26.02.2025 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage 1:

Frau E., Anwohnerin aus Horbach und Mitglied der Bürgerinitiative Horbach Wind, möchte wissen, wann die Bürgerinitiative mit einer Beantwortung der bereits im August 2023 und Dezember 2024 sowie bei diversen Ortsterminen formulierten Fragen zu den ausgewiesenen Windenergieflächen erwarten könne. Im Folgenden gibt sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Themen und Fragestellungen:

  • Eignungseinschätzung und Auswahl der Flächen: Die Firma Raskin habe in ihrem Gutachten 14 Gebiete als „geeignet“ für die Nutzung der Windenergiegebiete bewertet. Dennoch habe die Stadt Aachen bestimmte Gebiete bevorzugt, darunter die Windenergiegebiete 3 und 4, die im Gutachten lediglich als „maßnahmenabhängig geeignet“ eingestuft worden sei. Diese Entscheidung sei für die Bürgerinitiative nicht nachvollziehbar.
  • Artenschutzrechtliche Prüfungen: Die Bürgerinitiative möchte die artenschutzrechtliche Prüfung aufgrund des Nahrungshabitats des Rotmilans sowie der erhöhten Präsenz des brütenden Kiebitzes anregen.
  • Bergschäden und Stollen: Die Bürgerinitiative möchte wissen, inwiefern die möglichen Gefahren bei der Errichtung von Windrädern aufgrund der Bergbauschäden durch die niederländischen Stollen der Zeche Willem-Sophia berücksichtigt werden.

 

Oberbürgermeisterin Keupen sagt eine zeitnahe Beantwortung der Fragen zu und gibt das Wort weiter an Beigeordneten Thomas.

 

Beigeordneter Thomas berichtet, dass im Rahmen dieses langen Prozesses bereits unterschiedliche Verfahrensschritte und Gespräche stattgefunden haben. Aktuell befinde man sich noch in einem offenen Verfahren, im Rahmen dessen die Eingaben geprüft werden. Im Vorfeld habe die Verwaltung bereits eine intensive Abwägung der entsprechenden Gutachten vorgenommen. Gegenüber der Bürgerinitiative äußert er seine Gesprächsbereitschaft zu noch offenen Fragen und betont, dass das Verfahren nicht gefährdet werden dürfe.

 

Frau E. fragt nach, warum bereits ein Windrad genehmigt worden sei, wenn man sich noch in einem offenen Verfahren befinde.

 

Beigeordneter Thomas antwortet, dass man zwischen dem Planungsprozess sowie dem Genehmigungsprozess unterscheiden müsse. Aktuell befinde man sich in dem Verfahrensschritt, in dem die Verwaltung der Politik die abgewogenen Ergebnisse mitteile, woraufhin verschiedene Gespräche durch Politik und Verwaltung aufgenommen werden. Die Genehmigungsverfahren haben hiermit zunächst einmal nichts zu tun, sondern diese seien letztendlich unabhängig von diesem Verfahrensschritt. Die Verfahren des FNP Wind seien deshalb richtig und notwendig, um allen Beteiligten Klarheit zu den Standorten der Windkraftanlagen zu schaffen.

 

Frage 2:

Herr B. von der Bürgerinitiative Horbach Wind fragt, inwieweit die Stadt Aachen bei einer Ausweisung von Windenergiegebieten in Aachen im FNP AACHEN*2030 die nunmehr im Rahmen des Regionalplanverfahrens zugrunde gelegten Ausschlusskriterien berücksichtigen möchte. Als Beispiel nennt er den Artenschutz, das Einstein-Teleskop, die 180-Grad-Umzingelung von Wohngebieten sowie den Flugkorridor der NATO.

 

Beigeordneter Thomas teilt mit, dass diese Prozesse sich nicht ausschließen, sondern ergänzen. Die Beratung hierzu erfolge jedoch durch die Politik. Der Regionalplan Wind, mit der Vorgabe, dass jedes Land ca. 1,8% – 2% der Flächen ausweisen muss, sei den Bezirksregierungen aufgrund des Bundesgesetzes vorgegeben worden.

Bei diesen Werten handel es sich um ein Minimum und die Bezirksregierung Köln habe sich ausschließlich auf die sogenannten LANUV-Daten bezogen und diese ausgewiesen. Aus diesem Grund sei es auch nicht überraschend, dass nicht nur Aachen, sondern auch Herzogenrath und auch Roetgen außen vor geblieben seien, denn die LANUV-Studie sehe in diesen Bereichen keine Potentiale. Diese Planung werde jedoch auf einer anderen Absorptionsebene durchgeführt als die Windkraftplanungen der Stadt Aachen und könne die städtische Planung ergänzen und auch explizit positiv ergänzen. Hieraus leite sich auch der Begriff der Positivplanung ab, die den Kommunen ganz klar ermöglicht worden sei und die im vorliegenden Falle diskutiert werde. Er führt aus, dass er persönlich dieses Verfahren als unterstützendes Planwerk befürworte, er aber auch verstehen könne, wenn hierzu andere Meinungen bestehen. Abschließend betont er, dass im Rahmen des Verfahrens selbstverständlich Recht und Gesetz gelte, so zum Beispiel hinsichtlich der Vorgaben für den Flugkorridor der NATO.

 

Frage 3:

Frau D. bezieht sich ebenfalls auf die vorgenannte Thematik und führt aus, dass der Bürgerinitiative Horbach Wind in den vergangenen zwei Jahren versichert worden sei, dass die Ausweisung der Windenergieflächen ein offener Prozess sei und dass noch nicht feststehe, welche Investoren oder welche Bauherren zukünftig dort bauen würden. Sie habe beobachten können, dass am 28.11.2024 zwei Mitarbeiter von der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie Mitarbeiter der STAWAG eine Ortsbesichtigung in Horbach durchgeführt haben und hierbei auch ohne Vorankündigung und Vorstellung ihr Privatgrundstück betreten haben. Auf ihre nachträgliche Anfrage per Email habe sie die Information erhalten, dass der Ortstermin sich auf die Erstellung von Immissionspunkten für eine Schallimmissionsprognose zur Einschätzung des Gebietscharakters bezogen habe. Des Weiteren habe sie am 23.01.2025 einen Herren auf den Frohnrather Äckern angetroffen, der laut eigener Aussage dort Beobachtungen getätigt habe, um ein Naturschutzgutachten in Bezug auf Windenergieanlagen zu erstellen. Die Fragestellerin möchte wissen, wozu diese Maßnahmen dienen, wenn der Prozess offen sei. Weiterhin interessiere sie, welche Kooperation zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG eine Schallimmissionsprognose erfordere und ob demnach schon konkrete Vorhaben seitens der Stadt bzw. der STAWAG für Windenergieanlagen auf den Frohnrather Äckern in Planung seien.

 

Beigeordneter Thomas betont, dass die Stadt Aachen nicht in Windkraftanlagen investiere, sondern ihre Zuständigkeit bei der Planung und Genehmigung liege, wobei die Verwaltung dazu verpflichtet sei, Anfragen von Privatinvestoren nach Einschätzungen o.ä. zu beantworten. Über die durch die Fragestellerin genannten Ortsbesichtigungen liegen ihm keine Erkenntnisse vor. Er gehe davon aus, dass es sich bei den betreffenden Personen um Investoren gehandelt habe, könne diesbezüglich aber gerne noch einmal recherchieren.

 

Frau D. berichtet, dass sie die Information erhalten habe, dass es sich bei den Personen auf ihrem Grundstück um Herrn Gaß sowie einen weiteren Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie drei Mitarbeiter der STAWAG gehandelt habe. Inhaltlich habe der Ortstermin zur Erstellung einer Schallimmissionsprognose zur Einschätzung des Gebietscharakters gedient. Dies deute darauf hin, dass ein konkretes Vorhaben bestehe.

 

Beigeordneter Thomas führt aus, dass ihm der genannte Vorgang nicht bekannt sei. Er könne die Verärgerung der Fragestellerin über das unbefugte Betreten ihres Privatgrundstückes gut nachvollziehen. Sollte es sich bei den betreffenden Personen um Mitarbeiter der Verwaltung gehandelt haben, möchte er sich in aller Form dafür entschuldigen.

 

Frage 4:

Herr E. fragt Ratsfrau Dr. Wolf, welche wirtschaftlichen Interessen für sie bei der Ausweitung der Windenergie von Bedeutung seien und wie sie sicherstellen wolle, dass nicht nur private Interessen von einigen wenigen Anlagenbetreibern und Landbesitzern bedient werden.

 

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) dankt für die Frage und führt aus, dass zum Schutz der Investoren solche Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werde. Sie sagt zu, dass sie darauf achten werde, dass die wirtschaftlichen Interessen nicht überwiegen und die Eingaben der Bürgerinitiative in die Beratung mit einfließen werden. 

 

Frage 5:

Herr D. hat eine Frage an die GRÜNE-Fraktion und bittet um Beantwortung durch Ratsfrau Brinner. Er bezieht sich auf das Ziel der Klimaneutralität, welches er unterstütze. Die geplante Vorgehensweise könne er jedoch nicht nachvollziehen, denn eine Zersiedlung von einzelnen Windrädern an vielen Standorten sei aus seiner Sicht gesamtwirtschaftlich als auch unter dem Natur- und Umweltschutzaspekt unglücklich. Sinnvoller sei eine überregionale Planung, z.B. in einem Regierungsbezirk, mit der konzentrierten Aufstellung vieler Windräder in größeren Windparks. Der Arten- und Naturschutz werde hierbei wesentlich weniger beeinträchtigt. Er möchte wissen, warum man sich in Aachen für diese Art der Planung entschieden habe.

 

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) teilt mit, dass sie verstehen könne, dass der Fragesteller die ökologischen Auswirkungen der Windkraft berücksichtigt haben möchte. Sie betont, dass in Aachen bereits verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen seien und aktuell ein neuer Landschaftsplan aufgestellt werde, in dem die Flächen der Naturschutzgebiete vervierfacht werden. Diese Ausweitung der Schutzgebiete liege auch in der politischen Priorität der GRÜNE-Fraktion. Hinsichtlich der Frage zum Windkraftausbau führt sie aus, dass man auch in Aachen dezentral vor Ort erneuerbare Energien erzeugen wolle. Denn man müsse die Windkraftanlagen dort errichten, wo der Verbrauch entstehe. Aachen habe ein großes Potential für die Errichtung von Windkraftanlagen, z.B. durch die Windhöffigkeit, und mit der Positivplanung werde angestrebt, die dezentrale Energieversorgung und den Artenschutz miteinander in Einklang zu bringen. Gleichzeitig möchte man eine ökologische Aufwertung durchführen. So werde beispielsweise am Schneeberg das erste Ackernaturschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen einer räumlichen Verteilung und das Gebiet um Horbach weise nun einmal Flächen auf, die sich sehr gut für die Windkraft eignen. Sie bittet darum, dem Vorhaben eine Chance zu geben und die positiven Aspekte zu betrachten.

 

Frage 6:

Herr H. bezieht sich auf die Stellungnahme zum Regionalplan Köln, Teilplan Erneuerbare Energien, in der die Stadtverwaltung Bezug nehme auf eine Kooperation zwischen dem Land NRW, der Bezirksregierung Köln und der Stadt Aachen. Hiernach solle eine Harmonisierung der Interessen der Windenergie mit dem Bau des Einstein-Teleskops entwickelt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet werden. Er fragt, ob diese Vereinbarung den Ratsmitgliedern vorliege und wie der Wortlaut dieser Vereinbarung laute.

 

Beigeordneter Thomas antwortet, dass die Verwaltung mehrfach in den Ausschüssen über das Verfahren berichtet habe. Es handel sich hierbei jedoch um eine nichtöffentliche Angelegenheit, damit das Bewerbungsverfahren für das Einstein-Teleskop nicht gefährdet werde. Es bleibe abzuwarten, ob die Region den Zuschlag für das Projekt erhalten werde. Durch verschiedene Untersuchungen würde in diesem Falle definiert werden, in welchem Radius mit Einschränkungen zu rechnen sei. Durch die Vereinbarung soll zukünftig das Verfahren abgesichert werden mit dem Ziel, dass die Windenergie und das Einstein-Teleskop sich nicht gegenseitig gefährden.

 

Herr H. hat eine Nachfrage zu der Vereinbarung. Nach seinem Kenntnisstand sehe diese vor, dass für Windenergieanlagen, die jetzt gebaut werden und zu einem späteren Zeitpunkt wegen des Einstein-Teleskops stillgelegt werden müssen, eine entsprechende Entschädigung zu zahlen sei. Er möchte wissen, ob diese Information zutreffe.

 

Oberbürgermeisterin Keupen antwortet, dass diese nichtöffentliche Vereinbarung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in die Umsetzung gehe. Im Sommer werde noch einmal die Bodenbeschaffenheit geprüft um die Verortung des Einstein-Teleskops vornehmen zu können. Alle weiteren Schritte stehen in Abhängigkeit zu dieser Prüfung. Weiterhin sei die Entscheidung abzuwarten, welche Region überhaupt den Zuschlag für das Projekt erhalten werde.

 

Frage 7:

Herr R. fragt, inwieweit die Bedenken der Bürgerinitiative Horbach Wind sowie anderer betroffener Bürger in der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt worden seien.

 

Beigeordneter Thomas antwortet, dass alle der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen in den Gesamtprozess einfließen und berücksichtigt werden. Die finale Entscheidung liege jedoch beim Rat. Die Verwaltung werde die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen und zwar zu dem Zeitpunkt, wenn die Anträge eingehen. Die konkreten Fragen, wie z.B. zum Flugkorridor der NATO werden im Rahmen des Genehmigungsprozesses berücksichtigt. Mit der Stellungnahme zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energie sei die Verwaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung nachgekommen, allerdings habe diese für Aachen eine eher geringe Bedeutung, da Aachen unter der Regionalplanperspektive nicht berücksichtigt werde.

 

Frage 8:

Herr H. bezieht sich ebenfalls auf den Regionalplan Köln und die vorangegangenen Fragestellungen. Wie auch im Schriftstück der Bürgerinitiative Horbach Wind bereits ausgeführt worden sei, sehe der Regionalplan keine Ausweisung von Windenergieflächen für das Stadtgebiet Aachen vor. Auch würde das Land NRW der Stadt Aachen geeignete Windenergieersatzflächen zur Verfügung stellen. Die Zielsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Aachen werde somit vollumfänglich erfüllt. Er bittet Oberbürgermeisterin Keupen um die Benennung von rationalen Gründen für die Ausweisung zusätzlicher Windenergiegebiete. Weiterhin möchte er wissen, warum bereits ein positiver Vorbescheid für eine Windenergieanlage in Horbach vorliege.

 

Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass man sich aktuell in einem laufenden Verfahren mit noch unbekannten Parametern befinde. Aus diesem Grunde gelten die gesetzlichen Vorgaben für das Genehmigungsverfahren nach BimSchG. Auf Grundlage des Regionalplanes sei es sowohl politisch als auch seitens der Verwaltung gewünscht, von der Positivplanung Gebrauch zu machen und zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die abschließende Entscheidung liege in der Verantwortung der gewählten Ratsmitglieder. Der heute durch den Rat zu fassende Beschluss beruhe auf Empfehlungen aus drei verschiedene Fachausschüsse und somit auf einem politischen Votum aus den einzelnen Fachbereichen Umweltschutz, Planung sowie Wirtschaft und Regionalplanung.

 

Herr H. bittet um die Nennung von rationalen Gründen für die Entscheidung. In NRW stehen ausreichend Flächen zur Verfügung und Aachen müsse keine zusätzlichen Flächen ausweisen.

 

Oberbürgermeisterin Keupen teilt mit, dass sie persönlich die Auffassung vertrete, dass man die Chance ergreifen müsse, zusätzliche Flächen bereitzuhalten um perspektivisch handlungsfähig zu bleiben. Insbesondere vor dem Hintergrund der sehr komplexen Abwägungsprozesse bei jeglichen Planungsvorgängen als auch im Hinblick darauf, dass nur wenig Fläche in der Stadt Aachen sowie der Region vorhanden sei. Für weitere Gespräche stehe sie den Fragestellern jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Frage 9:

