07.06.2006 - 6 Sachstandsbericht EuRegionale 2008Bauhaus Europ...

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Beratung

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Linden gibt den Inhalt des Schreibens des Regierungspräsidenten vom 16.05.2006 auszugsweise wieder, der sich im Wesentlichen auf 2 Aspekte bezieht:

  1. Die Anforderungen an die Richtlinien für Städtebauförderung seien nicht beachtet und zitiert aus dem Schreiben, wonach u.a. die Gesamtfinanzierung dazustellen, vollständige Entwurfszeichnungen und nicht zuletzt eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizufügen seien. Auch erscheinen dem Regierungspräsidenten die Folgekosten in Höhe von 1,9 Mio € nicht kostendeckend. Des weiteren sei vor weiteren landesseitigen Entscheidungen zwingend ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich, der die Projekte der EuRegionale 2008 innerhalb eines Kostendeckels von 50 Mio € Stadterneuerungsmitteln klar und belastbar priorisiert

 

  1. Die Stadt Aachen befinde sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht und unter diesen Bedingungen sei die Finanzierung eines derartigen Großprojektes sehr sorgfältig zu planen. Daher seien folgende haushaltsrechtlichen Maßgaben zu beachten:

Der Rat der Stadt habe die Gesamtfinanzierung der Investitionen und der Betriebskosten zu beschließen. Die Betriebskosten sind als sog. freiwillige Ausgaben in dem dafür vorgesehenen Korridor unterzubringen. Dies bedeute, dass der Rat konkret darüber zu entscheiden habe, welche bisherigen Ausgaben dafür gestrichen werden sollen. Weitere Gespräche sollten zudem stattfinden, ob man den Korridor der freiwilligen Ausgaben nicht auf einer erweiterten Basis  definieren könne, um eine Finanzierung der anfallenden Betriebskosten zu erleichtern.

 

Dieses Schreiben stand teilweise im Widerspruch zu dem Gesprächsergebnis, dass zwischen den beteiligten Dezernentinnen, Frau Beigeordnete Grehling und Frau Beigeordnete Nacken und  Vertretern der Kommunalaufsicht erzielt wurde. Der Antrag wurde entgegen genommen  - auch mit dem  Bemerken, dass man so in der jetzigen Situation dem Förderbegehren noch nicht entsprechen könne, man aber Schritt für Schritt das Antragspaket bearbeiten werde. Auch solle ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Mit seinem Schreiben habe sich der Regierungspräsident von den Absprachen in dem Spitzengespräch distanziert.

Er selber habe nun in einem Schreiben vom 22.05.2006 sowie einem persönlichen Telefonat eine Klarstellung eingefordert. Diesbezüglich sei ein Gesprächstermin für die kommende Woche terminiert worden.

 

In Konsequenz dessen mache es aus seiner Sicht keinen Sinn für eine Ratssondersitzung, das Thema wird dem zu Folge in der normalen Ratssitzung im August behandelt.

Frau Beigeordnete Grehling und Frau Beigeordnete Nacken werden vom Oberbürgermeister gebeten, auf Nachfrage aus den Gesprächen zu berichten.

 

Ratsherr Einmahl bedankt sich für die Information über den Inhalt des Schreibens des Regierungspräsidenten.

Der Vorgang sei sehr verwunderlich, denn die Förderrichtlinien existierten bereits seit 1998. Die vom Land aufgestellten Forderungen habe jeder RP zu beachten. Diese Richtlinien seien klar formuliert, es erschließe sich ihm nicht, wieso die geforderten Unterlagen nicht von Anfang an dem Antrag beigefügt waren.

Ratsherr Schultheis bemerkt, dass es in der Tat diese Richtlinien gibt. Gleichwohl sei auch dem Land NRW aufgrund der Gesellschafterversammlung bekannt, dass die Projekte in unterschiedlichen Verfahrensständen seien,  ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Finanzierung von Architektenhonorar sei nicht unüblich und bittet um Berichterstattung durch Frau Beigeordnete Grehling und Frau Beigeordnete Nacken.

 

Beigeordnete Nacken stellt das Procedere dar. Der Euregionale Prozeß wird von der Bezirksregierung eng begleitet. Alle Projekte wurden im Vorfeld besprochen. Für alle Beteiligten war klar, dass nach Abschluss des Wettbewerbs keine Unterlagen nach DIN 276 vorgelegt werden können, sondern nur eine vorläufige Kostenschätzung.

 

Mit den zuständigen Mitarbeitern bei der Bezirksregierung Köln sei vereinbart worden, einen Gesamtförderantrag zu stellen und mit der Programmreife eines jeden Projektes aus der Euregionale, diese zu konkretisieren. Klar sei allen Beteiligten gewesen, dass der Antrag in der vorliegenden Form so nicht in Gänze beschieden werden konnte, der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn, als auch den überarbeiteten Förderantrag als gangbarer Weg angesehen und auch so empfohlen würde.

 

Aufgrund der nunmehr eingetretenen Situation werde zunächst jetzt das anberaumte Gespräch zwischen dem Regierungspräsidenten und dem Oberbürgermeister abgewartet.

 

Frau Beigeordnete Grehling stellt die finanzielle Lage dar, wie sie im Förderantrag dargelegt ist. Die Besonderheit besteht darin, dass dieses Projekt nach derzeitiger Lage gar nicht im Haushalt erfasst werden könnte, da für das Jahr 2009 noch keine Prioritätslisten oder Auflistung der freiwiligen Leistungen bestehen. Von daher seien prognostische Entscheidungen zu treffen. Auch die Situation des Nothaushaltsrechts ließe entsprechende Investitionen zu.

In dem Gespräch bei der Bezirksregierung habe sie auf das Konzept der Haushaltskonsolidierung hingewiesen und auch beispielhaft Verbesserungen benannt. Dies waren zum Beispiel die Übertragung der Kanalbewirtschaftung, Schuldenmanagement, Stiftungsmittel, die allein 3,1 Mio € Entlastung gegenüber 1,9 Mio € neuem Aufwand im Hauhalt, ausmachten !

Die Investivkosten seien angesichts der Größenordnung als nicht besonders problematisch angesehen worden.

So wie es in der mittelfristigen Haushaltsplanung vorgesehen sei, ist dieses Verfahren akzeptiert und als Verfahrensvorschlag mit auf den Weg gegeben worden.

 

Ratsherr Baal verweist auf einen Parteitagsbeschluss der Grünen, wonach die Folgekosten für das Bauhaus schon ein Deckungsvorschlag aus Kanalübertragen existiere.

Er stellt die Frage, ob es auf dieser Basis noch Sinn mache, über das Haushaltskonsolidierungskonzept zu beraten.

 

Frau Beigeordnete Grehling erinnert daran, dass es sich hier aber um Maßnahmen von regionaler Bedeutung handele. Der Betrag der Unterdeckung müsse ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang müsse die Äußerung des Regierungspräsidenten gedeutet werden, ob der Korridor der freiwilligen Ausgaben nicht auf einer erweiterten Basis definiert werden könne, um eine Finanzierung der anfallenden Betriebskosten zu erleichtern.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Linden verweist auf die abgestimmte Erklärung der Stadt Aachen mit der Bezirksregierung Köln vom  28.04.2005, wonach anstehende Strukturverbesserungen, z.B. konzerninterne Übertragung der Kanäle oder Vergleichbares, mit dem Betrag der jährlichen Unterdeckung für das Kulturzentrum ausgeglichen werden können. In so fern habe sich die Stadt Aachen klar an die Vorgaben gehalten.

 

Letztlich bittet Ratsherr Baal um Mitteilung, ob die zum 01.01.2007 beschlossene Umsatzsteuererhöhung im Förderantrag berücksichtigt sei.

 

Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Förderantrages die Umsatzsteuererhöhung zwar diskutiert aber noch nicht beschlossen war. Bei der nunmehr überarbeiteten Fassung werde diese Erhöhung  selbstverständlich berücksichtigt.

 

Ratsherr Schultheis bemerkt, dass die Umsatzsteuererhöhung nicht nur Auswirkungen auf das Projekt Bauhaus habe,  sondern auf alle Positionen des Haushalts.

 

Nach einer weiteren emotional und engagiert geführten Diskussion, die sich thematisch jedoch nicht mit der EuRegionale befasst, lässt der Oberbürgermeister über den vorliegenden Beschlussentwurf abstimmen. 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.