13.12.2005 - 7 Verkehrssicherheit in der Severinstraße;Eingabe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Arnd begründet seinen Antrag und verweist auf das hohe Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer. Er untermauert seine Argumente u.a. mit Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung, wonach Gemeindestraßen eine Mindestbreite von 5,50m aufweisen müssen, um den Durchgangsverkehr zu gewährleisten. Ebenso belegten die vielen Beinaheunfälle und die häufigen, geringfügigen Beschädigungen an den parkenden Fahrzeugen, dass auf der linken Straßenseite der Severinstraße, von Haus-Nr. 85 bis 99, unbedingt ein Halteverbot eingerichtet werden sollte. An seinem Fahrzeug sei beispielsweise der Außenspiegel abgefahren worden. Die Absicht der Verwaltung, durch parkende Fahrzeuge die Straße zu verengen und damit den Durchgangsverkehr zu verlangsamen, sei genau ins Gegenteil umgeschlagen. Er bittet die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, in seinem Sinne zu entscheiden.

 

Herr Havertz trägt die Verwaltungsmeinung hierzu vor und erklärt, dass in einer Tempo 30 Zone eine Gemeindestraße die Mindestbreite von 5,50m unterschreiten darf. Bei der jetzigen Restfahrbahnbreite seien Begegnungsverkehre möglich, zumal nur wenige Schwerlastfahrzeuge und Busse diesen Straßenabschnitt täglich passieren. Ein Halteverbot sei an dieser Seite nicht erforderlich. Außerdem würde ein Halteverbot die ansässigen Geschäfte in der Severinstraße finanziell schädigen, weil fehlende Parkgelegenheiten mögliche Kunden fernhalten würden.

 

Herr Verheyen (CDU) kann die Argumente der Verwaltung nachvollziehen und auch die Sorgen des Antragstellers verstehen. Er sieht das Hauptübel darin, dass auf der rechten Straßenseite der Severinstraße, von der Ecke Moritz-Braun-Straße bis Steinstraße (Haus-Nr. 88 bis 100), Fahrzeuge auf dem Gehweg parken. Diese Straßenseite muß unbedingt frei bleiben, um den Durchgangsverkehr nicht zu behindern. Er schlägt vor, von Haus Severinstraße 88 bis 100 ein Halteverbot einzurichten und durch Ordnungskräfte überwachen zu lassen.

 

Herr Römer (ABL) hält die Einrichtung eines Halteverbotes von der Severinstraße 88 bis 100 für nicht ausreichend. Er schlägt bauliche Veränderungen vor, damit das Parken auf dem Gehweg unterbleibt.

 

Auch Herr Schäfer (SPD) ist gegen ein Halteverbot vor den Häusern Severinstraße 85 bis 99 und für die Anordnung eines Halteverbots vor den Häusern 88 bis 100.

 

Frau Eickholt-Schippers (Bündnis 90/Die Grünen) sieht auch die Notwendigkeit, dass dort  für Autofahrer ausreichend Parkmöglichkeiten angeboten werden müssen. Das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg sollte durch den Einsatz von Politessen unterbunden werden.

 

Herr Havertz kann nur die verbindliche Zugage geben, in den nächsten Tagen zwischen der Severinstraße 88 und 100 ein Halteverbot (Zeichen 283-10 und 283-30 StVO) einrichten zu lassen. Für bauliche Maßnahmen kann er keine Zugeständnisse machen, da diese Entscheidung außerhalb seiner Kompetenz liegt.

 

Herr Bezirksvorsteher Dondorf möchte im Beschlußprotokoll noch den Hinweis darauf, dass Überwachungskräfte das neu eingerichtete Halteverbot verstärkt kontrollieren sollen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass von Haus Severinstraße 88 bis 100 ein Halteverbot (Zeichen 283-10 und 283-30 StVO) eingerichtet werden soll, welches regelmäßig durch Überwachungskräfte (Politessen) zu kontrollieren ist. Vor den Häusern Severinstraße 85 bis 99 soll keine Halteverbotszone eingerichtet werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1222&TOLFDNR=10790&selfaction=print