28.01.2025 - 5 Querbeet für erwerbsunfähige suchtkranke Mensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kind weist darauf hin, dass es im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des Beschlussvorschlags für die Veränderungsnachweisung zu einem Fehler gekommen sei. Es sei ein um 40.000 Euro zu geringer Erhöhungsbetrag für die Städteregionsumlage berücksichtigt worden. Dies werde im Zuge der 2. Veränderungsnachweisung korrigiert.

 

Ratsherr Deumens fasst noch mal zusammen, dass man im Sozialausschuss die Neukonzeption eingehend besprochen habe und sich diese Neukonzeption erfreulicherweise auch mit den Problemen der gesicherten Finanzierung des Projekts in der Dreierkonstellation mit Jobcenter, Städteregion und Stadt befasse. Seine Fraktion sei der Auffassung, man habe hier eine gute Lösung gefunden, denn man habe die Finanzierung nun für zwei Jahre gesichert und die Städteregion darüber hinaus nun fest mit eingebunden. Nach Ablauf der zwei Jahre müsse erst einmal evaluiert werden, ob die Lösung beibehalten werde oder eine andere gefunden werden müsse. Vorerst habe der Sozialausschuss den Empfehlungsschluss einstimmig an den Finanzausschuss weitergegeben.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden weist darauf hin, dass der Sozialausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag empfohlen habe. Punkt 1. des Beschlussvorschlags wurde um den folgenden Satz erweitert:

Zudem bittet der Ausschuss um einen jährlichen Bericht über das Projekt, unter Berücksichtigung der Einsatzorte des Projekts im Stadtgebiet.

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Beschluss:

Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.Der Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und – unter Berücksichtigung des geänderten Beschlusvorschlags des Ausschusses für Soziales, Integration und Dempgraphie –,

 

1. stimmt dem Konzept des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ des Caritasverbands für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und seiner Durchführung als neuen Baustein des Integrierten Konzepts für Sicherheit und Attraktivität (IKAS) auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.

2. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen hierfür einen gemeinsamen Zuschuss mit der StädteRegion Aachen in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zah­len, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vor­be­halt­lich der Zustimmung der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen soll im Rahmen der „differenzierten Re­gi­ons­umlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) über­nehmen, was der bisherigen Lastenteilung in dem Bereich bei Projekten in Aachen entspricht.

3. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei der differenzierten Regionsumlage bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt durch anteilige Einsparungen beim Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rd. 23.000 € sowie durch den nicht mehr erforderlichen Haushaltsansatz beim Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 40.000 €, so dass ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 101.050 € entsteht.

4. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der StädteRegion die Fortführung des Projekts für die Zeit ab 2027 zu prüfen und dabei auch die Nutzerstruktur des Projekts zu evaluieren, um ggf. die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung von 85% (Stadt Aachen) bzw. 15% (StädteRegion) anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage