12.01.2005 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und EinwohnerAuf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 12.01.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Schriftliche Fragen lagen nicht vor und der Oberbürgermeister erkundigt sich nach mündlichen Fragen aus dem Zuschauerkreis.
1. Frage von Frau Dorothea Thomas-Kupke, Maria-Theresia-Allee 223, 52074 Aachen
betr.: Genehmigungen für verschiedene Grundstücksverkäufe in der Stadt
- gerichtet an den Oberbürgermeister -
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Sie verkaufen meines Erachtens Allgemeingut, das der ganzen Bevölkerung gehört, wenn Sie aus einem Wasserschutzgebiet sowie einer Kaltluftschneise in der Neuenhofstraße in Eilendorf und aus dem Park „Altes Klinikum“ mit Kaltluftschneise für die Innenstadt ohne zwingende Gründe des öffentlichen Interesses Gewerbegebiete machen. Artikel 20 a des Grundgesetzes legt fest, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftige Generation die natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Tier unter Schutz stellt. Nach Artikel 72, 74 und 75 des Grundgesetzes liegt z.B. die Zuständigkeit für Wasser und Luft beim Bund bzw. Land.
Meine erste Frage: Haben Sie die Genehmigung der zuständigen Behörden des Landes bzw. des Bundes erhalten, diese Gebiete für Gewerbezwecke und angeblich zur Wirtschaftsförderung zu verkaufen? Hat Regierungspräsident Roters Ihnen die Genehmigung erteilt, das Grundstück „Altes Klinikum“ weit unter dem Marktwert zu verkaufen? Ich bitte Sie, Herr Dr. Linden um Beantwortung der beiden Fragen. Sollten Sie sich dazu jetzt nicht in der Lage sehen, bitte ich Sie, in der nächsten ordentlichen Ratssitzung um Stellungnahme. Da es von öffentlichem Interesse ist, wie Sie aus den beiliegenden Bemerkungen ersehen können, ob Ihre Entscheidungen unter Beachtung der Verfassung und der geltenden Gesetze insbesondere betreffend des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt sind.
Der Oberbürgermeister sagt zu, die Frage wie üblich schriftlich zu beantworten, stellt fest, dass keine weiteren Fragen gestellt werden und ruft den nächsten Punkt der Tagesordnung zur Beratung auf.