Eigenbetrieben der Stadt Aachen sowie insbesondere in Abstimmung mit dem Dezernat für Finanzen und Recht (Dezernat II), Frau Grehling, dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) und dem Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht wird.

 

Er erläutert, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung der EigVO NRW Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind.

 

Er erklärt, dass es dennoch Ziel sei, weiterhin einen Lagebericht ohne Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zu erstellen.

 

Hintergrund sei, dass die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht regelt und im Vergleich zur bisherigen Regelung nach §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sie den Anwendungsbereich und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert.

 

Herr Hauschild erläutert, dass das Gebäudemanagement Gemeinwohlökonomie zertifiziert ist, gleichwohl die Gemeinwohlökonomie die von der EU-Richtlinie benannte Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit noch nicht vollumfänglich abbilde. Er führt aus, dass die Gemeinwohlökonomie hierzu Anpassungen vornehme.

Herr Hauschild sagt, dass eine Nachhaltigkeitsbericht erst zu einem späteren Zeitpunkt seitens des Gebäudemanagements aufgestellt werden soll.

 

Der Beigeordnete Herr Thomas ergänzt, dass mit der Gemeinwohlökonomie-Zertifizierung bereits jetzt viel erreicht worden sei, jedoch derzeit noch nicht alles vollständig abbildbar sei.

 

Es liegt eine Wortmeldung zu den Ausführungen der Verwaltung vor.

 

Ratsfrau Eschweiler merkt an, dass die weitere Erstellung des Lageberichts ohne gesetzliche Verpflichtung positiv zu bewerten ist, da der Lagebericht wertvolle Inhalte und Kennzahlen für das weitere Handeln aufbereite.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

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Beschluss:

 

 

Beschluss Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 3. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement die 3. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1000062&TOLFDNR=1003549&selfaction=print