28.01.2025 - 11 Baumaßnahme im Rahmen des Brandschutzbedarfspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Baal erläutert, dass die Maßnahme bereits Beratungsgegenstand in verschiedenen Ausschüssen gewesen sei und heute auch parallel zur Sitzung des Finanzausschusses im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz behandelt werde. Der Bedarf zur Errichtung der Rettungswache sei definitiv gegeben und die Maßnahme werde von seiner Fraktion auch grundsätzlich mitgetragen.
Er weist darauf hin, dass innerhalb solcher Maßnahmen immer noch das Risiko der Baukostenindexierung durch E 26 schlummert, wie auch im Betriebsausschuss des Gebäudemanagements kürzlich dargelegt. In Richterich seien ein Feuerwehrhaus oder eine Rettungswache so nicht vorhanden, obwohl dies durch den Brandschutzbedarfsplan vorgesehen sei. Man müsse sich generell mit dem Thema auseinandersetzen, wie mit den Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan umgegangen werde. Es gebe eine Anmeldung für die freiwillige Feuerwehr in Walheim, welche einen Betrag von 6,7 Mio. Euro ausweise. Auch über die Räumlichkeiten der freiwilligen Feuerwehr Aachen Mitte müsse man sich ernsthaft Gedanken machen. Hier spreche man über den dringendsten Bedarf, da die Kolleg*innen deutlich am schlechtesten untergebracht seien. Es gebe aber auch Bedarfe in Brand und in Laurensberg und in Summe spreche man hier über sechs Maßnahmen, nur den Bereich der Feuerwehr betreffend. Hinzu komme der enorme Block von 65 Stellen, welche für den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgesehen seien. Diese Stellen seien mit einem Betrag in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingepreist und führten zusätzlich zu haushalterischen Herausforderungen. Die Feuerwehr sei jedoch nur ein Bereich von vielen. Der Kinder- und Jugendausschuss sehe sich ebenso regelmäßig mit vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert.
Die Summe des Ganzen zeige mittlerweile auf, dass der Haushalt an seine Grenzen stoße. Es dürfe nicht zu einer Triage zwischen den Investitionsprojekten führen und eine Entscheidung über die Priorisierung von Projekten erforderlich werden. Hinzu komme das immer und allgegenwärtig bestehende Thema der Gewerbesteuererträge und das daraus resultierende Risiko für den Haushalt. Man liege nun bei einem Gewerbesteueraufkommen von rund 232 Mio. Euro, aber das könne sich ja sowohl in die positive, aber auch in die andere Richtung jederzeit ändern.
Ratsherr Szagunn fügt den Erläuterungen von Ratsherrn Baal hinzu, dass sich dieser riesige Klotz an Maßnahmen und daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen über die Jahre aufgebaut habe, da die Gerätehäuser und Feuerwachen teils auf absoluten Verschleiß gefahren würden, teils sogar einsturzgefährdet seien. Er selbst sei Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und kenne die Umstände. Er könne aus eigener Erfahrung berichten, dass die Kolleg*innen auch unter den teils arbeitsschutzrechtlich bedenklichen Umständen leiden.
Die adäquate Unterbringung der Ehrenamtler sei eine riesige Aufgabe und dieser müsse man sich stellen, da es sich um eine wichtige Pflichtaufgabe im Rahmen des Bevölkerungsschutzes handele. Er wolle auch den unermüdlichen Einsatz unterstreichen, welchen die Kolleg*innen in den Katastrophenzeiten der letzten Jahre geleistet haben.
Ratsherr Breuer schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an und betont, dass die Maßnahme in Richterich nun ein gutes Statement in Richtung der freiwilligen Feuerwehr sei und man dort nun adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung stelle.
Er stimmt Ratsherrn Baal ebenso in dem Punkt zu, dass man die Kosten, welche der Bau oder Umbau der Rettungswachen generiere, nicht außer Acht lassen dürfe. Insbesondere meine er hier die Baukostensteigerungen, losgelöst von den gewöhnlichen Indexierungen oder gesteigerten Kosten aufgrund höherer Standards. Auch die Kosten für den laufenden Betrieb seien in der Kalkulation aufgeführt, aber seines Erachtens recht moderat berechnet. Hier könne man die positiven Effekte aus den energetischen Maßnahmen ableiten, welche sich hintenraus kostensparend rentierten.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen betont ergänzend zu vorherigen Ausführungen, dass man sich der Wichtigkeit der Aufgabe durchaus bewusst sei. Die Feuerwehr und auch die freiwillige Feuerwehr müsse zukunftsfähig gemacht werden und da sehe sie die Verwaltung ebenso in der Verantwortung.
Wie bereits im Beschlussvorschlag der Vorlage mit aufgenommen, sei es grundsätzlich eine wichtige Aufgabe auch kleinere Einsparpotentiale zu nutzen, alle Projekte auf ihre Kosten und Einsparpotentiale zu überprüfen und die städtischen Aufgaben zu erfüllen, mit den Ressourcen, die zur Verfügung stünden. Es müsse ebenso auch eine Kostenkontrolle in den jeweiligen Leistungsphasen der Planung erfolgen, um möglicherweise auch Synergieeffekte projektübergreifend nutzen zu können.
Herr Kind merkt abschließend hinsichtlich der Ausführungen zu den energetischen Maßnahmenbestandteilen an, dass man verwaltungsseitig gemeinsam mit E 26 prüfe, inwiefern hier auch die Mittel aus dem Budget für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude genutzt werden könnten.
Anmerkung der Verwaltung:
Laut Mitteilung der Geschäftsführung für den Umwelt- und Klimaausschuss hat dieser in seiner Sitzung am 28.01.2025 eine Ergänzung zum vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen, welche wie folgt lautet:
Darüber hinaus sollen im Dialog mit dem Löschzug der freiwilligen Feuerwehr und den zuständigen Fachverwaltungen die Planungen weiter konkretisiert bzw. nachgeschärft werden, insbesondere mit Blick auf die Optimierung der verkehrlichen Erreichbarkeit (Anfahrt der Feuerwehrleute und Ausrücken) und den Raumbedarfen (z.B. Sozialräume in Kombination mit Schulungsraum).
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) zuzustimmen. Soweit möglich, sind in den weitergehenden Planungsphasen Gegensteuerungsmaßnahmen zur Kostenreduzierung bzw. Kostendeckung zu ergreifen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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49,2 kB
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