12.05.2005 - 5 Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster West/ Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. III
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel äußert für die Verwaltung, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Offenlage ergänzt um die folgenden vier Prüfaufträge, einstimmig beschlossen habe. Es sei zu untersuchen,
- wie ein Blockheizkraftwerk im Bebauungsplan festgesetzt werden könne.
- Möglichkeiten einer Mulden- und Rigolenentwässerung sind zu eruieren,
- zu prüfen sei, ob eine Festsetzung zur Installation von Solarmodulen sinnvoll erscheine,
4.
macht
es Sinn, die gewerbliche Nutzung in einigen Bereichen des Bebauungsplanes
auszuschließen?
Zu 1) erklärt Herr
Kriesel, ein Benutzungszwang im Sinne der Gemeindeordnung sei bislang nicht
ausgesprochen worden.
Eine Festsetzung im B-Plan hierzu zu treffen sei jedoch nicht ratsam.
Zu 2) führt Herr Kriesel aus, dass
aufgrund der Bodenverhältnisse eine Versickerung des Regenwassers nicht möglich
sei.
Zu 3) merkt er an, Solaranlagen müssen
städtebaulich begründet sein. Dies treffe hier nicht zu. Da die GeWoGe als
städtische Gesellschaft hier aktiv sei, können jedoch eine privatrechtliche
Regelungen angestrebt werden.
Zu 4) der Festsetzung im Bebauungsplan
merkt Herr Kriesel an, der Entwurf gliedere sich derzeit in Bereiche, mit und
ohne Einschränkung der mögliche gewerbliche Nutzung für WA -Gebiete gemäß
BauNVO.
Frau Coracino berichtet, dass aus der
Bezirksvertretung Einverständnis signalisiert werde, wobei die Prüfaufträge für
den weiteren Prozess beachtet werden sollten. Sie weist darauf hin, dass es
durch den Bebauungsplan zu einem so genannten gefangenen Grundstück (Nr. 902)
kommen könne. Unter Umständen sollte am Benediktinerweg die Baumöglichkeit in
zweiter Reihe offen gehalten werden. Dies sollte bei der Umlegung bedacht
werden. Grundsätzlich begrüßt die SPD-Fraktion den Plan als Basis, eine
aufgelockerte Bebauung zu ermöglichen, da u.a. der Bedarf an Einfamilienhäusern
weiterhin bestehe. Auch sei die abschnittsweise Realisierung 1. mit 90
Wohneinheiten und 2. mit ca. 150 Wohneinheiten sinnvoll. Später solle bei der
zweiten Erweiterung die Notwendigkeit einer Grundschule geprüft werden.
Herr Kriesel macht deutlich, dass
bezüglich des angesprochenen „gefangenen Grundstückes“ bereits Gespräche mit
den Eigentümern geführt worden seien. Im Ergebnis bestehe jedoch kein
Interesse, in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen zu werden. Ähnliches sei
auch für die anderen Gartengrundstücke, deren Eigentümer keine weitere Bebauungsmöglichkeit
wünschen, zu verzeichnen.
Herr Finkeldei signalisiert für die
CDU-Fraktion Zustimmung trotz des langen Planungsprozesses und des hier
vorgelegten Kompromisses.
Herr Rau bemerkt, ohne Modell sei ihm die
Einschätzung der städtebaulichen Situation schwer gefallen. Er schließt sich
seinem Vorredner an, wobei es sich vorliegend um einen städtebaulichen Entwurf
handele, mit dem „man leben könne“. Sicherlich gebe es bessere städtebauliche
Lösungen, doch diese wird auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
getragen. Zur gewerblichen Nutzung vertritt Herr Rau eine andere Haltung als
die hier aus den Bezirken mitgeteilte; er signalisiert Zustimmung zur
Verwaltungsvorlage. Bezüglich der Nahwärmeversorgung solle s.E. mit dem
Investor verhandelt werden, um hier eine adäquate Lösung zu finden. Er regt an,
begleitend zur Schleckheimer Straße einen Pflanzstreifen festzusetzen, um den
Parkplatz von der Straße zu trennen.
Seitens der Verwaltung signalisiert Herr
Kriesel, dies in die Planung aufzunehmen; er erläutert, dass kein Modell
vorgestellt wurde, da die Planungen sich auf den Vorstellungen der letzten
Beratung im Planungsausschuss stützen und hierauf der Rechtsplan entwickelt
wurde.
Herr Rau fragt, ob es sich vorliegend um
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder einen Bebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag handele.
Herr Kriesel antwortet, dass hier kein
vorhabenbezogener Bebauungsplan angestrebt werde, da einzelne Teilbereiche
nicht direkt durch den Vorhabenträger realisiert würden. Ein städtebaulicher
Vertrag sei daher sinnvoll.
Herr Plum stellt klar, dass der Wunsch des
Bezirks sich darauf beziehe, nicht die gewerblichen Nutzungen, wie z.B. Büros,
die im WA ohnehin zulässig seien, zu verhindern, sondern die Nutzungen darüber
hinaus, wie unter WA 2 - 3 z.B. dem Beherbergungsgewerbe etc. Er schlägt vor,
die Nutzungsfestsetzung der WA 6 - 9 auch auf die WA 2 - 3 zu übertragen. Er
äußert die Bitte, doch vorausschauend im Falle späteren Verkaufs oder
Erbschaftsfalls die Möglichkeit der Bebauung in zweiter Reihe am
Benediktinerweg zu berücksichtigen (Zuwegung oder Dienstbarkeit).
Nach kurzer Diskussion, an der sich Herr Finkeldei, Herr Rau, Herr Baal und Frau Verheyen beteiligen, zum Thema Prüfaufträge in der Bezirksvertretung fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB inklusive den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 840 - Kornelimünster West/Schleckheimer Straße - in der vorgelegten Fassung ergänzt um einen begleitenden Pflanzstreifen an der Schleckheimer Straße sowie der Vorgabe, dass auch im WA 2-3 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltung nicht zulässig sein sollen, für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Schleckheimer Straße, Cyprianus- und Benediktiner Weg. Der Planungsausschuss beschließt die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen zur Vorlage
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