14.12.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster West/ Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 14.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die CDU-BF spricht sich positiv zu der Verwaltungsvorlage aus. Sie weist auf die Probleme mit dem geplanten Stichweg durch das vorhandene Wohngebiet hin, den einige Anwohner nicht haben möchten. Diese Anwohner müssen jedoch diesen Fußweg als wichtige Verbindung zum Ortskern akzeptieren. Sie macht den Vorschlag die Schaffung diese Wegeverbindung in den Vertrag mit dem Investor aufzunehmen.
Nachdem Herr Bänisch den aktuellen Sachstand der Erschließung des Planungsgebietes nach dem Satzungsbeschluss erläutert, spricht sich auch die SPD-BF zustimmend zum Bebauungsplan aus. Sie übt jedoch Kritik, dass sich die Schaffung eines Verbrauchermarktes im vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus an der unteren Schleckheimer Straße zerschlagen hat. Daher muss die Angelegenheit umgehend aufgenommen werden, den dringend benötigten Verbrauchermarkt im Planungsgebiet zu schaffen.
Hierzu weist Herr Bänisch darauf hin, das diesbezüglich zunächst der Grundstücksbesitzer das Sagen hat.
Die CDU-BF unterstützt die Aussage der SPD-BF. Für sie liegt es im öffentlichen Interesse, dass sich in den vorhandenen Geschäftsräumen gegenüber der alten Post etwas bewegt. Ansonsten muss die Verwaltung alles daransetzen, einen Verbrauchermarkt im Bebauungsplangebiet zu ermöglichen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage einstimmig zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden aus der erneuten Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 840 – Kornelimünster West/Schleckheimer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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