12.05.2005 - 7 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Camp Hitfel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Seitens der CDU-Fraktion stimmt Herr Prof. Dr. Möller dem Ziel, Waldrückführung und Sportnutzung für Teilbereiche zu. Er erklärt, basierend auf der Gebietsentwicklungsplan-Diskussion zur Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes Teilabschnitt Region Aachen, sollte der ASB von ca. 16 ha nicht ausschließlich einer sportlichen Nutzung, sondern auch einer Wohn- und Gewerbenutzung zugeführt werden.

Als weiteres Argument für eine gemischte Nutzungsvariante beschreibt er den Wirtschaftsförderungsaspekt und die Erschließungskosten. Darüber hinaus sei ein Bedarf an 16 ha Sportfläche nicht realistisch. Er schlägt vor, die Nutzung der ASB-Fläche um die Aspekte Gewerbe und Wohnen zu erweitern. Bevor der Aufstellungsbeschluss gefasst werde, plädiert Herr Prof. Dr. Möller dafür, die Kosten für die Renaturierung darzulegen. Er hinterfragt, sofern hierfür Fördermittel in Frage kämen, ob dies Auswirkungen auf andere Förderbereiche habe. Erst nach Klärung dieser Kostenfrage könne über den Beschluss mit dem Ziel Renaturierung s. E. abgestimmt werden.

 

Herr Plum lehnt für die SPD-Fraktion den Vorschlag der CDU ab. Sowohl die Nutzung von Gewerbe und Wohnen wie auch die Erschließungssituation sei nicht unproblematisch. Er betont, dass es keine Erschließung über den Augustinerwald geben solle. Zur Argumentation, es seien zu wenig Gewerbeflächen verfügbar, erwidert er, dass anscheinend genügend Flächen in den vorhandenen Gewerbegebieten wie Eilendorf-Süd, Grüner Weg oder auch AVANTIS brach lägen. Diese seien zu aktivieren. Für die SPD-Fraktion signalisiert er Zustimmung zur Verwaltungsvorlage und betont, dass zur Sicherung der Fläche der Aufstellungsbeschluss bedeutsam sei.

 

Für die Verwaltung erklärt Frau Nacken, dass die Renaturierungskosten aus dem Ausgleichsflächenpool bestritten werden sollen. Andere Förderprogramme werden nicht betroffen.

 

Herr Rau kritisiert die im Vorfeld zur Sitzung erfolgte Mediendarstellung. Im Hinblick auf Arbeitsteilung zwischen Stadt und Kreis sei der mögliche Gewerbeflächenbedarf auf Ebene der Gebietsentwicklungsplanung der Stadt Aachen nicht ausschlaggebend. Als Standortvorteil bezeichnet er das Verhältnis von städtischem Raum und umgebenden Grünbereich, welches nur wenige Städte aufwiesen. Diese räumliche Nähe und das Erholungspotenzial sei Lebensqualität für die Bewohner. Die Frage nach den Kosten sei wichtig, jedoch bestände derzeit als weitere Verhandlungsgrundlage mit dem Bund die Richtung der Flächenplanung im Vordergrund. Auch während der Leitbild-Diskussionen sei klar geworden, dass der Bedarf an Sportflächen bestehe. Es sei wichtig, nun die Entwicklung in die richtige Richtung zu lenken.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte Herr Rau der Verwaltungsvorlage zu.

 

An der anschließenden Diskussion, bei der sich Herr Finkeldei, Herr Philipp, Herr Prof. Dr. Möller und Herr Baal dafür einsetzen, die Gewerbeentwicklung der Stadt mittels verfügbarer Flächen lenken zu können, die Wirtschaft effektiv zu fördern, die Erschließungskosten zu minimieren sowie den Augustinerwald nicht zu tangieren und die versiegelte Fläche durch eine Mischstruktur von ca. 5 ha Sport, 10 ha Gewerbe und Wohnbaufläche adäquat zu nutzen, beteiligten sich auch Frau Prof. Dr. Schröteler-von Brandt  und Herr Haase. Darüber hinaus wurden die Verhandlungslage mit dem Bund und die Planungssicherheit als Basis hierzu thematisiert.

 

Herr Haase hebt u.a. hervor, es zeichne sich der Trend ab, dass vor allem der Dienstleistungssektor neue Arbeitsplätze schaffe. Weiter äußert er, für den Technologiesektor solle der Bereich am Westbahnhof vorrangig gefördert werden.

 

Frau Prof. Dr. Schröteler-von Brandt betont, dass alle Gutachten zur Gewerbeflächennutzung bislang den Standort Camp Hitfeld als wenig geeignet klassifiziert haben.

 

Seitens der Verwaltung weist Frau Nacken darauf hin, dass die Verwaltung mit dem Beschlussentwurf das Ziel des Ratsbeschlusses von 2001 - Sport- und Freizeitentwicklung - umsetze. Der Verwaltung sei bekannt, dass die Vorstellungen des Bundes anders gelagert sei als das Entwicklungsziel vorsehe. Bei möglichen Kaufverhandlungen stärke der zu fassende Beschluss die Position der Stadt. Bezüglich der Altlastsituation erklärt Frau Nacken, dass diese seitens der Stadt sehr sorgfältig beobachtet und kontrolliert würde. Den anhängigen Rechtsstreit habe die Stadt gewonnen. Der Eigentümer habe die fraglichen Flächen bereits saniert, künftige Gefahr kann somit ausgeschlossen werden.

 

Frau Verheyen stellt den Antrag von Herrn Prof. Dr. Möller, zur Darstellung der Kosten bezüglich der Renaturierung schriftlich darzulegen zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Bebauungsplan im Bereich Camp Hitfeld  zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von Renaturierungsflächen im Bereich Camp Hitfeld für den im Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Abstimmungsergebnis:

gegen 9 Stimmen der CDU und FDP mehrheitlich angenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten entsprechend darzulegen.

Dieser Antrag wurde bei 5 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

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Anlagen zur Vorlage