26.03.2025 - 7 Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Auler von der CDU-BF thematisiert die geplante Beleuchtung am Vennbahnweg. Die Ausleuchtung zwischen Rombachstraße und Ortsrand sei auch im Zuge der geplanten Verbreiterung sehr aufwendig. Die Beleuchtung in Richtung Kornelimünster sei sehr wichtig, da dies ein Schulweg ohne geeignete Alternative und die Situation besonders von Herbst bis Frühjahr problematisch sei. Hier solle kurzfristig die Beleuchtung umgesetzt werden.

Zwar sei die Situation wegen des dichten Baumbestands schwierig, doch gebe es Alternativen mit umweltfreundlichen (und insektenfreundlichen) Beleuchtungsmethoden. Diese gebe es auch ohne Stromanschluss und darüber hinaus könne man die Beleuchtung auch zur Berücksichtigung der Schulbeginn und –endzeiten steuern.

Er weist darauf hin, dass nach § 23 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz im Außenbereich von Naturschutzgebieten Beleuchtungen an Straßen und Wegen grundsätzlich verboten seien. Im § 26 gehe es um Landschaftsschutzgebiete, für die keine Aussagen zur Beleuchtung getroffen würden. Hier wären also Beleuchtungsmöglichkeiten umsetzbar. Er plädiert daher für eine abschnittsweise Umsetzung der notwendigen Beleuchtung.

 

Herr Hußmann von der BF-Grüne sieht die Beleuchtung im Außenbereich grundsätzlich kritisch. Versuchsstrecken halte er nicht für nötig, da man auf die Erfahrung von anderen Kommunen zurückgreifen könne. Er sehe derzeit Probleme bei der Umsetzung aufgrund der fehlenden Ressourcen. Die bewegungsabhängige Beleuchtung sei eine mögliche Option, aber keine Vorgabe gewesen.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF plädiert ebenfalls für eine zügige Umsetzung der Beleuchtung. Er empfiehlt, dies schon ab der Eckenerstraße umzusetzen. Im Rahmen der Verbreitung des Vennbahnweges könne man die Beleuchtung direkt im Rahmen der Baumaßnahmen umsetzen. Zwischen der Beleuchtung innerorts und außerorts müsse jedoch unterschieden werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig