21.04.2005 - 7 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Debyestraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. III
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 21.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken führt seitens der Verwaltung hierzu aus, dass der Beschlussentwurf aus vorhergegangenen, mehrheitlichen Beschlüssen der Ausschüsse zustande gekommen sei. Von Seiten der Verwaltung wird diese Vorgehensweise nicht empfohlen, wie bereits in der Sitzung am 24.02.2005 ausgeführt. Sie weist darauf hin, dass der Grünzug erhaltenswert sei. Auch müsse klar sein, dass an anderer Stelle auf Gewerbeflächen zu verzichten sei.
Seitens der SPD-Fraktion merkt Herr Plum an, dass hierzu bereits im Ausschuss kontrovers diskutiert wurde, die Verwaltung ihre Bedenken vorgebracht und die SPD ihre Position mehrmals verdeutlicht habe. Der Aufstellungsbeschluss solle erfolgen, da sie davon ausgehe, dass im Verfahren die Bedenken behandelt bzw. ausgeräumt werden müssen bevor es zur Realisierung komme. Es gehe hier um die Stärkung des Wirtschaftsstandortes, aufgrund dessen sollte darauf hingewirkt werden, Ersatzgrundstücke zu suchen. Sowohl der Investor als auch die Verwaltung sollten hierzu beitragen. Er betont, dass eine Wohnbauentwicklung für den Bereich des Baumarktes an der Eilendorfer Straße sinnvoll, hierfür jedoch die Umsiedlung des Baumarktes notwendig sei.
Damit eine höhere Mitbestimmung von Seiten der Stadt erreicht werden kann, schlägt Herr Plum vor, die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Maßgabe eines städtebaulichen Vertrages auf den Weg zu bringen. Im städtebaulichen Vertrag solle geregelt werden, dass die Verwaltung alle erforderlichen Gutachten beauftragt und die Bezahlung durch den Investor erfolgt. Zusätzlich solle die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Investor bzw. den Planern andere alternative Grundstücke zu suchen und vorzustellen. Hierbei sollte auch durch den AWWeA geprüft werden, ob städtische Grundstücke in Gewerbegebieten für die Ansiedlung eines Baumarktes zur Verfügung gestellt werden können. Er schlägt vor, über diese Beschlussänderung, getrennt abzustimmen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht Herr Rau deutlich, dass Einigkeit darüber bestünde, eine Verlagerung des OBI-Baumarktes in Aachen zu erzielen. Seitens der Fraktion wird jedoch das in Rede stehende Grundstück als nicht geeignet angesehen. Im Übrigen ständen dem Vorhaben städtebauliche Argumente entgegen. Er stimmt der Forderung zu, dass ein Ersatzgrundstück in Kooperation mit der Liegenschaft gesucht werden sollte.
Für die CDU-Fraktion äußert Herr Finkeldei, dass es wichtig sei, den OBI-Markt in Aachen zu halten und die Probleme an der Eilendorfer Straße städtebaulich zu lösen. Dass der Grünfinger durch Siedlungsfläche ausgeglichen werden müsse, sei nachvollziehbar, jedoch misslich. Er erachtet den Beschlussvorschlag der SPD als tragbar und signalisiert Zustimmung, einen Ersatzstandort zu suchen sowie Wohnbebauung im Bereich Eilendorfer Straße zu favorisieren.
Auch Herr Schaffrath äußert sich positiv zur möglichen Wohnsiedlungsentwicklung an der Eilendorfer Straße. Kritisiert jedoch die für den Investor unklare Realisierung des Projektes im Bereich Debeyestraße bleibe.
Nach kurzer Diskussion aufgrund der Äußerung von Herrn Schaffrath hinterfragt Herr Müller die Erschließungssituation über die Debeyestraße bzw. die Möglichkeit der Anfahrt über die Trierer Straße.
Hierzu äußert Herr Kriesel, dass die vorhandenen Zufahrten von der Trierer Straße, die bislang nicht im Verfahrensbereich enthalten seien, Bestandsschutz haben. Denkbar sei hier, dass nach einem Erwerb dieser Grundstücke die Zu- und Ausfahrt an einem OBI-Parkplatz über eben diese Grundstücke erfolgen können.
Herr Plum merkt an, dass im Verfahren diese Möglichkeiten beachtet und Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollten. Ziel sollte es seines Erachtens sein, die Zufahrt zu den in Rede stehenden Grundstücken von der Trierer Straße im Fall des Eigentümerwechsels zu unterbinden.
Es wurde getrennt abgestimmt über die folgenden
Beschlusse:
1. Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - zur Kenntnis. Er beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes -
Debeyestraße/Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand, im
Bereich dieser Straße Debeyestraße, Trierer Straße und Bundesautobahn mit
städtebaulichem Vertrag entsprechend der Vorgaben des Ausschusses.
Abstimmungsergebnis:
gegen 4 Stimmen der Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich
2. Der
Planungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, für das geplante Bauvorhaben - im Benehmen mit dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
auch städtische Grundstücke, auf denen das Bauvorhaben verwirklicht werden
kann, zu suchen und dem Bauherrn vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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566,1 kB
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1,1 MB
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