08.03.2005 - 4 Beantragung außerplanmäßiger Mittel im UA 54200
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : FB 58
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 08.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Chemische Lebensmitteluntersuchung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Seitens der Fraktionen wird zur Vorlage ausgeführt, dass die Vorlage inhaltlich nicht ganz verständlich gewesen sei.
Frau Beigeordnete Nacken erläutert und erklärt daher den Inhalt und die Sachlage der Vorlage:
Sie führt aus, dass es um ein Problem der Rückerstattung als Ergebnis aus der Betriebsabrechnung gehe, welches in der Zeit vor der Umstrukturierung des alten A 58 nicht mehr geklärt werden konnte. Im Rahmen der neuen Fachbereichbildung sei insbesondere die Tätigkeit der Erstellung einer Betriebsabrechnung, die in zuvor liegenden Jahren nicht mehr wahrgenommen werden konnte, rückwirkend für das Jahr 2002 wieder vorgenommen worden.
Da in der Vergangenheit die letzte genehmigte Betriebsabrechnung aus dem Jahr 2001 datiere, seien die vertraglich gebunden Kreise ( Erftkreis, Kreis Düren, Heinsberg, Aachen und Euskirchen sowie A 32 ) in der Vergangenheit gebeten worden, die entsprechenden Vorauszahlungen der Untersuchungskosten für die Jahre 2002 bis 2004 auf der Basis von 2001 vorzunehmen. Der nunmehr ermittelte Preis/Probe f erhebliche Rückzahlungsbeträge an die Vertragspartner. Insgesamt belaufe sich die Gesamtsumme auf 142.709,78 Euro.
Darüber hinaus führt Frau Nacken aus, dass für die Jahre 2003 und 2004 wahrscheinlich mit noch höheren Erstattungen zu rechnen sei, da sich beispielsweise die verringerten Personalkosten in Folge von Pensionierungen von drei Mitarbeitern sowie die vorgenommene Umstrukturierung auswirken würden.
Sinn und Ziel der Umorganisation des Fachbereiches sei unter anderem gewesen, Kosten und Personal einzusparen. Durch die Neuorganisation des Fachbereichs zum neuen Fachbereich Verbraucherschutz könnten die Leistungen nunmehr ökonomisch, wie auch inhaltlich, kostengünstiger ausgeführt werden.
Daher sei davon auszugehen, dass die Rückzahlung auch weiterhin fällig sein werde.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Wilms hinsichtlich der genauen Höhe der Einsparungen, erläutert Frau Beigeordnete Nacken, dass sie diese konkret ohne Unterlagen nicht vortragen könne. Sie verweise jedoch darauf, dass den Fraktionen eine Auflistung der Einsparungen für den Fachbereich Verbraucherschutz vorliegen würde. Dieser könne man die Einsparungen entnehmen.
Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: