14.06.2005 - 5 Tätigkeitsbericht des Fachbereichs für Verbrauc...

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Beratung

 

Für die Verwaltung berichtete Herr Dr. Wildanger ausführlich über Ursache, Inhalt und Konsequenzen aus dem Umstrukturierungsprozess im Bereich des heutigen Fachbereiches für Verbraucherschutz. Dieser übernehme im Wesentlichen Aufgaben des ehemaligen Veterinäramtes, die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung (früher Ordnungsamt) sowie die verbliebenen Aufgaben des ehemaligen Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes. Im Falle des ehemaligen A 58 habe man sich von dem Bereich der Auftragsuntersuchungen getrennt, da dieser mit Ausnahme des Sachgebietes „Sonstige Lebensmittel“ nur defizitär hätte arbeiten können. Dies sei insbesondere auf die ungleichen Bedingungen im Personalkostenbereich im Vergleich zu den privaten Labors zurückzuführen gewesen. Das Sachgebiet „Sonstige Lebensmittel“ hätte aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen aufgegeben werden müssen. Im Ergebnis sei der Bereich Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung erhalten und in den neuen Fachbereich für Verbraucherschutz überführt worden.

 

In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Dr. Wildanger die Entwicklung des Probenpreises, der sich aus der Umlage der Untersuchungskosten auf die Zahl der Einwohner der Stadt Aachen sowie der angeschlossenen Kreise Aachen, Heinsberg, Düren, Euskirchen und Rhein-Erftkreis ergeben würde. Danach betrug der Preis im Jahre 2001 noch ca. 0,90 € pro Person, im Jahre 2003 nur noch 0,77 € pro Person. Da die entsprechenden Abrechnungen aus personellen Gründen erst verzögert erstellt werden konnten, hätten die Kreise für die Jahre nach 2001 ihren Kostenbeitrag auf dem hohen Niveau des Jahres 2001 auch in den Folgejahren entrichtet. Da die Abrechnungen nunmehr gezeigt hätten, dass der Preis gesunken sei, müsse das überzahlte Geld an die angeschlossenen Kreise zurückerstattet werden.

 

Im Bezug auf den neuen Fachbereich für Verbraucherschutz gehe Herr Dr. Wildanger von einer kostendeckenden Arbeit, mit Ausnahme des ordnungsbehördlichen Bereiches. Dies erkläre sich mit der Tatsache, dass die im ordnungsbehördlichen Bereich teilweise zu erhebenden Gebühren nicht kostendeckend seien. Darüber hinaus seien auch hoheitliche Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu erfüllen, für die überhaupt nicht gezahlt würde. Zusätzlich wies Frau Nacken darauf hin, dass als Folge der Neuorganisation Personal hätte reduziert werden können, da beispielsweise die Verwaltungsaufgaben nicht mehr für jeden der kleinen Bereiche gesondert, sondern gemeinsam erledigt werden könnten. Herr Dr. Wildanger ergänzte, dass das Fachpersonal aus dem aufgegebenen Bereichen des ehemaligen A 58 nun im Bereich der Lebensmitteluntersuchung eingesetzt würde. Dies führe allerdings dazu, dass der Probenpreis sich ab 2005 wieder erhöhen würde und Nachzahlungen der angeschlossenen Gemeinden zu erwarten wären.

 

Im Folgenden erläuterte Herr Dr. Wildanger die angestrebte Einbeziehung der Stadt Aachen in die Kooperation der Untersuchungsämter Bonn, Leverkusen und Köln mit den jeweils angeschlossenen Kreisen. Der Sinn dieser Kooperation bestehe in der Schaffung von Untersuchungsschwerpunkten, die eine spezifischere und bessere Laborausstattung für den jeweiligen Schwerpunkt und deren effizientere Ausnutzung ermöglichten. Außerdem würden die notwendigen Ersatzbeschaffungen entsprechend der rasanten Entwicklung beim Stand der Technik finanzierbarer. Im Rahmen der bisherigen Verhandlungen sei es bereits zur Festlegung solcher Analyseschwerpunkte und zur Aufteilung der jeweils zu untersuchenden Warengruppen gekommen. Herr Dr. Wildanger hob das Prinzip heraus, wonach die Verrechnung der gegenseitigen Leistungen auf der Basis von Laborarbeitswerten ohne weiteren Kostenausgleich erfolgen würden. Daher sei derzeit das Problem zu lösen, den Aufwand für die Analysen der einzelnen Warengruppen adäquat miteinander in Beziehung zu setzen. Außerdem werde derzeit ein möglichst effizienter Probenaustausch organisiert.

 

Auf die Anregung von Herrn Prof. Kettern, sich eine Kooperation mit der RWTH oder der FH Aachen zu Nutze zu machen, entgegnete Herr Dr. Wildanger, dass auch im Bereich der Hochschulen die notwendigen Geräte teilweise nicht vorhanden, oder meist ausgelastet seien, sodass Untersuchungen nicht immer zeitnah durchgeführt werden könnten. Außerdem wies er darauf hin, dass gerade im Bereich der Lebensmitteluntersuchung die reinen Analysekenntnisse nicht ausreichen würden.

 

Einvernehmlich nahm der Umweltausschuss die Ausführungen von Herrn Dr. Wildanger zur Kenntnis.

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