Herr B. fragt Ratsfrau Lürken, warum die Stadt Aachen sich nicht an anderen Kommunen orientiere, die die Entscheidung der Bezirksregierung akzeptieren, sondern stattdessen weiterhin auf eine eigene Positivplanung setze.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) dankt für die Frage und die Möglichkeit zur Beantwortung im Namen der CDU-Fraktion. Sie berichtet, dass die CDU-Fraktion bereits ein gutes, sachliches Gespräch mit der Bürgerinitiative geführt habe. Man könne feststellen, dass diese komplexe Thematik von den Bürgerinnen und Bürgern hinterfragt werde. Aus diesem Grund müssen alle Fraktionen im Rat sowie die Verwaltung entsprechende Hilfestellung leisten und den Sachverhalt ausführlich erläutern. Die durch die Bevölkerung eingereichten Eingaben zum Flächennutzungsplan werden im Änderungsverfahren sichtbar sein und müssen im Verfahren abgewogen werden und letztendlich werde durch die Politik eine Entscheidung getroffen. Sie betont die Schwierigkeit einer solchen Abwägung, denn kein Eingriff in die Natur sei ohne Konsequenzen für die Natur oder die Bürger*innen. Im Gegenzug müsse man auch berücksichtigen, dass die Klimaneutralität in Aachen ohne die Windenergie nicht erreicht werden könne. Aachen sei aufgrund der Windhöffigkeit die Kommune in NRW mit dem größten Potential und man müsse und wolle sich der Verantwortung stellen und einen Beitrag leisten. Die Verwaltung und Politik in Aachen vertrete in Bezug auf die Windkraft in vielen Prozessen die gleiche Meinung und so habe auch der Umweltausschuss in seiner gestrigen Sitzung eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen. Sie bietet an, weiter mit der Bürgerinitiative im Gespräch zu bleiben und schlägt vor, die Thematik auch einmal im Bürgerforum zu behandeln. Abschließend führt sie aus, dass die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative zugesichert habe, dass ihre Fragen am Ende des Verfahrens beantwortet seien, allerdings könne sie nicht zusagen, dass die Beantwortung im Sinne der Fragesteller ausfallen werde.

 

Herr B. dankt für die ausführliche Antwort. Ihm sei bewusst, dass die Eingaben der Bürgerinitiative nicht in ihrem Interesse beantwortet werden und man schätze in Horbach auch die Windenergie. Allerdings fehle im laufenden Verfahren die Transparenz und er fragt noch einmal, warum man in Aachen an der Positivplanung festhalte, obwohl keine Verpflichtung seitens der Bezirksregierung bestehe.

 

Ratsfrau Lürken teilt mit, dass man das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, das 2023 veröffentlicht worden sei, weiterhin positiv begleiten wolle und man keinen Grund darin sehe, die Positivplanung, die als Signal für eine Zeitenwende initiiert worden sei, nun zu beenden. Sie bittet die Bürger*innen, das Verfahren positiv zu begleiten.

 

Frage 10:

Herr S. aus Horbach erläutert, dass er sich durch Entscheidungen der Politik bedroht fühle und bittet darum, sinnvolle Flächen für die Errichtung von Windrädern zu finden. Denn der Bau von Windrädern nah an der Bebauung bedeute für die Anwohner eine Belastung durch Wind, Lärm und Schlagschatten. Neben dieser Anmerkung möchte er fragen, wie die Stadtverwaltung Aachen die Abgabe ihrer Stellungnahme zur Regionalplanung ohne die vorherige Abstimmung mit den Fachausschüssen begründe und wie zukünftig sichergestellt werde, dass der Rat und die Bürger frühzeitig in solche Entscheidungen eingebunden werden.

 

Beigeordneter Thomas antwortet, dass der Inhalt der Stellungnahme den vorangegangenen Beratungen und Beschlüssen in den Ausschüssen sowie im Rat entspreche. Die Geschwindigkeit des Verfahrens habe auch die Verwaltung überrascht und man werde mit diesem Wissen zukünftig schneller hinsichtlich der Beteiligung des Rates und der Ausschüsse agieren.

 

Zum Abschluss der Fragestunde dankt Oberbürgermeisterin Keupen für die Fragen und betont, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren gerne mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative im Gespräch bleibe, gerne auch im Rahmen einer Veranstaltung im Bezirk oder wie durch Ratsfrau Lürken erwähnt, im Rahmen des Bürgerforums.

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