23.01.2025 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Verwaltung berichtet über den Bebauungsplan Campus West. Frau Burgdorff erklärt, das Verfahren sei langwierig und die Lage äußerst komplex. Zudem sähe die Verwaltung durchaus noch ungeklärte Fragen bezüglich des Urteils des OVG Münster.

Frau Hergarten berichet, das Gericht habe den Bebauungsplan aufgrund zweier Fehler für nichtig erklärt und eine Revision nicht zugelassen. Nach Einschätzung des Gerichts habe es innerhalb des Verfahrens einer weiteren Offenlage bedurft.

Darüber hinaus erkenne das Gericht bei der angedachten Verteilung der Lärmkontingente eine Art „Windhundrennen“. Demnach könne der erste, der Zugriff auf die Kontingente erhalte, sich beliebig bedienen und die Kontingente für die anderen Nutzer minimieren. Frau Hergarten stellt klar, dass die Verteilung der Lärmkontingente durch eine Festsetzung im Bebauungsplan quadratmeterscharf erfolgen werde, sodass der Einschätzung des Gerichts aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werde.

Die Verwaltung werde nun prüfen, welche Verfahrensschritte möglich und nötig seien. Die fehlende Offenlage sei durch erneuten Satzungsbeschluss heilbar.

 

Herr Plum äußert, das Urteil sei zunächst so hinzunehmen und die Möglichkeiten zu prüfen, um den Bebauungsplan doch rechtswirksam werden zu lassen.

 

Herr Baal lobt die Arbeit der Verwaltung und stimmt der Einschätzung zu, dass es sich bei der Verteilung der Lärmkontingente nicht um ein „Windhundrennen“ handele.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen