12.01.2005 - 6 Start der ARGE Aachen zum 01. Januar 2005

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Kourten ( Amtsleiter A 50 ) und Herr Raschke ( Geschäftsführer ARGE ) stellen den Sachverhalt dar und beantworten damit die im Vorfeld formulierten Fragen.

 

Ausführungen von Herrn Kourten:

 

Frage 1:           Wieviel Personal hat die Stadt Aachen mit jeweils welcher Aufgabenstellung und Qualifikation in die ARGE eingebracht?

 

Nach dem gemeinschaftlich von Agentur und Kommune getragenen Kapazitäten- und Qualifikationsplan werden zur Bewältigung der Aufgaben nach dem SGB II ( berufliche Integration und Leistungsgewährung für rd. 12.000 leistungsberechtigte Haushalte ) 165 Vollzeitstellen benötigt. Hiervon stellen die Agentur für Arbeit 81,5 und die Stadt Aachen 83,5 Vollzeitstellen. Von den 83,5 Stellen, die die Stadt Aachen in die ARGE einbringt, muss sie zur Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben ( Kosten der Unterkunft, Beihilfegewährung ) nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II zu ihren Lasten 18,75 Vollzeitstellen einbringen. Für 64,75 Vollzeitstellen erfolgt eine Erstattung der Personal-, Verwaltungsgemein- und Arbeitsplatzkosten aus den Bundesmitteln, die der Agentur für Arbeit gemäß § 46 Abs. 1 SGB II zur Verfügung gestellt werden.  Darüber hinaus erhält die Stadt Aachen eine Erstattung der Personalkosten pp. für rd. zwei Mitarbeiter, die aufgrund ausdrücklicher Beauftragung durch die ARGE Aufgaben nach dem SGB II wahrnehmen ( Frauenhausfälle, Wohnungslose ).

 

Die Aufgabenstellung und Qualifikation der in die ARGE einzubringenden 83,5 Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar:

 

Anzahl

Funktion in der Arge

Qualifikation

1

Geschäftsführer

Beamter h.D.

4

Einstiegs- und Ausstiegsberatung, Bedürftigkeitsprüfung

Beamte / Angestellte g.D.

8

Koordination Arbeitgeberkontakte, Maßnahmeplanung auf 1. und 2. Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheiten

Beamte / Angestellte g.D.

bzw. sozialarbeiterische

Fachkräfte

4

Verwaltung des Eingliederungsbudgets der ARGE

Beamte / Angestellte m.D.

8

Teamleitungen

Beamte / Angestellte g.D.

39

Fallmanagement einschließlich Leistungsgewährung

Beamte / Angestellte g.D.

11

Leistungssachbearbeiter

Beamte / Angestellte g.D.

8,5

Bearbeitung von Widersprüchen, Realisierung von Unterhaltsansprüchen

Beamte / Angestellte g.D.

83,5

Vollzeitstellen

 

 

Frage 2:           Welche Auswirkungen hat die Beschäftigung des städtischen Personals in der ARGE auf den Sammelnachweis 1?

 

Die Beschäftigung der o. a. Mitarbeiter in der ARGE bzw. die Durchführung von SGB II-Aufgaben im Auftrag der ARGE führt zu voraussichtlichen Entlastungen des Sammelnachweises 1 in Höhe von jährlich rd. 3,85 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei um reine Personalkosten im Umfang von rd. 3,5 Mio. Euro und um Verwaltungsgemeinkosten im Umfang von 0,35 Mio. Euro.

 

Die prognostizierten Entlastungen des Personaletats eignen sich aus der Sicht der Sozialverwaltung aber nicht zur Planung und Umsetzung anderer personalkostenintensiver Maßnahmen. Die prognostizierten Entlastungen des Personaletats sind nämlich unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtbetrachtung der durch Hartz IV für die Stadt Aachen verursachten finanziellen Auswirkungen.

 

Frage 3:            Wie gestaltet sich die Aufgabenstellung des A 50 ab dem 01.01.2005?

 

Auch nach dem Inkrafttreten des SGB II wird es eine Reihe von Personen und Haushalten ( ca. 500 Fälle ) geben, die ab dem 01.01.2005 auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, der Nachfolgeregelung des Bundessozialhilfegesetzes, angewiesen sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Personen, die noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben oder leistungsgemindert sind, deren Leistungsminderung aber nicht so gravierend ist, dass sie Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen hätten.

 

Ansonsten bleibt es auch nach Inkrafttreten des SGB XII bei der bisherigen Aufgabenstellung des A 50. Es sind nach wie vor u. a. Leistungen an Flüchtlinge und Obdachlose, Leistungen der Grundsicherung, Hilfen an Kriegsopfer zu erbringen und Hilfen innerhalb von Anstalten und im Rahmen der Hilfe zur Pflege, Altenhilfe und Eingliederungshilfe zu gewähren.

 

Frage 4:            Wieviel Personal bleibt im A 50?

 

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass durch das Inkrafttreten des SGB II innerhalb des A 50 nur die Abteilung 50 / 20 “Hilfe bei Einkommensdefiziten” betroffen ist. Sie wird ab 01.01.2005 nur noch 4 Mitarbeiter für den Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt und 9 Mitarbeiter ( einschließlich Teamleitung ) für den Bereich der Grundsicherung benötigen und daher mit der bisherigen Abteilung 50 / 50 “Asylbewerber, Wohnungssicherung, Sozialdienste und Objektverwaltung” zusammengelegt ( siehe auch anliegendes Organigramm ).

 

Sobald im II. Quartal 2005 gesicherte Falldaten vorliegen, wird eine genaue Überprüfung der quantitativen Personalausstattung der neuen Leistungsabteilung des A 50 erfolgen.

 

Unabhängig von diesem Prüfungsergebnis lässt sich nach der Reduktion des Personalbestandes in der Abteilung 50 / 20 eines feststellen: Zukünftige personalwirtschaftliche Veränderungen innerhalb der Abteilung werden die Arbeitsqualität und -kontinuität in weitaus stärkerem Maße beeinflussen, als dies bei dem bisherigen höheren Personalbestand der Fall war. Daher wird eine möglichst gleichzeitige Wiederbesetzung auftretender Vakanzen im Bereich 50 / 20 zukünftig unverzichtbar sein.

 

Fallzahlen

SGB XII

AsylbLG

GSiG

A 50

527

518

1910

Bezirksämter

233

---

459

ca.

760

518

2.369

 

 

 

 

 

Personal A 50

 

4 g.D.

4 g.D.

8 m.D.

 

+ Leitung

+ Leitung

 

Ausführungen von Herrn Raschke:

 

1.       Startaufstellung der ARGE

Die ARGE hat am 01.01.2005 ihren Betrieb aufgenommen. Zur Information ist als Anlage das Organigramm mit den Stellenanteilen beigefügt. Die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung ist erfolgt. Den Vorsitz führt Frau Hilger von der Arbeitsagentur, Stellvertreter ist Herr Beigeordneter Lindgens. Weitere Mitglieder sind die Frauen  Schoofs und Schillings von der Arbeitsagentur und Herr Kourten sowie Dr. Sicking von der Stadt.

Der Beirat wird sich im Februar konstituieren.

Von der Stadt wurden insgesamt 83 Personen in die ARGE umgesetzt. 3 Personen werden noch gesucht. Die Arbeitsagentur soll insgesamt 80 Personen per Dienstleistungsüberlassungsvertrag einbringen. Dieser steht noch in Abstimmung.

 

2.       Übergangsregelung

Mit einer gemeinsamen räumlichen Unterbringung ist nicht vor Mai / Juni 2005 zu rechnen. Die Fallmanager und Teamleiter der Stadt sind weiter im Gebäude Bahnhofsplatz tätig. Die Eingangszone ALG II wurde zum 03.01.2005 bereits in das Gebäude der Agentur umgesetzt.

 

3.       Startschwierigkeiten

Obwohl alle bis zum 31.12.2004 eingegangenen ALG II Anträge abgearbeitet wurden, gab es die auch in der Presse bekannt gemachten Auszahlungsschwierigkeiten, die bis heute noch nicht alle gelöst sind.

Weitere Anfangsschwierigkeiten sind

-          Systemimmanente Schwierigkeiten des bundeseinheitlichen Auszahlungsverfahrens A 2 LL

-          Fehlende Infrastruktur der ARGE

-          Ungeklärte Personalkapazitäten der Arbeitsagentur

-          Zwei Anlaufstellen der ARGE in unterschiedlichen Gebäuden

-          Klärung von Erfassungsfehlern

-          Implementierung des SGB II bei den Klienten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

-          Ungeklärte Unterstellungsverhältnisse der ARGE Mitarbeiter der Arbeitsagentur

 

4.       Ausblick

In den nächsten Wochen stehen folgende Arbeitsschritte an erster Stelle:

-          Klärung der Raumsituation inklusive der erforderlichen Umbauten und Organisation der Umzüge

-          Aufbau der Teams

-          Organisation der Arbeitsgelegenheiten

-          Optimierung der Arbeits- und Ablauforganisation

-          Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Frau Weinkauf bedankt sich für die Ausführungen, lobt die Arbeit der Verwaltung zum Start der ARGE und wünscht für die weitere Arbeit alles Gute und viel Erfolg.

 

Herr Lindgens macht darauf aufmerksam, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bzw. der Arbeitsverwaltung, die in die ARGE gewechselt sind, städtisches Personal bzw. Bundespersonal bleiben und dass hieraus Probleme entstehen.

 

Herr Schabram lobt die bisherige Arbeit der Verwaltung und unterstreicht, dass man viel weiter ist als andere Städte und diese beneiden die Stadt Aachen.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen