28.01.2025 - 3 Mitteilungen und Berichte

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Beratung

Herr Kind berichtet, dass durch die Prüfung des Jahresabschlussentwurfs 2023, welcher bereits mit einem Überschuss in Höhe rund 9,2 Mio. Euro abschloss, durch das städtische Rechnungsprüfungsamt eine weitere Ergebnisverbesserung in Höhe von rund 1 Mio. Euro erzielt wurde und der testierte Jahresabschluss 2023 somit einen Überschuss in Höhe von insgesamt rund 10 Mio. € ausweise. Dies komme auch der derzeitigen Haushaltsaufstellung zugute, da die Ausgleichsrücklage um diesen Betrag erhöht werde und dadurch der Verzehr der Allgemeinen Rücklage in 2025 entsprechend gemindert wird. Der Hauptgrund für die Verbesserung sei die Auflösung einer ehemals gebildeten Rückstellung für die Dürer-Ausstellung.

 

Herr Casper fragt, inwiefern es bereits Prognosen für ein Jahresergebnis 2024 gebe.

 

Herr Kind erläutert in diesem Zusammenhang, dass selbstverständlich unterjährig im Rahmen des Controllings Auswertungen erstellt würden, jedoch eine belastbare Prognose zu einem vorläufigen Jahresergebnis derzeit noch nicht möglich sei, da insbesondere noch Jahresabschlussbuchungen wie z.B. die Abschreibungen erfolgen müssen.  Er könnte jedoch so viel dazu sagen, dass das Jahresergebnis aller Wahrscheinlichkeit nach besser abschließen werde als mit dem Haushalt 2024 geplant, jedoch keinen Überschuss ausweise, wie noch der Jahresabschluss 2023.

 

Herr Kind greift darüber hinaus die Information aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2025 auf und berichtet, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf der Luftfiltergeräte durch FB 45 ein voraussichtlicher Verkaufserlös in Höhe von 1.200 Euro je Gerät bei einer Abnahme von insgesamt 30 Geräten nachverhandelt wurde. Der Fachbereich befinde sich in der Finalisierung der Verkaufsverhandlungen.

 

Im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsentscheidung des FB 32 zur Beschaffung der mobilen Antiterrorsperren berichtet Herr Kind, dass der erforderliche Betrag für die Anschaffung in den Unterlagen der Veränderungsnachweisung für den Personal- und Verwaltungsausschuss als zuständiges Gremium zu finden ist. Gemäß den Informationen des FB 32 könne bereits in der jetzigen oder nächsten Woche mit der Lieferung der Sperren gerechnet werden, sodass bereits ein Einsatz an den Karnevalstagen möglich sei.

 

Des Weiteren berichtet Herr Kind, dass derzeit ein erster Entwurf der Satzung zur Regelung der Übernachtungsabgabe durch FB 22 erarbeitet und diese nach erfolgter Abstimmung im Dezernat in die politische Beratung gegeben werde. Im Haushaltsplanentwurf 2025 sei die Übernachtungsabgabe für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ab 2026 mit einem Betrag in Höhe von 2,5 Mio. Euro eingeplant. Es habe in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit der DEHOGA gegeben, die insgesamt über die Erhebung der Abgabe nicht erfreut sei, sich aber ausdrücklich für die Erhebung eines Festbetrags ausspreche. Herr Kind berichtet weiter, dass sich die Höhe der Übernachtungsabgabe an der Höhe des Kurbeitrages orientiere.

 

Abschließend teil Herr Kind mit, dass die Grundsteuerbescheide in der kommenden Woche versendet würden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auf Wunsch von Frau Oberbürgermeisterin Keupen wird das „Merkblatt Grundsteuerreform“ als Anlage zur Niederschrift aufgenommen.

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Anlagen