18.10.2005 - 4 Pelztierfarm Aachen-Orsbachhier: aktueller Sach...

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Beratung

 

Seitens der Verwaltung berichtet Frau Wartmann mündlich zu der aktuellen rechtlichen Situation. Unter Bezugnahme auf die Vergangenheit führt sie nochmals aus, dass seinerzeit nicht die Schließung, sondern lediglich die Umrüstung der Pelztierfarm angeordnet worden sei.

 

Von den 35 bestehenden Käfigreihen seien bereits 23 Käfigreihen entsprechend der neuen Normen, die inhaltlich mit den EU-Normen übereinstimmen würden, von dem Betreiber umgerüstet worden. Nicht umgerüstet seien damit lediglich ⅓ der Käfige, die nicht den aktuellen Normen entsprechen würden.

 

Durch das Bundesverwaltungsgericht sei inzwischen grundsätzlich klargestellt worden, dass Betreiber einer Nerzfarm eine Erlaubnis benötigen würden. Diesbezüglich sei, wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, auch der entsprechende Antrag des Betreibers eingereicht worden.

 

Bei der Prüfung dieses Antrages seien die gesetzlichen Bestimmungen, verschiedenste Kriterien, wie z. B. die Zuverlässigkeit und die Sachkunde des Betreibers, zu berücksichtigen sowie die artgerechte und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere.

 

Die Verwaltung sei zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Teil der Käfige, der den Normen entspreche und bereits umgerüstet sei, genehmigungsfähig sei. Etwaige Auflagen müssten allerdings noch mit dem Amtstierarzt abgestimmt werden. Untersagen werde man aller Voraussicht nach die Nutzung der noch nicht umgerüsteten Käfige.

 

Grundsätzlich weist Frau Wartmann darauf hin, dass dem Betreiber auch gegen eine erteilte eingeschränkte Erlaubnis der Rechtsweg offen stehe und davon ausgegangen werden könne, dass er diesen auch beschreiten werde.

 

Auf Nachfrage der noch zu klärenden baurechtlichen Aspekten erläutert Frau Wartmann, dass ihres Wissens wohl vier Häuser, also somit ein geringer Anteil, ohne Erlaubnis errichtet worden sei. Im Detail könne sie keine weitere Stellungnahme dazu abgeben, da diese Aspekte nicht in ihre Zuständigkeit fallen würden.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Kuck, weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung zugesagt worden sei, dass man hinsichtlich der Klärung der baurechtlichen Aspekte, für die wohl das Staatliche Umweltamt in erster Linie zuständig sei, in Erfahrung bringen werde, was in der Angelegenheit von dort aus unternommen worden sei bzw. noch werde.

 

Für die Verwaltung erläutert Herr Wiezorek, dass diesbezüglich in dieser Sitzung wohl noch keine Informationen gegeben werden könnten; er sich aber dafür einsetze, dass diese zur nächsten Sitzung vorliegen würden.

 

Der Umweltausschuss vereinbart daher, dass durch die Verwaltung zur nächsten Sitzung ein Sachstandsbericht zu den baurechtlichen Aspekten, nach Absprache mit dem Staatlichen Umweltamt, vorgelegt werden solle. Die Beschlussfassung über Ziffer 2 des ursprünglichen Ratsantrages des Ratsherrn Schnitzler wird damit bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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