28.01.2025 - 3.1 Haushalt: Chancen und Risiken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Kind berichtet im Hinblick auf das abgelaufene Jahr 2024, dass die Gewerbesteuer zum Stand 31.12.2024 mit einem Gesamtaufkommen in Höhe von rd. 257 Mio. Euro unter dem geplanten Haushaltsansatz in Höhe von rund 278 Mio. Euro abgeschlossen habe und darüber hinaus auch unter den Erwartungen liege, welche man noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025 angenommen habe.
Unter Verweis auf die im Tagesordnungspunkt neu ö9 bevorstehenden Haushaltsplanberatungen erläutert Herr Kind, die Ansatzplanung für den endgültigen Haushaltsplan sei aufgrund des Ergebnisses 2024 im Zuge der Veränderungsnachweisung noch angepasst worden. Die Gewerbesteuer im Jahr 2025 entwickele sich zum jetzigen Zeitpunkt durchweg positiv und zum aktuellen Stand sei ein Gewerbesteuersoll in Höhe von rund 232 Mio. Euro zu verzeichnen, welches um rund 22 Mio. Euro über der Sollstellung zum gleichen Zeitpunkt des Jahres 2024 liege. Er betont jedoch auch, dass sich diese Entwicklung sicherlich jederzeit ändern könne – im Guten wie im Schlechten. Zur Veränderungsnachweisung habe man somit zwar eine Korrektur der Ansatzplanung aufgrund des Ergebnisses von 2024 vorgenommen, jedoch dabei auch die derzeitige positive Entwicklung im Jahr 2025 mit einbezogen.
Er berichtet weiter, dass sich auf der anderen Seite der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2024 durchgehend positiv entwickelt habe und über dem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 135,9 Mio. Euro abgeschlossen habe. Dies habe zur Folge, dass auch hier eine Anpassung der Ansätze im Zuge der Veränderungsnachweisung geboten sie und von daher eine Ansatzerhöhung eingeplant worden sei. Genauere Ausführungen würden – ebenso wie bei der Gewerbesteuer – beim TOP Haushaltsberatungen erfolgen.
Hinsichtlich der Grundsteuer B führt Herr Kind aus, dass durch die Jahressollstellungen für das Jahr 2025 bereits der geplante Ansatz fast annähernd erreicht sei. Dies bestätige somit die Höhe des festgelegten Hebesatzes zur Wahrung der Aufkommensneutralität.