17.05.2006 - 4 Markierung der Parkverbotszone vor den Garagenz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Nach den Wortbeiträgen von Ratsherrn Herff und Ratsfrau Schulz weist der Bürger- und Beschwerdeausschuss die Anregung/Beschwerde des Herrn Kuwatsch gemäß § 22 der städtischen Hauptsatzung ohne sachliche Prüfung einstimmig zurück, da sich diese gegen eine Entscheidung der Verwaltung richtet, gegen die der förmliche Rechtsbehelf des Widerspruchs eingelegt werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage