26.03.2025 - 6 Sachstandsbericht zur Verbreiterung des Bürgers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Datum:
- Mi., 26.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr von Thenen eröffnet unter Hinweis auf die zuvor geänderte Tagesordnung den neu beschlossenen Ta-gesordnungspunkt und begrüßt hierzu seitens der Verwaltung Frau Dr. Roder, stellvertretende Fachbereichs-leiterin des Fachbereiches Mobilität und Verkehr und Abteilungsleiterin FB 68/500 Tiefbau, sowie Frau Ellen-beck, Mitarbeiterin des Teams FB 61/200 Denkmalpflege und Archäologie des Fachbereiches Stadtentwick-lung und Stadtplanung. Er erteilt zunächst Frau Dr. Roder das Wort.
Sie bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung der Bezirksvertretung und nimmt direkt Bezug auf den oben genannten Antrag der CDU-Fraktion vom 14. Februar 2025. Es geht hier insbesondere über den bereits begonnenen Neubau des Hauses Napoleonsberg 178. Ihr Fachbereich hat eine Verwaltungsvorlage verfasst.
Sie selbst geht davon aus, dass mit dieser Vorlage, die im Wesentlichen den Sachstand vom Oktober 2024 wiederspiegelt, bestehende Unklarheiten ausgeräumt sind.
Frau Nußbaum bedankt sich bei Frau Dr. Roder für die Ausführungen. Entgegen deren Annahme möchte sie im Namen der CDU-Fraktion dennoch einige Gesichtspunkte aufgreifen, die nicht hinreichend geklärt erschei-nen. Sie weist darauf hin, dass die Thematik, um die es im CDU-Antrag geht, dort gar nicht abschließend be-antwortet wurde. Für sie ist es bis heute überhaupt nicht offensichtlich, wie es in der Frage der Verkehrsführung und der Verlagerung der Haltestelle zu einer spürbaren Verbesserung für den zukünftigen Fußgängerverkehr kommen wird.
Auch wenn es sich hier um ein privates Bauvorhaben handelt, hätte in der Bezirksvertretung eine weitergehen-de Diskussion geführt werden können und auch müssen, insbesondere dahingehend, ob die nunmehr zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsfläche erweitert werden könnte über die Darstellungen in der Vorlage vom Oktober 2024 hinaus. Dass jede Möglichkeit einer eventuellen Flächenerweiterung hilfreich wäre und auch ist, ist wohl zweifelsfrei offenkundig.
Frau Nußbaum nennt als Beispiel die Reduzierung der ursprünglich erhofften Gehwegbreite von (mindestens!) 2,50 Meter auf 2,00 Meter. Es ist für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, warum man hier keine Verbesse-rung erreichen könnte, wenn man die in die Denkmalschutzbereichssatzung einbezogene Mauer beziehungs-weise die durch sie in Anspruch genommene Fläche nicht der Fläche der Verkehrsplanung hat zuschlagen können.
Weiterhin vertritt die CDU-Fraktion die Auffassung, dass die öffentlichen Bedürfnisse nach mehr Verkehrssi-cherheit durch einen Verzicht der Denkmalschutzbehörde auf den Wiederaufbau der bereits abgerissenen Mauer in der Abwägung durch die Vorgaben der Denkmalschutzbereichsfassung nicht ausgeschlossen sind.
In der Vorlage der Verwaltung ist ausgeführt, dass das private Bauvorhaben genehmigt ist und der Wiederauf-bau der Mauer in den genehmigten Hochbau integriert werden soll. Frau Nußbaum bittet hier um konkrete Auskunft, wie das genau aussehen wird. Die Mitglieder der Bezirksvertretung kennen weder das Bauvorhaben selbst noch insbesondere die konkrete Ausführung.
Sie möchte nachdrücklich feststellen, dass es sich von selbst erschließen sollte, dass es gut und auch richtig gewesen wäre, die Bezirksvertretung frühzeitiger in die entscheidende Planung einzubeziehen. Frau Nußbaum weist auf den Umstand hin, dass im Oktober 2024 insbesondere die Verkehrssicherheit und der zukünftige Verkehrsfluss im Zentrum der Diskussion stand.
Auch die Frage, ob auf der Inde-Seite wieder eine Mauer oder ein Metall-Geländer zukünftig errichtet wird, war seinerzeit thematisiert worden. Leider hat die Verwaltung zu keiner Zeit die besonderen Möglichkeiten, die sich durch das private Bauvorhaben eventuell ergeben hätten, in der Bezirksvertretung thematisiert.
Die CDU-Fraktion stellt die vorgeschlagene Verkehrsführung überhaupt nicht in Frage. Dennoch fordert sie von der Verwaltung eine ausführliche Darlegung, warum von dort nicht weitergehend Einfluss genommen werden soll oder kann. Aktuell müssen die Bezirksvertreter*innen von einer lückenhafte Kenntnislage ausgehen.
Bevor Frau Ellenbeck die Sichtweise der Denkmalschutzbehörde darlegen kann, möchte der Bezirksbürger-meister vorab noch einige Bemerkungen machen. Am 30. Oktober 2024 wurde durch die Bezirksvertretung ein Beschluss gefasst. Grundlage dieses Beschlusses war unter anderem auch die seinerzeitige Zusage von Herrn Zwick, Mitarbeiter des Teams Straßenplanung FB 68/520 beim Fachbereich Mobilität und Verkehr, dass an dieser Stelle des Napoleonsberg nach der Neugestaltung eine Gehwegbreite von 2,50 Meter zur Verfügung steht, wenn denn die Bezirksvertretung der 2. Variante beschließen würde. Jetzt wird diese Breite auf 2,00 Me-ter reduziert.
Frau Ellenbeck hat in einem Schreiben an den Eifelverein eine Breite von 1,50 bis 2,00 Meter genannt. Bei einem so massiven Unterschied, insbesondere auch prozentual gesehen, muss die Frage gestellt werden, ob man aus Verkehrssicherungsgründen da überhaupt noch zustimmen kann. Die Zustimmung der Bezirksvertre-tung zum geplanten Wegfall des gegenüberliegenden Gehweges in der oben genannten Sitzung ist seinerzeit nur erfolgt, weil man von einer Gehwegbreite von 2,50 Meter auf der heute Abend zur Debatte stehenden Flä-che ausgehen konnte.
Frau Ellenbeck antwortet zunächst auf die Anmerkung von Herrn Thenen, dass sie in einem Schreiben an den Eifelverein die Gehwegbreite von 1,50 – 2,00 Meter in Unkenntnis der genauen Maße so erwähnt hat. Die ge-nauen Maße werden gleich von Frau Dr. Roder genannt. Unabhängig vom aktuellen Fall erklärt Frau Ellen-beck, dass private Bauanträge grundsätzlich nicht in den politischen Gremien vorgestellt werden. Allenfalls in dem nichtöffentlichen Teil erfolgt eine Information durch die Verwaltung zum Beispiel im Planungsausschuss, wenn es sich um besonders wichtige Bauvorhaben handelt.
Sie führt weiter aus, dass die einzelne Mauer natürlich kein einzelnes Baudenkmal darstellt. Das verwendete Material, hier die Kalkbruchsteine, sind aber charakteristisch für den Ort Kornelimünster und damit ein prägen-der und wichtiger Bestandteil des Ortsbildes.
Herr von Thenen widerspricht mit Nachdruck der Feststellung in der Verwaltungsvorlage, dass die zwischen-zeitlich entfernte Mauer eigenständig denkmalgeschützt ist, sondern sie unterliegt nur der Denkmalbereichssat-zung, was zweifelsfrei ein erheblicher Unterschied in der juristischen Bewertung darstellt. Er nimmt an, dass die Denkmalschutzbehörde beim Grundstückseigentümer nachgefragt hat, ob die Mauer auf sein Grundstück rück-versetzt werden kann. Nach seinem Kenntnisstand hat der Eigentümer diesem Ansinnen widersprochen.
Der Bezirksbürgermeister geht davon aus, dass dem besagten Eigentümer ein rechtsgültiger Bebauungsbe-schluss vorliegt. Das ist in seinen Augen jedoch kein finanzielles Totschlagargument, denn der Bauherr ist vermutlich bauvorlagenberechtigt und kann deshalb finanziell sehr günstig kleinere Änderungen durchführen lassen. Dass bedeutet für Herrn Thenen, dass nur noch jetzt die letzte Möglichkeit besteht, an dieser Stelle einen ausreichend breiten Gehweg zukünftig herzustellen.
Der vermutlich zukünftig zunehmende Bus- wie auch LKW-Verkehr darf ohne Not keine Gefahr für die Perso-nen darstellen, die zukünftig diese potenzielle Engstelle nutzen müssen. Insbesondere muss an die steigende Zahl von älteren Menschen mit entsprechenden Einschränkungen (Rollatoren, Rollstühlen) wie auch an Fami-lien und Kinder unter Berücksichtigung eines Begegnungsverkehrs gedacht werden. Angesichts dieser Argu-mente ist nach seiner Auffassung einzig eine Entscheidung zulässig, nämlich die, dass auf den Wiederaufbau dieser Mauer verzichtet werden muss.
Herr Krott stellt mit Nachdruck fest, dass es sich hier mitnichten um eine Kleinigkeit handelt. Vielmehr liegt hier ein hochsensibler Bereich vor. Von seiner Seite hätte er von der Verwaltung erwartet, dass diese von sich aus auf die Bezirksvertretung zugekommen wäre. Natürlich wird hier und heute von einem privaten Bauvorhaben gesprochen, das gemeinhin nicht in den politischen Gremien besprochen wird. In dieser besonderen Situation sollten alle Beteiligten lösungsorientiert denken und handeln. Es weist auch noch einmal auf die Denkmalbe-reichssatzung hin. Er stellt an Frau Ellenbeck konkret die Frage, ob diese Mauer so wichtig als stadtteilprägen-des Gebäude bzw. als Gebäudeteil angesehen wird oder ob nicht auch auf einen Teil- wie auch auf einen vollständigen Wiederaufbau verzichtet werden kann.
Frau Ellenbeck teilt mit, dass der vollständige Verzicht auf einen Wiederaufbau der Mauer bisher nicht themati-siert wurde. Sie geht weiterhin davon aus, dass auch bei der aktuellen Planung ein ausreichend breiter Gehweg möglich ist. Die hier angesprochene Stelle ist noch nicht einmal der engste Standpunkt, der eine Breite von 1,86 Meter aufweist. Prinzipiell könnte der Grundstückseigentümer auch an dieser Stelle eine Mauer errichten, ohne dass die Stadt Aachen dagegensprechen könnte. Sie geht weiterhin davon aus, dass eine ausreichend breiter Gehweg geschaffen werden kann.
Herr Gerdom nimmt Bezug auf die Feststellung von Frau Ellenbeck, dass die zwischenzeitlich niedergelegte Mauer einen prägenden Charakter für den Stadtteil Kornelimünster darstellt. Auch wenn diese Mauer zukünftig wiederhergestellt würde, sieht sie nicht mehr so aus wie früher. Faktisch wird eine signifikante Änderung erfol-gen, die den Sinn eines Wiederaufbaus grundsätzlich in Frage stellt.
Er hält die mögliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für wesentlich wichtiger als den angeblich prägenden Charakter der Mauer für das Ortsbild, sie muss nach seiner Auffassung an erster Stelle stehen.
Der Bezirksbürgermeister erinnert noch einmal an das Zustandekommen der Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Kornelimünster. Beginnend im Jahr 2014 folgten 6 Jahre harten Ringens darum, in ge-genseitigen Kompromisslösungen im Jahre 2020 zur Verabschiedung der oben gennannten Satzung zu ge-langen.
Erst im aktuellen Fall des geplanten Neubaus eines Zentral-Operationszentrums am Aachener Universitätskli-nikums konnte man den Medienberichten entnehmen, dass hierbei die Untere, die Obere und letztendlich auch die Oberste Denkmalschutzbehörde zu jeweils unterschiedlichen und teilweise vollkommen widersprechenden Auffassungen, Einschätzungen und letztendlich auch Entscheidungen gekommen sind.
Als 2. Beispiel nennt Herr von Thenen 2 Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde hatte jeweils den Eigentümern untersagt, an Baudenkmälern Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Das OVG Münster hat die erstinstanzlichen Entscheidungen jeweils revidiert. Diese Urteile könnten auch Auswirkungen auf den Ortskern von Kornelimünster haben.
Als 3. Beispiel erinnert der Bezirksbürgermeister an den Besuch des deutschlandweit renommierten Hochwas-serschutzexperten Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf in Kornelimünster. Dieser vertritt die Auffassung, dass nach den Erfahrungen der Hochwasserkatastrophen ein sinn- und maßvoller Hochwasserschutz nicht durch rigides Anwenden von Denkmalschutz- und auch Naturschutzvorschriften verhindert werden darf.
Zusammenfassend kommt Herr von Thenen zu dem Ergebnis, dass es hier auch im vorliegenden Fall nicht so ganz einfach ist, dass der zwingende Wiederaufbau der Mauer alternativlos ist. In der vorgenannten Satzung ist klar nachzulesen, dass die Weiterentwicklung von Kornelimünster und eine Anpassung an moderne Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung weiterer öffentlicher Belange gesichert sein muss. Er selbst kann diesen Gehweg vor dem Neubau hervorragend unter diesen Voraussetzungen subsummieren.
Der Bezirksbürgermeister kann Frau Ellenbeck vollkommen verstehen, dass sie hier und heute keine verbindli-che Stellungnahme abgeben möchte, da sie sich selbstverständlich rückversichern möchte. Nichtsdestotrotz kann es in dieser Angelegenheit nach seiner Einschätzung nur eine sachgerechte Entscheidung geben in der Form, dass die Denkmalschutzbehörde auf den Wiederaufbau der Mauer, in welcher Form auch immer, voll-ends verzichtet. Er appelliert an Frau Ellenbeck eindringlich, die immer wieder im Stadtbezirk gezeigte Kom-promissfähigkeit entsprechend zu würdigen.
Frau Ellenbeck möchte zunächst einmal festhalten, dass die Denkmalschutzbehörde gerade in diesem Um-gang mit der Mauer sehr deutlich gezeigt hat, dass in Aachen keine harte und rigide Denkmalpolitik betrieben wird, sondern dass sehr wohl angemessen auf die jeweilige Einzelsituation reagiert wird. Die hier früher vor-handene Mauer ist natürlich weder ein Einzelbaudenkmal noch ist sie mehrere Jahrhunderte alt. Durch beste-hende Bauvorschriften ist der Bauherr gezwungen, vor dem Neubau entsprechende Stellplätze auszuweisen.
Sie möchte um Geduld bitten, bis die konkrete verbindliche Planung, insbesondere mit den maßgenauen An-gaben zu den jeweils zur Verfügung stehenden Gehwegbreiten, vorliegt. Herr von Thenen möchte zunächst mit Frau Ellenbeck darüber Einvernehmen erzielen, dass eine Begrenzungsmauer, unabhängig vom Neubau des Hauses, aus bautechnischer Sicht überhaupt nicht notwendig ist.
Herr Hoffner hegt die Befürchtung, dass die jetzige Diskussion eine „Geister“-Diskussion sein könnte, da hier und heute keine relevanten Planungsunterlagen vorliegen, die eine sachgerechte Entscheidung zulassen könnte. Er betont, dass eine weitere Fortführung ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung stattfinden kann.
Herr Gilles ist etwas über den Umstand verwundert, dass im vorliegenden Fall der Antrag vor der Vorlage kommt. Er ist der gleichen Auffassung wie Herr Hoffner.
Herr Krott greift die Aussage von Frau Dr. Roder auf, die mit dieser doch komplexen Angelegenheit in die Be-zirksvertretung kommen wollte. Er selbst ist auch für eine Vertagung in die folgende Sitzung am 11. Juni 2025. Er bittet um Ellenbeck darum, das wohl eindeutige und gemeinsame Votum der Bezirksvertretung in die weitere Planung mitzunehmen, dass die größtmögliche Herstellung der Verkehrssicherheit weitaus mehr Beachtung genießen sollte als der Wiederaufbau dieser Mauer.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, stellt Herr von Thenen zunächst den
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt zur Kenntnis, dass die vor dem Grundstück Napoleonsberg Nr. 178 zurzeit abgetragene Mauer nicht selbständig denkmalgeschützt ist. Sie liegt vielmehr im Bereich der Denkmalbereichssatzung. Vor diesem Hintergrund beauftragt sie die Verwaltung, auf der Grund-lage der Präambel Absatz 2 Satz 2 der Denkmalbereichssatzung mit der unteren Denkmalschutzbehörde zu vereinbaren, dass auf einen Wiederaufbau der Mauer auch im Interesse der Bürger verzichtet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dieser Stelle ein hinreichend breiter und damit sicherer Bürgersteig geschaffen wird.
Weiterhin beauftragt sie die Verwaltung, mit dem Grundstückseigentümer hiernach Gespräche zu führen, um eine vertragliche Einigung dahingehend zu erzielen, dass ein kleiner straßenwärts gelegener Teil des Grund-stückes als Gehweg genutzt werden darf. Die Verwaltung wird gebeten, über den Fort- und den Ausgang der Gespräche bei der nächsten Sitzung am 11. Juni 2025 der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zu berichten.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen, 4 Dafür-Stimmen, 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der geänderte Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion ist damit abgelehnt.
Bevor der Bezirksbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen lassen kann, bittet Herr Hoffner um Erteilung des Wortes. Er nimmt Bezug auf seinen Vorschlag vor der 1. Abstimmung, dass in der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil dieses ganze Thema behandelt wird. Wichtig ist natürlich, dass dann konkrete Daten und Fakten von Seiten der Verwaltung vorgelegt werden. Diese fehlenden Informationen waren der Grund für die eben erfolgte Ablehnung des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion. Unbestritten dürfte sein, dass alle Mitglieder der Bezirksvertretung an dieser sensiblen Stelle einen möglichst breiten Gehweg wünschen, um eine bestmögliche Verkehrssicherheit zu erzielen.
Aufgrund dieser Erklärung formuliert der Bezirksbürgermeister den nachstehenden Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Es wird beantragt, dass bei der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 11. Juni 2025 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungspunkt „Napoleonsberg – Bürgersteigbreite im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen“ aufgeführt wird und dass dort durch die Denkmalschutzbehörde und den Fachbereich Mobilität und Verkehr unter Vorlage der konkreten Bauunterlagen vorgetragen wird.