28.01.2025 - 10 Haushaltsplanberatungen 2025 des Finanzausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden eröffnet die Haushaltsplanberatung für den Finanzausschuss und verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2025 sowie die Unterlagen zur 1. Veränderungsnachweisung. Er übergibt das Wort an Herr Kind, der im Vorfeld der Beratung einige einleitende Hinweise habe.
Herr Kind verweist auf die bereits bekannte Übersicht zur Berechnung des Eigenkapitalverzehrs und der nun darin auch enthaltenen Veränderungen durch den Jahresabschluss 2023 sowie die Auswirkungen aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL) 2025, welche nun auch Bestandteil der 1. Veränderungsnachweisung seien.
Er weist noch einmal auf die bereits im Zuge der Sitzungsvorbereitung übersandten Informationen zur Veränderungsnachweisung hin und erläutert - wie bereits im Zusammenhang mit den Mitteilungen zu den Steuerinformationen -, dass die Ansätze der Gewerbesteuer aufgrund der Entwicklungen aus dem vergangenen Jahr 2024 nochmals überarbeitet worden seien. Im Haushaltsplanentwurf habe man noch einen Sockel von 260 Mio. Euro unterstellt, wie bereits ausgeführt habe man mit rund 257 Mio. Euro diese Erwartungshaltung verfehlt. Für die Überplanung der Gewerbesteuererträgnisse habe man jedoch nicht nur diesen Jahresendstand der Gewerbesteuer berücksichtigt, sondern auch die derzeit sehr positive erste Entwicklung des Jahres 2025 mit einbezogen. Im Ergebnis führe dies zu einer Anpassung des Sockelbetrages auf 258,5 Mio. Euro.
Für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer habe man im Vergleich zur Entwurfsplanung aufgrund des Ergebnisses des Jahres 2024 hingegen eine Erhöhung des Sockelbetrags vornehmen können. Allerdings musste auf der anderen Seite die Fortschreibung der Einkommenssteuer leicht nach unten angepasst werden. Aufgrund der Auswirkungen des mittlerweile beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetzes seien aus Sicht der Verwaltung die noch im Haushaltsplanentwurf unterstellten hohen Steigerungen gemäß der Herbststeuerschätzung so nicht mehr zu erwarten. Insgesamt ergebe sich für die Einkommenssteuer im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 eine Verbesserung in Höhe von rd. 450.000 Euro, welche jedoch in der Mittelfristplanung abschmelze.
Herr Kind weist ebenfalls rein informatorisch auf die haushaltsneutrale Verlagerung zwischen den Ansätzen für die Zinsen der Kassen- und Investitionskredite in Höhe von 1.500.000 Euro aufgrund der Ist-Zahlen des letzten Jahres hin und kündigt für die 2. Veränderungsnachweisung eine bereits in Aussicht stehende noch erforderliche Berücksichtigung der Auswirkungen aus der 2. Lesung des Stellenplans an, welche jedoch erst am 18.02.2025 im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werde.
Herr Casper stellt den weitergehenden Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und GRÜNE vor, welcher die Einplanung von Erträgen im Zuge der Einführung der Grundsteuer C, einen Zuschuss an die VHS für das Projekt „Wege gegen das Vergessen“ und die einmalige Zuschusserhöhung an E 49 für das Zollmuseum ausweise.
Ratsherr Baal erläutert, dass die CDU-Fraktion keine Änderungsanträge für den Haushaltsplanentwurf und die Veränderungsnachweisung vorlege, da insgesamt die Planung schlüssig erscheine. Die Höhe der Steuereinnahmen sei wie in jedem Jahr eine Herausforderung und nicht absehbar. Es sei in Ordnung in der Planung eine Schätzung und Hochrechnung aufgrund von Basiskalkulationen vorzunehmen, denn es bleibe wie immer abzuwarten, wie sich die Ertragslage insgesamt tatsächlich entwickele.
Den Antrag zur Bezuschussung des Projekts „Wege gegen das Vergessen“ werde die CDU-Fraktion uneingeschränkt mittragen. Man habe keine Bedenken aufgrund der Größenordnung und das Projekt habe inhaltlich eine herausragende Bedeutung.
Bezüglich des Zuschusses an E 49 tue sich seine Fraktion jedoch schwer, da die Debatte zum Wirtschaftsplan im Betriebsausschuss des E 49 noch ausstehe und diese seines Erachtens vorerst einmal abzuwarten sei. Außerdem sei die Beantragung alleine nur für das Jahr 2025 nicht zielführend und schlüssig, da das Problem für den E 49 eher struktureller Natur sei. Bevor die Erhöhung des Zuschusses heute beraten werden, würde man sich gerne in der CDU-Fraktion noch einmal intern abstimmen und den Antrag dann möglichst zur 2. Veränderungsnachweisung im bündelnden Finanzausschuss noch einmal behandeln. Zu diesem Zeitpunkt habe auch der Betriebsausschuss ebenfalls getagt.
Das Thema der Grundsteuer C habe der Gesetzgeber zwar vorgesehen, man habe den Punkt jedoch bewusst im Finanzausschuss beiseitegelegt, da verwaltungsseitig derzeit nicht die Möglichkeit gesehen werde, eine Satzung zu verfassen, die darüber hinaus noch gerichtsfest sei. Außerdem erachte seine Fraktion den beantragten Ansatz in Höhe von 500.000 Euro als zu gering. Würde das Thema der Grundsteuer C einmal aufgerollt und die Steuer eingeführt, sei unter Umständen eher eine Ertragserwartung von 2 Mio. Euro schlüssig. Eine politische Beratung zur Einführung einer Grundsteuer C sehe er darüber hinaus als kaum möglich, da die Kommunalwahlen, die Bildung des neuen Rates und der Ausschüsse vor der Türe stünden. Er erbitte eine Einschätzung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Einführung der Grundsteuer C und der Erstellung einer rechtssicheren Satzung.
Ratsherr Dr. Breuer erläutert, dass parallel zur Beantragung der Zuschusserhöhung für den E 49 ein Antrag gestellt werde, sich konzeptionell mit dem Zollmuseum zu befassen. Perspektivisch müsse man das Museum neu aufstellen. Auch verwaltungsseitig sei dieser Prozess mit zu begleiten, um ein Zoll- oder Grenzmuseum gerade in einer Lage in Aachen weiter zu betreiben.
Für die Grundsteuer C werde der geringere Ansatz von 500.000 Euro bewusst angesetzt, da man beachten müsse, dass auch die Stadt selbst Grundstückseigentümerin sei und man grundsätzlich vorerst einen erheblichen Verwaltungsaufwand habe. Außerdem wolle man keine Summe einplanen, welche durch eine Neueinführung vorerst kaum erreichbar scheine. Dem Wunsch von Ratsherrn Baal nach einer Vorlage schließe er sich an. Er richte von daher seine Bitte an die Verwaltung und erwarte eine Einschätzung bezüglich einer Umsetzungsperspektive.
Ratsherr Deumens drückt seine uneingeschränkte Zustimmung zum Antrag für das Projekt „Wege gegen das Vergessen aus“ und werde diesem für seine Fraktion zustimmen.
Bezüglich der Bezuschussung des E 49 habe man in der Fraktionssitzung der Linken intensiv diskutiert, auch über die Option von Schließtagen und Einführung von Dauerausstellungen oder wechselnden Ausstellungen. Man habe sich grundsätzlich für den Erhalt und die Förderung der Aachener Museumslandschaft ausgesprochen und aus diesem Grund werde er auch diesem Antrag für seine Fraktion zustimmen.
Der Umsetzung der Grundsteuer C und damit einhergehenden Einplanung des Ansatzes werde er ebenfalls zustimmen, da sich seine Fraktion schon immer für die Einführung ausgesprochen habe.
Ratsherr Pilgram erläutert, dass es innerhalb des Wirtschaftsplans des E 49 ohne entsprechende Sparvorgaben nicht funktioniere, obwohl der Kulturbetrieb stetig mehr Geld erhalte. Er erläutert aufgrund einer möglicherweise etwas unglücklichen Formulierung in der Zeitung, dass die Aachener Museumslandschaft selbstverständlich erhalten bleibe und darüber hinaus besser nutzbar gemacht werden solle. Hier sei insbesondere auch das Zollmuseum mit inbegriffen. Man müsse am Konzept für das Zollmuseum arbeiten. Er merkt an, dass seine Fraktion bereits 2016 einen Antrag zur Einrichtung eines auf digitaler Basis aufbauenden Grenzmuseums gestellt habe, welcher verwaltungsseitig aber nicht weiterverfolgt worden sei.
Ratsherr Baal fasst für seine Fraktion noch einmal verdeutlichend zusammen, dass man bezüglich der Zuschusserhöhung an E 49 Beratungsbedarf habe und die übrigen Fraktionen der Erhöhung somit alleine zustimmen müssten, wenn seiner Fraktion keine Gelegenheit zur Beratung gegeben werde. In der Konsequenz werde man auch dem Antrag bezüglich der Gundsteuer C nicht zustimmen. Unstreitig sei hingegen der Antrag für das Projekt „Wege gegen das Vergessen“.
Ratsherr Helg regt an, die drei vorliegenden Änderungsanträge getrennt voneinander abstimmen zu lassen. Sei das so nicht vorgesehen, werde er eine getrennte Abstimmung beantragen.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden führt aus, dass er eine getrennte Abstimmung der Änderungsanträge ebenfalls für sinnvoll erachte und stimmt der Anregung von Ratsherrn Helg, nach kurzer Rücksprache mit den übrigen vertretenden Fraktionen, zu. Er lässt die Änderungsanträge entsprechend des Beschlussvorschlags der Fraktionen SPD und Grüne abstimmen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2026 bis 2028, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025 bis 2028 der zugehörigen Produkte, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen wie folgt:
1. Antrag zur Umsetzung der Grundsteuer C: -500.000 Euro Ertrag jährlich ab 2026
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
2. Antrag Zuschuss „Wege gegen das Vergessen“: jährlich 10.000 Euro
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
3. Erhöhung Zuschuss E 49: 136.000 Euro einmalig für 2025
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Anlagen zur Vorlage
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612,5 kB
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