15.11.2005 - 4 Müllverbrennung im Kraftwerk Weisweiler
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- In der Sitzung wird mündlich von einem Vertreter der Bezirksregierung Köln sowie des Umweltministeriums berichtet.
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 15.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Zur Diskussion und Erörterung des Themas sind
Herr Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln,
Frau Gudrun Both, Umweltministerium,
Herr Koch, Müllverbrennungsanlage Weisweiler sowie
Herr Dr. Hans-Peter Schiffer und
Herr Klaus-Peter Stachowiak, RWE Power, zur Sitzung
eingeladen.
Eingangs berichtet Herr Iven zum aktuellen Sachstand über das von RWE Power durchgeführte Testverfahren zur Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen (SBS) im Braunkohlekraftwerk Weisweiler sowie die Vorschriften des Genehmigungsverfahrens.
Die Bezirksregierung Köln und das Staatliche Umweltamt hätten RWE Power nach Prüfung der Einhaltung der EU-Vorgaben für die Durchführung solcher Tests in Kraftwerken gestattet, die technische Machbarkeit und Umweltverträglichkeit der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen zu erproben.
Nach Entscheidung der Bezirksregierung Köln sei in diesem Fall ein förmliches Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchzuführen. Das bedeute, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse. Zurzeit befinde man sich in Phase 1, dem sogenannten Vorverfahren. Das eigentliche Genehmigungsverfahren, die sogenannte Phase 2, sei in diesem Fall noch nicht begonnen, da seitens RWE Power noch kein Antrag eingereicht worden sei.
Anhand mehrerer Folien erläutert Herr Iven den Verlauf eines Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Genehmigungs- und Fachbehörden, sowie eventuell zu beteiligender externer Sachverständiger zu Einzelfragen, die Öffentlichkeitsbeteiligung, deren zeitlichen Ablauf und das Bekanntmachungsverfahren.
In der Regel, so Herr Iven, dauere ein Genehmigungsverfahren maximal bis zu 6 Monaten. Darüber hinaus erläutert Herr Iven, dass das Genehmigungsverfahren gemäß der Vorgaben des § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz auch andere Anlagen bezogene behördliche Entscheidungen, wie das Baugenehmigungsverfahren oder das Erlaubnisverfahren beinhalte. In diesen Fällen sei die Bundesimmissionsschutzgenehmigungsbehörde verpflichtet, Koordinationsaufgaben des Antragstellers zu übernehmen und andere Zulassungsverfahren zu begleiten.
Abschließend weist er nochmals darauf hin, dass, sofern die Voraussetzungen und Tatbestände des § 6 Bundesimmissionsschutzgesetz im Genehmigungsverfahren erfüllt seien, eine Genehmigung zu erteilen und darüber hinaus kein weiterer Ermessenspielraum gegeben sei.
Nach Herrn Iven berichtet Referatsleiterin Gudrun Both über die Rahmenbedingungen des MUNLV zur Mitverbrennung in Industrieanlagen und den Stellenwert der energetischen Verwertung in der Abfallwirtschaft von Nordrhein-Westfalen – Entsorgungssituation seit dem 1. Juni 2005.
Zu ihrem Referat weist Frau Both auf den neu überarbeiteten Leitfaden zur energetischen Verwertung von Abfällen in Kraftwerken, Kalkwerken und Zementwerken in Nordrhein-Westfalen hin, wovon sie in der Sitzung den jeweiligen Fraktionen auch ein Exemplar zur Verfügung gestellt hatte.
Laut Frau Both habe der Einsatz von Abfällen zur energetischen Verwertung in Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark zugenommen. Um landeseinheitlich angemessene Umweltstandards für die Mitverbrennung, insbesondere im Vergleich zur thermischen Behandlung in Müllverbrennungsanlagen sicherzustellen, sei dieser Leitfaden zur energetischen Verwertung von Abfällen in Zement-, Kalk- und Kraftwerken erarbeitet worden. Er basiere auf den Erfahrungen der Genehmigungs- und Überwachungspraxis und definiere klare Rahmenbedingungen und eindeutige Regelungen.
Insbesondere aufgrund der abfallwirtschaftlichen Entwicklungen – besonders in Verbindung mit der am 31. Mai 2005 abgelaufenen Frist für die Ablagerung behandlungsbedürftiger Abfälle, sei mit einem weiterhin steigenden Einsatz von Ersatzbrennstoffen in den Zement-, Kalk- und Kraftwerken von Nordrhein-Westfalen zu rechnen. Zukünftig betreffe dies vorrangig die heizwertreiche Fraktion aus Siedlungsabfällen, die in mechanischen oder mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen separiert und zu Ersatzbrennstoffen aufbereitet würden.
Zu den Zielen und Inhalten des Leitfadens erläutert Frau Both darüber hinaus, dass die Einhaltung hoher Umweltstandards durch stoffbezogene Anforderungen angestrebt werde. Darüber hinaus beinhalte der Leitfaden Maximalwerte zur tolerierbaren Schadstoffbelastung der Ersatzbrennstoffe, eine Positivliste geeigneter Abfälle sowie Aussagen zur Genehmigungs- und Überwachungspraxis. Außerdem weist sie darauf hin, dass der Leitfaden ein Merkblatt für die energetische Verwertung von Abfällen enthalte sowie ein Muster eines Genehmigungsbescheides.
Anhand verschiedener Folien stellt Frau Both im Vergleich zueinander das Verfahren, Stoffflussmengen sowie die stoffliche Verwertung bei der Restabfallverwertung in einer Müllverbrennungsanlage dar und die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoff aus Restabfällen in einem Kraftwerk. Aus diesen Folien wurde deutlich, dass der Weg der Restabfälle aus den Haushalten bei einer Mitverbrennung im Kraftwerk deutlich aufwendiger und länger sei und mehrere Voraufbereitungsphasen durchlaufen müsse. Im Ergebnis könne man festhalten, dass nur etwa maximal ¼ der Ausgangsmenge letztlich im Kraftwerk verbrannt werden könne.
Zurzeit, so Frau Both, gebe es 10 Zementwerke mit Genehmigungen zum Einsatz von hochkalorischen Fraktionen aus Gewerbe- und Siedlungsabfällen, 3 Kraftwerke mit Genehmigungen zum Einsatz von hochkalorischen Fraktionen aus Gewerbe- und Siedlungsabfällen, 3 Kalkwerke mit Genehmigungen zum Einsatz von hochkalorischen Abfällen und 2 sonstige Anlagen zum Einsatz von aufbereiteten Gewerbe- und Siedlungsabfällen. Zu den eingesetzten Abfallmengen weist sie auf eine Statistik der Mitverbrennung aus dem Jahre 2003 hin und erläutert, dass 290 t hochkalorische Gewerbeabfälle mit verbrannt worden seien und ca. 40.000 t hochkalorische Fraktionen aus Siedlungsabfällen.
Mit Hilfe weiterer Folien stellt Frau Both die thermischen Behandlungskapazitäten in Hausmüllverbrennungsanlagen dar sowie die genehmigten Kapazitäten von mechanisch-bilogischen Behandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Nach Darstellung einer Gesamtschau der Situation über die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle in Nordrhein-Westfalen betont Frau Both, dass derzeit Entsorgungsengpässe lediglich im Hinblick auf private Gewerbeabfälle seit der Schließung der Deponien im Juni 2005 bestünden. Im Jahr 2003 seien insgesamt 7 t Gewerbeabfälle durchgesetzt worden und dafür gebe es zurzeit keine ausreichende Entsorgungsmöglichkeit. Gründe seien, dass die wenigsten Anlagen diese Kapazität umfassen könnten und auch nicht immer mit der hochwertigsten Technik ausgestattet seien. Anhand einer Folie der Detailkarte Regierungsbezirk Köln, zeigt Frau Both die im Regierungsbezirk Köln vorhandenen Anlagen und deren Technisierung.
Um dieses Problem zu beheben, seien Maßnahmen im Bereich der Gewerbeabfälle erforderlich: es müssten die betriebliche Getrennt-Sammlung/Bereitstellung sortenreiner Wertstoffe intensiviert werden, mehr Anlagen mit verbesserter Sortiertechnik errichtet und mehr Behandlungskapazitäten für gewerbliche Restabfälle durch die Privatwirtschaft geschaffen werden.
Im Anschluss an Frau Both äußert sich Herr Koch, Geschäftsführer der Müllverbrennungsanlage Weisweiler zum Thema Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen im Braunkohlekraftwerk Weisweiler.
Zunächst erläutert Herr Koch, dass er gute Nachrichten überbringen könne, was die Müllverbrennungsanlage Weisweiler betreffe. Bekanntlich sei die Anlage ja 8 ½ Jahre lang nicht ausgelastet gewesen und habe sehr viel Geld gekostet. Dieser Zustand habe sich nun infolge der veränderten Siedlungsabfallentsorgung zum 1. Juni 2005 gravierend verändert, da von diesem Zeitpunkt an die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle nicht mehr zulässig gewesen sei. Dies habe letztlich zu einer guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage geführt und sorge im kommenden Jahr auch für sinkende Gebühren.
Allerdings, so Herr Koch, sehe er die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen im benachbarten Braunkohlekraftwerk Weisweiler kritisch und als sehr bedrohlich für die Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Derzeit bestehe eine Entsorgungssicherheit für die graue Tonne und es sei ein Überfluss an Gewerbeabfall zur Entsorgung vorhanden. Momentan sei die Situation sogar zeitweise so, dass man sogar die Annahme von Gewerbeabfällen ablehnen müsse. Hier sehe er auch zukünftig ein Problem. Sollten die Abfallmengen der grauen Tonne in Zukunft steigen, verfüge die Müllverbrennungsanlage aufgrund der Verpflichtung, vorrangig zunächst die Restabfälle aus der grauen Tonne anzunehmen, über weniger Kapazität zur Annahme von Gewerbeabfall der Gewerbetreibenden. Zwar habe die Müllverbrennungsanlage Weisweiler den entscheidenden Vorteil, dass sie unvorbereitete Abfälle aufnehmen und verbrennen könne; möglicherweise könne dieser jedoch zukünftig nicht entsprechend der Nachfrage ausgenutzt werden. Darüber hinaus betont Herr Koch nochmals kritisch, dass mit dem Vorhaben, Sekundärbrennstoffe aus Hausmüll in Kraftwerken zu verbrennen, den Müllverbrennungsanlagen auch ein Teil Hausmüll entzogen werde. Es müsse seines Erachtens darauf geachtet werden, dass kommunaler Hausmüll auch nur in kommunalen Anlagen entsorgt werde und für die Mitverbrennung in Kraftwerken andere Alternativen gesucht bzw. genutzt würden.
Problematisch stufe er auch die Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Messwerte für das Kraftwerk Weisweiler ein. Es müsse sichergestellt werden, dass die Kontrolle qualitativ genauso hoch angesetzt werde, wie sie derzeit bei der Müllverbrennungsanlage bereits gegeben sei.
Nicht zuletzt sehe er die Möglichkeit der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen im Kraftwerk Weisweiler mit Blick auf den zukünftig möglichen technischen Fortschritt und mögliche Konkurrenzen kritisch. Bedenken müsse man außerdem, dass die Müllverbrennungsanlage Weisweiler hinsichtlich der Gewerbeabfälle keine Entsorgungssicherheit habe. Auch dies könne irgendwann zu einer Gefahr bzw. einem großen Problem werden.
Für ihn stelle sich daher die Frage, warum sich nicht das Kraftwerk Weisweiler auf die Gewerbeabfälle aus der Privatwirtschaft und deren Notstände konzentriere. Mit Blick auf die derzeitige Situation, in der eine Entsorgungssicherheit für den Hausmüll der grauen Tonne bestehe und die Müllverbrennungsanlage voll ausgelastet sei, weil biologisch abbaubare Abfälle nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürften, sehe er heute hier und jetzt noch keine akute Gefahr. Er müsse aber feststellen, dass es der Müllverbrennungsanlage aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sei, kurzfristig eine vierte Entsorgungsstraße zu bauen. Dies müsse sehr wohl überdacht werden, da die Kosten dafür zukünftig, je nach Entwicklung im Feld der Mitverbrennung, ein Problem für die Kommunen und damit für die Gebührenzahler werden könnten. Ganz wichtig sei an dieser Stelle auch der Grad der Zuverlässigkeit und das Vertrauen zu einem Unternehmen wie dem RWE. Die Zuverlässigkeit eines Konzerns sei auch für die Entsorgungssicherheit notwendig.
Im Anschluss an Herrn Koch referiert Herr Dr. Schiffer, RWE Power, zur Sekundärbrennstoff-Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk Weisweiler. Dabei erläutert er Umweltaspekte, die abfallwirtschaftlichen Randbedingungen und nochmals den derzeitigen Sachstand.
Zunächst erläutert Herr Dr. Schiffer die Untersuchungsziele des Versuchs, der im März 2005 durchgeführt worden war. Ziel sei eine repräsentative Datenerhebung zur Beurteilung von Umweltverträglichkeit und technischer Machbarkeit gewesen. Er erläutert, dass die Mitverbrennung von Abfällen im Kraftwerk als probates Mittel angesehen werde, Kapazitätslücken zu schließen. RWE Power beabsichtige nicht direkt Hausmüll zu verbrennen, sondern qualitätsgesicherten Sekundärbrennstoff (SBS) aus der heizwertreichen Fraktion des Hausmülls. Bekanntlich sei das Vorhaben in das europaweite Projekt Recofuel eingebunden, indem auch 12 Partner aus 6 EU-Staaten mit der Förderung durch die EU innerhalb von 3 Jahren alternative Energiegewinnung untersuchen würden. Bei den Versuchen, die in Weisweiler durchgeführt worden waren, sollten hinsichtlich der technischen Machbarkeit weiterhin Kenntnisse über die Deponiefähigkeit der Asche gewonnen werden, Erkenntnisse über die Auswirkungen auf den Kraftwerksbetrieb und Ergebnisse hinsichtlich repräsentativer Immissionsmessungen gemäß § 17 Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
Kurz erläutert Herr Dr. Schiffer nochmals das Anlagenkonzept für den versuchsweisen Einsatz, den Ablauf der Verbrennung sowie den vorgesehenen zeitlichen Terminplan für den Versuchsablauf und die eingeplanten einzelnen Messungen. Anhand einzelner Folien stellt er die Einsatzmengen während des Versuchs im März 2005 sowie das Beprobungsprogramm dar.
Zum Einsatz des Sekundärbrennstoffs betont Herr Dr. Schiffer, dass es sich um einen schadstoffarmen hochkalorischen Brennstoff handele und keinen Abfall. Zum Ergebnis der durchgeführten Versuche erläutert er, dass die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen unter technischen und Umweltgesichtspunkten durchführbar sei. Darüber hinaus erläutert er die abfallwirtschaftlichen Randbedingungen sowie den aktuellen Stand und Problembereiche.
Herr Dr. Schiffer führt weiter aus, dass aus Sicht von RWE die Auslastung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler auch im Falle der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen im Kraftwerk Weisweiler aufgrund eines Anstiegs der Anliefermengen sichergestellt sei. Darüber hinaus könne dort aufgrund der derzeitigen Situation Gewerbeabfall zu höheren Entgelten akquiriert werden. Dadurch könnte eine Senkung der Satzungspreise in Aussicht gestellt und letztlich die Gebührenzahler entlastet werden.
Einen Problembereich stelle seines Erachtens nach wie vor der Gewerbeabfall dar, da derzeit Gewerbeabfall teilweise durch die Müllverbrennungsanlage abgewiesen werden müsse. Problem sei auch, dass die Aufbereitungsanlagen Ersatzbrennstoffe nicht absetzen könnten und das Einsatzstoffe zwischengelagert werden müssten und teilweise der Export als Interims-Lösung dienen würde. Nach Auffassung von RWE bemühten sich Landesregierung und Bezirksregierung um Klärung sowie um Schaffung und Ausbau von Verwertungskapazitäten durch die private Abfallwirtschaft.
Abschließend stellt Herr Dr. chiffer noch die Aufgabenstellung, den Betrachtungsumfang und die Abgrenzungen sowie die Ergebnisse einer von RWE durchgeführten Marktstudie mit der Prognos AG dar. Ein Ergebnis dieser Studie, so hebt Herr Dr. Schiffer hervor, sei unter anderem, dass ein Kapazitätsdefizit von rund 5,2 Mio. t bestehe und sich diese Situation in den nächsten Jahren entspannen, aber langfristig immer noch mit einem Kapazitätsdefizit zu rechnen sei. In Nordrhein-Westfalen müsse kurz- und langfristig weiterhin mit Engpässen gerechnet werden. Allerdings würden SBS und EBS nur zu ¼ aus überlassungspflichtigen Abfällen stammen, ein weit aus größerer Teil von SBS und EBS resultiere aus den gemischten Gewerbeabfällen.
Zur Situation im Bereich der Müllverbrennungsanlage Weisweiler stellt die Prognos AG fest, dass bei Vollauslastung der Müllverbrennungsanlage rund 150.000 t an Gewerbeabfällen, aus denen rund 80 t SBS und EBS hergestellt werden können, für die es im Großraum Aachen noch keine Möglichkeit zur energetischen Verwertung gibt, bestehen würden.
Daher müsse er nochmals betonen, dass die Mitverbrennung von SBS im Kraftwerk Weisweiler kurz-, mittel- und langfristig dazu beitragen könne, die Engpässe in NRW im Bereich der mittelkalorischen Fraktionen zu reduzieren. Auch sehe er die Müllverbrennungsanlage und das Kraftwerk nicht in einer Konkurrenz zueinander, sondern vielmehr als sich ergänzende Entsorgungswege. Aus Sicht von RWE spreche daher nichts gegen eine SBS-Mitverbrennung im Kraftwerk Weisweiler, alle erforderlichen Vorraussetzungen dazu seien geschaffen und in dem Testversuch überprüft worden. Auch führe die Mitverbrennung nachweislich zu keinen zusätzlichen Umweltbelastungen. Aus Sicht des RWE könne daher nur gesagt werden, dass die Mitverbrennung abfallwirtschaftlich sinnvoll und erforderlich sei und außerdem eine Stärkung des Kraftwerkstandortes Weisweiler bedeute.
In der anschließenden Diskussion zu den Referaten führt Herr Prof. Dr. Kettern aus, dass er die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen im Braunkohlekraftwerk Weisweiler aus ökologischer Sicht gut finde, da im Ergebnis durch die Verbrennung auch Braunkohle eingespart werden könne.
Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Schiffer, dass bei den Versuchen die gesetzlichen Vorschriften des § 17 BImSchV eingehalten und die Werte deutlich unterschritten würden, fragt Herr Prof. Dr. Kettern hinsichtlich des Verhaltens der Frachten und der Rauchgasentwicklung nach. Darüber hinaus fragt er nach, was im Kraftwerk an Energie gebraucht werde, um die Sekundärbrennstoffe herzustellen.
