21.04.2005 - 5 A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung führt Herr Kriesel aus, dass der Bezirk Eilendorf im Ergebnis mehrheitlich die Empfehlung zur Satzung ausgesprochen habe.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion signalisiert Herr Finkeldei Zustimmung zur ausführlichen Vorlage.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert Herr Rau seine Ablehnung sowohl zum Bebauungsplan als auch zur Flächennutzungsplanänderung.

 

Herr Plum signalisiert seitens der SPD-Fraktion Zustimmung und weist darauf hin, dass der Standort sinnvoll und weiterhin zu stärken sei. Er sei der Meinung, da es keine Bedenken der Bürger hierzu gäbe, der Standort scheint akzeptiert zu sein.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß  § 3 Abs. 2 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 863 -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- gemäß § 4a in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-            Streichung der Zulässigkeit der mit (*) gekennzeichneten Anlagen unter Pkt. 1.1 der             Schriftlichen Festsetzungen

- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen unter Pkt. 1.1, dass genehmigungsbedürftige Anlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen, generell unzulässig sind

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 863

- Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd  - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

gegen 4 Stimmen der Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich.

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Anlagen zur Vorlage