15.11.2005 - 5 Pelztierfarm Aachen-Orsbach

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Beratung

 

Zum Sachstand erläutert Frau Körber, Bauordnungsamt der Stadt Aachen, zunächst anhand einer Folie die Baugenehmigung des Landkreises Aachen aus dem Jahr 1966, die den Bau von 31 Ställen erlaubte, jedoch zum Grenzbereich des Zolls zwei Stallreihen wieder ausklammerte, da sie per Hand in der Genehmigung ausgestrichen waren. Dies daher, da seinerzeit noch ein Abstand von 50 Metern zur Grenze eingehalten werden musste. Problem, so Frau Körber, sei, dass heute mehr Stallreihen bestünden, die nach der damaligen Genehmigung nicht hätten erbaut werden dürfen.

 

Hier sei nunmehr im nachhinein zu prüfen, ob diese überzähligen Stallreihen heute hätten gebaut werden dürfen oder nicht. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich das Zollrecht geändert habe und der damals gültige 50 m-Abstand zur Grenze heute nicht mehr gefordert sei. Da die strittigen Stallreihen seinerzeit sowohl seitens des Zolls als auch seitens der Behörden über Jahre hinweg geduldet worden seien, bestehe für den Betreiber ein sog. Bestandsschutz. Das Ermessen des Bauordnungsamtes reduziere sich bei heutiger Prüfung auf Null, so dass auch für die strittigen Stallreihen eine Genehmigung erteilt werden müsste.

 

Frau Körber weist nochmals darauf hin, dass die Weiterführung und Prüfung des Verfahrens jedoch nicht mehr in der Zuständigkeit des städtischen Bauordnungsamtes liege. Zuständig sei das Staatliche Umweltamt.

 

Zur Information über den aktuellen Sachstand sei im Vorfeld zur heutigen Sitzung ein Gespräch mit Herrn Terstappen, Staatliches Umweltamt, geführt worden. Dieses Gespräch vom 10.11.2005 habe ergeben, dass das Staatliche Umweltamt im Jahr 2003 eine Ordnungsverfügung zur Stilllegung der aus Sicht des Staatlichen Umweltamt nicht genehmigten Käfigreihen erlassen habe. Von den nicht genehmigten Käfigreihen würden 6 Käfigreihen im Abstandsstreifen zur niederländischen/deutschen Grenze liegen und 4 Käfigreihen auf der gegenüberliegenden Seite. Gegen diese Ordnungsverfügung laufe derzeit ein Widerspruchsverfahren des Eigentümers. Laut Herrn Terstappen werde das Klageverfahren am 16.11.2005 vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt. Das Staatliche Umweltamt habe die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung vorbereitet und werde diese abhängig vom Urteil verfügen.

Gleichzeitig sei auch ein Strafverfahren gegen den Eigentümer wegen Betriebs einer Nerzfarm in

nicht genehmigten Teilen seiner Anlage anhängig. Dieses Verfahren ruhe bis zur Entscheidung am 16.11.2005.

 

Zum Bericht von Frau Körber führt Frau Beigeordnete Nacken darüber hinaus nochmals aus, dass die Zuständigkeit der weiteren Prüfung beim Staatlichen Umweltamt liege, da vor 2 Jahren in Folge der Änderung der Bundesimmissionsschutzgesetzes diese Zuständigkeit eindeutig bei der Bezirksregierung Köln so festgelegt und geklärt worden sei. Es bestehe daher für das städtische Bauordnungsamt kein Anlass, sich in die weitere Prüfung einzumischen. Darüber hinaus sicherte Frau Beigeordnete Nacken zu, dass das städtische Bauordnungsamt den Umweltausschuss auf jeden Fall über das weitere Ergebnis des Verfahrens zeitnah informieren werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Alt-Küpers, ob der Betreiber künftig die Genehmigung über das Staatliche Umweltamt beantragen müsse, erklärt Frau Beigeordnete Nacken, dass dem so sei.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Dr. Wolff, was denn geschehe, wenn das Staatliche Umweltamt Recht bekomme, erläutert Frau Körber, dass der Betreiber die strittigen Käfigreihen nicht nutzen dürfe, ein Abriss aber wohl kaum durchsetzbar sei. Frau Beigeordnete Nacken erläutert hierzu außerdem, dass, sollte heute ein neuer Antrag gestellt und geprüft werden, dieser gegebenenfalls positiv zu bescheiden sei und es daher unverhältnismäßig wäre, den vollständigen Abriss der Käfigreihen zu verlangen.

 

Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

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Beschluss:

Ziffer 2 des Antrages von Ratsherrn Schnitzler, UWG, vom 20.05.2005 wird abgelehnt.

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