30.04.2025 - 15 Bewohnerparken BU 5 (Malmedyer Straße) - Einric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Deloie bedauert, dass die Bewohner*innen, die die Bewohnerparkzone ablehnten, direkt schon die höheren Gebühren für die Bewohnerparkausweise bezahlen müssten. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmt

er zu.

 

Herr Ferrari teilt mit, in diesem Bereich parkten viele Wohnmobile, teilweise über einen längeren Zeitraum.

 

Herr Dr. Otten merkt an, das Bewohnerparken, das ursprünglich nur für die Innenstadt gedacht gewesen sei, gebe es bald im gesamten Stadtgebiet.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1. Den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich als Bewohnerparkzone „BU 5“ mit Bewohnerparkausweis für Bewohner*innen einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. In dem Bewohnerparkbereich „BU 5“ alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis „BU 5“ werden innerhalb der Zone von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.
  3. Die Straßen innerhalb der Zone „BU 5“ gemäß der Plandarstellung in Anlage 5 zu beschildern.
  4. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen.
  5. In der Zone „BU 5“ ein Tagesticket für 6 € einzurichten.
  6. Die Höhe der Parkgebühren sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu richten. Auf eine Begrenzung der Höchstparkdauer wird zugunsten von Besucher*innen und Kund*innen verzichtet.
  7. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  8. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU 5“ schnellstmöglich zu verfolgen.
  9. Die Einführung durch einen Informationsflyer für Bürger*innen zu begleiten.
  10. Die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
  11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises entsprechend der geltenden Bewohnerparkausweisgebührenordnung festzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage