15.05.2025 - 14 Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Breuer stellt einen gemeinsam mit den Fraktionen Die Zukunft und Die Linke verfassten geänderten Beschlussvorschlag vor. Dieser sieht vor, die Höchstparkdauer zu erhöhen, die Gebühren hingegen nicht. Diese Vorgehensweise solle dan von der Verwaltung in einem Jahr noch einmal geprüft und ein neues Konzept für die Zonierung vorgebracht werden.
Die Beschränkung von einer Stunde sei von vornherein zu kurz gewesen
Der Vorschlag sei zum Teil identisch mit dem Vorschlag der Verwaltung, so Herr Lindemann. Man habe jedoch einen Interessenkonflikt zwischen den Anwohnern auf der einen Seite und den Besuchern auf der anderen.
Da sich der Parkdruck auf Grund der Bewohnerparkzonen immer weiter verschiebe, müsse man sich die Frage stellen, ob die Einteilung in zwei Zonen noch zeitgemäß sei. Aus seiner Sicht müsse das Ganze stärker unterteilt und an die Verfügbarkeiten von Parkhäusern angepasst werden.
Die Lenkungswirkung in die Parkhäuser hinein sei derzeit noch sehr gering, so Herr Nositschka. Bei einer Ausdehnung der Höchstparkdauer auf 4 Stunden spitze sich das Ganze noch zu. Andererseits sei es an manchen Stellen, je nach Entfernung zum nächsten Parkhaus durchaus sinnvoll.
Da das Bestreben der Politik immer sei, Freiräume im Straßenraum zu schaffen, sei es wichtig, die Lenkungswirkung zu erhöhen.
Herr van den Hurk erinnert daran, dass der Beschluss zur Begrenzung der Höchstparkdauer auf eine Stunde damals ein von SPD und CDU gemeinsam getroffener gewesen sei. Man habe seinerzeit versucht, eine Alternative zur drohenden Tariferhöhung zu finden . Nun habe sich diese Regelung nicht bewährt, so dass man nun mit einem Ratsantrag das Thema noch einmal behandelt haben wollen. Eine Erhöhung der Gebühren sei in dem Antrag nicht gewollt gewesen.
Bezüglich des soeben vorgestellten geänderten Beschlussvorschlags halte er nichts von einer Befristung. Auch eine kleinteilige Regelung der Staffelung der Parkdauer je nach Entfernung des nächsten Parkhauses lehne er ab. So etwas sorge nur für Unsicherheiten bei den parkenden Leuten.
Herr Demmer erkundigt sich, ob auch die Aufhebung der Höchstparkdauer in den Zonen W und BU1 im Vorschlag von CDU, Die Zukunft und Die Linke vorgesehen sei, was bejaht wird.
Frau Strack zeigt sich erfreut über die Erhöhung der Parkdauern.
Frau Ausschussvorsitzende Wenzel lässt sodann über den Vorschlag von CDU, Die Zukunft und Die Linke abstimmen:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt unter Beibehaltung
der Mindestparkdauer von einer Stunde eine Anpassung der Höchstparkdauer in der
Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben.
Diese Anpassung ist befristet auf ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit wird die Verwaltung beauftragt,
einen Vorschlag für eine geänderte Zonierung zu präsentieren, wie innerhalb des Innenstadtbereichs
die Höchstparkdauer im Sinne einer Abwägung zwischen Anwohnern und Besuchern, insbesondere
auch unter Einbezug der Entfernung zu den Parkhäusern, genauer differenziert werden
kann und der Bezirksvertretung Mitte, dem Mobilitätsausschuss sowie dem Rat der Stadt
zeitnah vorzustellen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Parkgebühren in Tarifzone I nicht zu erhöhen.
Der Vorschlag wird mit 6 Zustimmungen und 9 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.
Sodann wird über den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und Grüne abgestimmt.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben.
Die Parkgebühren bleiben unverändert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
291 kB
|