Hinsichtlich der Frachten erläutert Herr Dr. Schiffer, dass die Qualitätsanforderungen festgelegt seien und hier in dem Bereich bleiben würden, der ohnehin für Braunkohle gelte. Es sei sichergestellt, dass die Rauchgasreinigungsanlagen die Schadstoffe abfiltern würden und keine zusätzlichen Immissionen austreten könnten. Bezüglich der konkreten Angabe, wieviel Energie benötigt werde um Sekundärbrennstoffe herzustellen, erläutert Herr Dr. Schiffer, dass ihm dazu, hier in der Sitzung verfügbar, keine aktuellen Zahlen vorliegen würden. Natürlich werde Energieaufwand benötigt, für die Zerkleinerung des angelieferten Abfalls, den Transport und die darüber hinaus zu betreibenden Aufwände. Insgesamt denke er aber, dass dies dazu kein enorm hoher Energieaufwand notwendig sei.
Bezogen auf die Nachfrage von Herrn Prof. Dr. Kettern zu den Verbrennungskapazitäten und Mengen erläutert Herr Dr. Schiffer, dass man in Probeversuchen versucht habe, sehr große Mengen und weniger große Mengen zu verbrennen. Bei den Ergebnissen müsse man berücksichtigen, dass Ausfall- und Stillstandzeiten einkalkuliert und dafür Reserven bereitgehalten werden müssten. Das Durchsatzvermögen betrage bei der Mitverbrennung ca. 100.000 bis 150.000 t Brennstoffe und 450.000 t Papierschlamm. Auch müsse man technische Restriktionen berücksichtigen, weil nicht in allen Bereichen alles verbrennbar sei. Zum Kraftwerk Berrenrath führt er aus, dass dieses Kraftwerk im Vergleich zum Braunkohlekraftwerk Weisweiler mit einer Wirbelschichtfeuerung betrieben werde, also einer anderen Kesseltechnik. Dadurch seien auch andere Abfälle einsetzbar als im Braunkohlekraftwerk Weisweiler, welches mit einer staubgefeuerten Kesselanlage betrieben werde.
Herr Alt-Küpers führt zur Diskussion aus, dass ja nunmehr eingetreten sei, was bereits vor 10 Jahren vorhergesagt und offen gelegt worden sei. Darüber hinaus sei auch vorhersehbar gewesen, dass mit der Schließung der Deponien ein Mengenproblem für privaten Gewerbeabfall entstehen würde. Das Problem sei immer die Mengenverwertung von Gewerbeabfall gewesen, das jetzt durch die neue Verordnung zurückkomme. Auch könne er nachvollziehen, dass Herr Koch Sorge vor der Konkurrenz und dem technischen Fortschritt bei der Mitverbrennung in Kraftwerken habe, wenn die Entwicklung dahin gehe, dass kommunale Restmüllfraktionen aufbereitet würden, um diese preiswert in den Kraftwerken zu verbrennen.
Darüber hinaus fragt Herr Alt-Küpers nach, ob es Möglichkeiten gebe, zu regeln, dass Gebietskörperschaften gezwungen würden, ihren Abfall an einen bestimmten Standort abzugeben. Seines Erachtens müsse es doch möglich sein, die Ängste aus der Welt zu schaffen, dass der Abfall der Kommunen nicht mehr in die Müllverbrennungsanlage geliefert werde könnte und die Kommunen am Ende andere Wege gehen würden.
Frau Both vom Umweltministerium erläutert dazu, dass das Umweltministerium nicht die Möglichkeit habe, gesetzlich eine Rechtssicherheit zu schaffen. Man könne jedoch Einfluss darauf nehmen, in welcher Region der Abfall zu entsorgen sei.
Herr Koch führt aus, dass seines Wissens die neue Landesregierung plane die Verbindlichkeiten für die Einzugsbereiche aufzuheben. Laut Herrn Koch könne aber gerade über die Festlegung der Einzugsbereiche sichergestellt werden, dass die Müllverbrennungsanlage Weisweiler ausgelastet sei. Ein Schritt in Richtung Zusicherung der Abfallmengen, so Herr Koch, wäre der, dass ein Zweckverband, wie vergleichsweise bei 4 anderen Kommunen bereits geschehen, angestrebt und unterschrieben werde. In diesen Kommunen sei es so, dass die graue Tonne selbst durch die Kommune entsorgt werde. Daher hätten die Kommunen auch konkret unter Kontrolle, welche Mengen entsorgt und vor allen Dingen wohin diese entsorgt würden.
Ratsherr Corsten führt zur Diskussion aus, dass seines Erachtens dringend etwas geschehen müsse. Genehmigungsbehörde und Landesregierung müssten sicherstellen, dass die Müllverbrennungsanlagen mit gutem Brennstoff ausgelastet seien, um letztlich so über die Gebührenkalkulation gute Preise für den Bürger erzielen zu können. Außerdem, so Ratsherr Corsten, sei ihm das derzeit akute Problem mit der Entsorgung von privatem Gewerbeabfall unverständlich, wo dieses Problem doch für die Verwaltung und die Betroffenen bereits seit Jahren bekannt gewesen sei. Daher könne er auch nicht die zahlreichen Presseartikel verstehen, in denen ausgeführt werde, welche Probleme jetzt mit der Zwischenlagerung des nicht entsorgbaren Gewerbeabfalls auftreten würden.
Ratsherr Corsten verlangt, dass die Stoffströme so geregelt werden müssen, dass die Müllverbrennungsanlage Weisweiler ausgelastet sei und die Bürger nach mehreren Jahren der Zahlung über die Gebühren entlastet würden. Um dies sicher zu stellen, sei die Bezirksregierung Köln und das Umweltministerium gefordert und insbesondere auch dafür zuständig. Die Stadt Aachen selbst, genauso wie die Politik, könne leider keinen Einfluss auf die Situation nehmen bzw. Weisungsbefugnis ausüben. Daher sei es sein Anliegen, für die eine Sicherung der Auslastung der Müllverbrennungsanlage zu kämpfen und weiterhin Druck auf die Bezirksregierung und das Umweltministerium auszuüben.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Kuck, schlägt vor, wohlwissend, dass der Umweltausschuss nicht weisungsbefugt sei, das Anliegen des Ausschusses festzuhalten und an die Adresse der Landesregierung sowie der zuständigen Behörden weiterzugeben und trägt dazu folgenden Appell vor:
„Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben zur Entsorgungssicherheit in ihren Zuständigkeitsbereichen gemacht und erwarten Bestandssicherheit ihrer Zukunftsinvestitionen. Der Umweltausschuss bittet die verantwortlichen Behörden eindringlich ein langfristig verträgliches Konzept für unsere Entsorgungsregion mit verlässlichen Vereinbarungen durchzusetzen. Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass RWE sich zu einer einvernehmlichen Lösung mit Rücksicht auf eine gesicherte Auslastung der kommunalen Müllverbrennungsanlage bekennt.“
Zur Diskussion führt Ratsherr Schmitz noch aus, dass, sollte keine Ordnung von höheren Instanzen durchgesetzt werden können, seitens des Umweltausschusses vor Ort Vorsorge getroffen werden müsse und man dann wirklich, wie von Herrn Koch erläutert, Zweckverbände anstreben solle. Zur eigenen Sicherheit müsse man aktiv werden.
Herr Blum erklärt, dass er einerseits die technische Innovation bewundernswert finde und honoriere, dass man auch Abfall in einem Kraftwerk verbrennen könne. Diesen technischen Fortschritt hätte er sich jedoch vor einigen Jahren gewünscht, um sich die erheblichen Kosten der Müllverbrennungsanlage Weisweiler sparen zu können. Aufgrund der vorgetragenen Argumente und bislang geführten Diskussion unterstütze er den Vorschlag der Vorsitzenden und stimme zu, diesen Appell so an die Adresse der zuständigen Behörden weiter zu geben.
Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: